Wegegeld

  • Hallo zusammen,

    ein Arbeitgeber schickt einen Angestellten für 2 Tage an einen Arbeitsort der 40 km weiter entfernt ist als er bisherige. Die fährt er mit seinem privaten PKW. Dafür erhält der Arbeitnehmer Wegegeld.
    Der AN war noch in dieser Situation. Wie geht das , was passiert nun.
    Bekommt der AN für die zusätzlichen km den Literpreis für e10 erstattet?

    Bezahlt hat ihn ja :(

    Danke !

  • Ein Arbeitgeber schickt einen Angestellten für 2 Tage an einen Arbeitsort, der 40 km weiter entfernt ist als er bisherige. Die fährt er mit seinem privaten PKW. Dafür erhält der Arbeitnehmer Wegegeld.

    Der AN war noch in dieser Situation.

    Fehlt in diesem Satz ein nie?

    Was passiert nun? Bekommt der AN für die zusätzlichen km den Literpreis für e10 erstattet? Bezahlt hat ihn ja :(

    Frag mal in Deiner Lohnbuchhaltung nach! Wenn es Dir zu wenig ist, was der Arbeitgeber zahlen will, kannst Du ja hier nochmal nachfragen. Typischerweise dürftest Du Kilometergeld bekommen, beim knickerigen Arbeitgeber 30 ct/km; bei einem großzügigen mehr.

  • Schon 70 Beiträge und dennoch ein Startpost mit sowenig Informationen.

    Wie Achim schon sagte wäre eine Frage wieviel Wegegeld du denn bekommst. Bei den normalen 30 Cent pro km sind das ja 0,3€ x 4x40 = 48€ daher sollte es die Spritkosten und einen Teil des Verschleißes abdecken.

    Wenn man Streit suchen möchte könnte man auch in den Arbeitsvertrag schauen was zum Thema Arbeitsstätte geregelt ist.

    Reden wir von einmalig 2 Tagen oder ist dies der neue Hauptarbeitsort etc etc.

    Je nachdem was die genaue Situation ist, wäre auch die Frage, ob dies nun Arbeitsweg ist oder eine Dienstreise, sollte z.B. ein Unfall passieren.

  • Wegen einmalig 2 Fahrten a 40 km macht sich der deutsche Arbeitnehmer Gedanken. Wo sind wir bloß falsch abgebogen?

    Wir sind falsch abgebogen, wenn anscheinend von manchen erwartet wird, dass Arbeitnehmer Kosten für das Unternehmen übernehmen. Warum 48 € schenken? Hier machen sich Leute (z.B. bei Steuer) bei wesentlich geringeren Summen Gedanken.

  • Er bekommt aber nun mal (pauschalisiertes) Wegegeld. Es wird bei einer Pauschalisierung weder geschaut, ob der Wagen nur 500 Euro gekostet hat und mit altem Frittenfett getankt wird oder ob es ein Porsche neuster Bauart ist. Du bekommst (in der Regel) 0,30 Euro * x Kilometer steuerfrei als Ersatz und gut ist.

    Ob man da jetzt 20 Cent draufzahlt oder 20 Cent übrig behält ist doch völlig irrelevant. Das bei 2 so kurzen Fahrten nachzurechnen ist typisch Deutsch und lässt jegliche Liebe zum Beruf und Job vermissen. Wenn du aufgrund dieser Sache frustriert kündigst oder dir einen neuen Job suchst, wird vermutlich ein Vielfaches an Kosten in Form von Bewerbung, Vorstellungsgespräch etc. auf dich zukommen.

    Ergänzung:

    Im Übrigen müsste er alles was über die pauschalen 0,30 Euro je km hinausgeht der Besteuerung unterwerfen. Außer er weist per Einzelberechnung nach, dass seine tatsächlichen Kosten pro km höher sind.

  • Hallo zusammen,

    ein Arbeitgeber schickt einen Angestellten für 2 Tage an einen Arbeitsort der 40 km weiter entfernt ist als er bisherige. Die fährt er mit seinem privaten PKW. Dafür erhält der Arbeitnehmer Wegegeld.
    Der AN war noch in dieser Situation. Wie geht das , was passiert nun.
    Bekommt der AN für die zusätzlichen km den Literpreis für e10 erstattet?

    Bezahlt hat ihn ja :(

    Danke !

    eine Konversation mit der Personalabteilung würde diese Frage unglaublich schnell klären. Warum ein Laienforum damit quälen?