Betriebliche Altersvorsorge, Einmalauszahlung oder monatlich?

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  • Hi liebes Forum,

    mein Arberitgeber zahlt für mich in eine BAV ein. So bekäme ich zu Rentenbeginn einmalig ca. 20k oder ca. 100€ monatlich. Mal grob durchgerechnet müsste ich fast 90 werden, bis die Versicherung draufzahlt.

    Ich selbst habe nie etwas eingezahlt, weil ich dem Konstrukt immer eher misstrat habe.

    Aus jetziger Sicht würde ich mir die 20k lieber einmalig auszahlen lassen. Was sagt ihr?


    Danke

    Fuchs

  • Musst du dir mal nach Steuern genau ausrechnen. Vom Rentenfaktor ist das eine gute Versicherung . Das nutzt dir aber nichts wenn du zu zeitig in die ewigen Jagdgründe ziehst.


    Besteuerung Steht in diesem Artikel ganz gut beschrieben:


    Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer
    Betriebliche Altersvorsorge und Steuern: Beiträge absetzen, Besteuerung der Betriebsrente und Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen.
    www.transparent-beraten.de

  • Nicht dass ich einen Fehler gemacht habe, nicht selbst aus dem Brutto eingezahlt zu haben.


    Ich dachte immer, steuerlich lohnt sich das nicht und nach Kosten der Versicherung und Langlebigkeitskalkulation, rechnet sich das nicht.


    So ist es eh das Geld meines Arbeitgebers, somit ist es immer ein Gewinn.

  • Das sind die Kosten die verdeckt vom AG von deinen Brutto-Brutto gezahlt wird. Von Dir erarbeitet werden müssen.

    Genauso wie die AG-Anteile an

    Das ist klar, letztlich habe ich es erarbeitet. Nur wurde ich bei der BAV nicht gefragt. Die bekam man nach 2 Jahren Firmenzugehörigkeit. Freiwillig ist allerdings ein Eigenanteil, den ich nie getätigt habe.

  • Übrigens frage ich mich in der Tat, wie gut so eine Versicherung ist, wenn der sich dort vorliegenden Betrag ziemlich genau der Summe der Einzahlung des Arbeitgebers ist, nach nun 16 Jahren Betriebszugehörigkeit ist das eine Minusrendite. Einziger Vorteil ist eine gewisse Steuerstundung. Die aber bei Null Verzinsung auch nichts bringt.

  • Langt bei einer Einmalauszahlung nicht auch die Krankenkasse ordentlich zu?

    Bei monatlicher Auszahlung fällt der Betrag ja unter die Freigrenze, da wird von der KK nichts abgezogen.

  • Langt bei einer Einmalauszahlung nicht auch die Krankenkasse ordentlich zu?

    Bei monatlicher Auszahlung fällt der Betrag ja unter die Freigrenze, da wird von der KK nichts abgezogen.

    Freibetrag (KV) und Freigrenze (PV) sind bei Einmalzahlung und Verrentung gleich.

    Nur wird einmal die Rente dem Betrag/der Grenze gegenübergestellt und das andere Mal ein 120tel der Einmalzahlung.

  • Langt bei einer Einmalauszahlung nicht auch die Krankenkasse ordentlich zu?

    Bei monatlicher Auszahlung fällt der Betrag ja unter die Freigrenze den Freibetrag, da wird von der KK nichts abgezogen.

    Hier steht, wie die Bosch-BKK in diesem Fall den Beitrag berechnet (mit Rechenbeispiel). Die Einmalzahlung werde durch 120 geteilt und dann maximal 10 Jahre = 120 Monate monatlich berechnet.


    Der Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag werde berücksichtigt, beim Beitrag zur Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag.


    Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag:


    Bis zur Grenze bzw. zum Betrag passiert nichts, bis dahin ist es frei. Werden Grenze bzw. Betrag überschritten, wird bei einer Freigrenze alles versteuert bzw. verbeitragt, bei einem Freibetrag nur das, was den Freibetrag überschreitet.


    In Deinem Text muß es also Freibetrag heißen, nicht Freigrenze. Ich habe das oben ins Zitat hineinkorrigiert.