Kosten für Grabpflege

  • Ich habe gelesen, dass Grabpflegekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden können. Gilt das auch für Rentner oder Pensionäre?

  • Elena H. 31. Januar 2025 um 12:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wieso sollte für einen Rentner etwas anderes gelten als für einen Berufstätigen?

    Die Kosten der Grabpflege sind keine haushaltsnahe Dienstleistung und auch keine außergewöhnliche Belastung. Dies wurde so festgelegt und damit hat sich das Thema erledigt. Da ist jetzt auch egal, ob du Bürgergeldempfänger, Angestellter, Selbstständiger, Freiberuflicher, Rentner, Pensionär oder Privatier bist.

    Manchmal ist unser Steuersystem tatsächlich konsequent und macht keine Unterschiede zwischen den Personengruppen ;)

  • Wenn sich das Grab direkt hinter deinem Wohnhaus auf privatem Grund und Boden befindet, dann könnte man mit einigem Erfolg eine durchaus spannende Klage bis in die höchste Instanz in Erwägung ziehen.

    Vermutlich tun sich dann aber ganz andere Probleme auf.

  • Wenn sich das Grab direkt hinter deinem Wohnhaus auf privatem Grund und Boden befindet, dann könnte man mit einigem Erfolg eine durchaus spannende Klage bis in die höchste Instanz in Erwägung ziehen.

    Vermutlich tun sich dann aber ganz andere Probleme auf.

    Du meinst, man sollte den ganze Friedhof kaufen, da sein Wohnhaus drauf bauen (vielleicht kann man ja auch das Dachgeschoss der Kapelle ausbauen) und den Friedhof dan als den eigenen Garten angeben?

    Könnte vielleicht funktionieren, wenn man es soweit schafft. Vermutlich scheitert es aber schon am Kauf des entsprechenden Grundstücks :D


    Nachtrag: Mal noch eine ganz spannende Option. Wenn sich ein Verwandter eine Einäscherung mit anschließender Seebestattung der Überreste wünscht und ich zufällig einen Steg am Meer habe, von dem aus man diese Seebestattung durchführen kann, sind dann Handwerkerleistungen an dem Steg (nach dem Verteilen der Asche) noch steuerlich begünstigt? Oder zählt das dann auch als Grabpflege? :/

  • Oder zählt das dann auch als Grabpflege? :/

    Wenn statt dem Verteilen der Asche die Urne mit einer festen, drei Meter Länge nicht überschreitenden rostfreien Kette mit dem hausnahen Landungssteg verbunden wird, ist das Streichen des nämlichen Landungssteges, zumindest soweit er im Wasser steht, alle zwei Jahre eine Handwerkerleistung, die das Finanzamt auf Amrum mit einiger Sicherheit durchwinken wird.

    :!: Wichtig ist aber, dass die Einkommensteuererklärung bei Flut abgeht, denn bei Ebbe steht er ja nicht im Wasser! Deshalb die Erklärung via Elster stellen, denn dann kann der Zeitpunkt der Abgabe auf die Sekunde nachgewiesen werden.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Du meinst, man sollte den ganze Friedhof kaufen, da sein Wohnhaus drauf bauen (vielleicht kann man ja auch das Dachgeschoss der Kapelle ausbauen) und den Friedhof dan als den eigenen Garten angeben?

    Könnte vielleicht funktionieren, wenn man es soweit schafft. Vermutlich scheitert es aber schon am Kauf des entsprechenden Grundstücks :D


    Nachtrag: Mal noch eine ganz spannende Option. Wenn sich ein Verwandter eine Einäscherung mit anschließender Seebestattung der Überreste wünscht und ich zufällig einen Steg am Meer habe, von dem aus man diese Seebestattung durchführen kann, sind dann Handwerkerleistungen an dem Steg (nach dem Verteilen der Asche) noch steuerlich begünstigt? Oder zählt das dann auch als Grabpflege? :/

    hm.... jetzt wird ein Schuh draus! Wenn man aus der Asche noch einen Diamant pressen lässt, ist das dann Leichenschändung oder Leichenedlung?

  • Ich würde mir wünschen, dass dieses Thema ernsthafter diskutiert wird.

    Danke!

    Um noch einmal auf die urprüngliche Fragestellung zurückzukommen:

    Mir erschließt sich nicht ganz, warum Grabpflegekosten grundsätzlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähog sind.

    Wenn ich als Rentner oder Pensionör eine Gärtnerei mit der Gartenpflege oder dem Winterdienst beauftrage, kann ich diese Kosten sehr wohl steuerlich absetzen. Wenn ich dieselbe Gärtnerei gleichzeitig mit der Grabpflege meiner verstorbenen Frau beauftrage, muss ich diese Kosten alleine tragen. Natürlich gehört das Grab nicht zu meinem Grundstück. Es muss aber doch ebenso gepflegt und instandgehalten werden, wozu ich alleine nicht mehr imstande bin. Was ist da jetzt von der Sache her der Unterschied zur allgemeinen Gartenpflege in meinem Grundstück?

  • Aus meiner sicht, dass es eben nicht Haushaltsnah ist. Ich kann auch bestimmte Teile meines Autos nicht warten, dennoch kann ich die Wartungsarbeiten im Vergleich zu den Wartungsarbeiten an meinem Aufzug nicht von der Steuer absetzen.

    Zumal man sich ja auch freiwillig für diese Art Grab entscheidet. Man könnte z.B. auch einen Baumfriedhof wählen.

  • Wenn ich als Rentner oder Pensionör eine Gärtnerei mit der Gartenpflege oder dem Winterdienst beauftrage, kann ich diese Kosten sehr wohl steuerlich absetzen. Wenn ich dieselbe Gärtnerei gleichzeitig mit der Grabpflege meiner verstorbenen Frau beauftrage, muss ich diese Kosten alleine tragen. Natürlich gehört das Grab nicht zu meinem Grundstück. Es muss aber doch ebenso gepflegt und instandgehalten werden, wozu ich alleine nicht mehr imstande bin. Was ist da jetzt von der Sache her der Unterschied zur allgemeinen Gartenpflege in meinem Grundstück?

    Die einfache, kurze und entscheidende Antwortet lautet:

    Weil der Gesetzgeber es genau so definiert hat!


    Der entsprechende Paragraph (§35a EStG) ist diesbezüglich ziemlich eindeutig. In Absatz 4 ist genau festgelegt, wo eine Tätigkeit ausgeführt werden muss, damit diese als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung zählt:

    (4) 1Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder – bei Pflege- und Betreuungsleistungen – der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird. 2In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 zweiter Halbsatz ist Voraussetzung, dass das Heim oder der Ort der dauernden Pflege in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.


    Solltest du mit dem Gesetzestext nicht einverstanden sein, kannst du dich gerne an dein örtliches MdB wenden. Vielleicht kann er oder sie ja eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Ich halte das aber für sehr unwahrscheinlich.

  • Natürlich gehört das Grab nicht zu meinem Grundstück. Es muss aber doch ebenso gepflegt und instandgehalten werden, wozu ich alleine nicht mehr imstande bin.

    Du hast das Grab quasi von der Kommune gemietet. Es befindet sich nicht auf deinem Grundstück. Du findest im Internet diverse rechtliche Aussagen, die immer in die eine Richtung gehen,

    Leider sieht das nicht so gut aus.

  • Aus meiner sicht, dass es eben nicht Haushaltsnah ist.

    Zu dem Thema gab es auch schon einmal eine Klage vor dem Finanzgericht in Nürnberg. Dort wurde geurteilt, dass sich die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Leistungen "in einem inländischen Haushalt" beschränkt.

    Im Haushalt bedeutet in der privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten (vgl. FG Nürnberg, Urteil v. 22.9.05, IV 33/2005).
    Dazu gehört nicht die sich in räumlicher Entfernung befindliche Grabstätte.

  • Dort wurde geurteilt, dass sich die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Leistungen "in einem inländischen Haushalt" beschränkt.

    Das passt aber irgendwie nicht zum Gesetzestext. Dieser schreibt vor, dass der Haushalt "in der EU oder dem EWR" liegen muss (siehe oben von mir zitierten Absatz des §35a, welcher auch verlinkt ist).

    Es kann natürlich sein, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil aus Nürnberg den Gesetzestext geändert hat - das will ich nicht ausschließen. Aber der Wortlaut lässt eben auch nicht inländische Haushalte zählen. Wobei ich es mir schon lustig vorstelle, wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin und den (lokalen) Gärtner meines (ausschließlich selbstgenutzten) holländischen Ferienhauses von der Steuer absetzen kann, obwohl der Gärtner selber keine Steuern in Deutschland zahlt. Aber vermutlich stecken da irgendwelche EU-Vorschriften hinter.


    Noch ein kurzer Nachtrag:

    Die Begrenzung auf den eigenen Haushalt führt manchmal zu lustigen Folgen. Wenn ich einen Klavierbauer beauftragen, mein Klavier zu reparieren, findet dies auf Grund der schlechten Transportmöglichkeit des Klaviers in meinem Haushalt statt. Somit kann dies als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angesetzt werden. Die Reparatur einer Gitarre dagegen wird für gewöhnlich in den Räumlichkeiten des Gitarrenbauers erfolgen. Somit ist diese Dienstleistung nicht absetzbar. Wo ist das der Unterschied? Achja, das eine erfolgt im Haushalt, das andere nicht ...

  • Das passt aber irgendwie nicht zum Gesetzestext. Dieser schreibt vor, dass der Haushalt "in der EU oder dem EWR" liegen muss (siehe oben von mir zitierten Absatz des §35a, welcher auch verlinkt ist).

    Es kann natürlich sein, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil aus Nürnberg den Gesetzestext geändert hat - das will ich nicht ausschließen. Aber der Wortlaut lässt eben auch nicht inländische Haushalte zählen. Wobei ich es mir schon lustig vorstelle, wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin und den (lokalen) Gärtner meines (ausschließlich selbstgenutzten) holländischen Ferienhauses von der Steuer absetzen kann, obwohl der Gärtner selber keine Steuern in Deutschland zahlt. Aber vermutlich stecken da irgendwelche EU-Vorschriften hinter.


    Noch ein kurzer Nachtrag:

    Die Begrenzung auf den eigenen Haushalt führt manchmal zu lustigen Folgen. Wenn ich einen Klavierbauer beauftragen, mein Klavier zu reparieren, findet dies auf Grund der schlechten Transportmöglichkeit des Klaviers in meinem Haushalt statt. Somit kann dies als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angesetzt werden. Die Reparatur einer Gitarre dagegen wird für gewöhnlich in den Räumlichkeiten des Gitarrenbauers erfolgen. Somit ist diese Dienstleistung nicht absetzbar. Wo ist das der Unterschied? Achja, das eine erfolgt im Haushalt, das andere nicht ...

    Bordell oder lieber Hausbesuch😉. Bin gespannt, ob mich der Sittenwächter wieder verwarnt oder gleich sperrt😁