Guten Tag,
da ich mich zur Zeit mit den Themen Erbe und Schenkung auseinander setze, sind mir gestern Abend zwei Szenarien in den Kopf gekommen, für die ich keine 100%ige Antwort habe. Mich würde echt einmal generell interessieren, wie folgende Szenarien von unserem Rechtssystem behandelt werden würden.
Szenario 1:
- Die Eltern übertragen ihr Haus mit einer Schenkung an ihr Kind. Die Eltern bleiben aber im Haus wohnen (Nießrecht).
- Nach zwei Jahren verkauft das Kind das geschenkte Haus an eine dritte Person.
- Nach weiteren zwei Jahren müssen beide Eltern ins Heim und können die Heimkosten nicht vollständig tragen. Eine Rückforderung der Schenkung wird jetzt wirksam.
- Für den Hausverkauf hat das Kind natürlich Geld bekommen
-> Würde für das Sozialamt jetzt der Geldbetrag durch den Verkauf des Hauses als Schenkung zählen?
Szenario 2:
- Die Eltern übertragen ihr Haus mit einer Schenkung an Ihre beiden Kinder jeweils zu 50%. Die Eltern bleiben aber im Haus wohnen (Nießrecht).
- Eins der Kinder wird berufsunfähig, hat keine Ersparnisse und muss bevor es Bürgergeld erhält vermutlich den 50% Anteil des Hauses verkaufen?!
- Auch wenn es unrealistisch ist und wenig sinnvoll. Nehmen wir einmal an, dass das nicht berufsunfähige Kind, nicht mehr als die 50% an der Immobilie erwerben will.
- Es wird keiner 50 % eines Einfamilienhauses kaufen ohne darin wohnen zu können?!
- Bedeutet der 50 % Anteil des Hauses lässt sich nicht verkaufen.
-> Was passiert dann eigentlich? Das Sozialamt würde ja dann vermutlich kein Bürgergeld zur Verfügung stellen oder?
Hat hier vielleicht einer eindeutige Antworten drauf?
Danke und viele Grüße