Verlust bei Immobilienverkauf

  • Liebes Forum,

    :)

    ich habe 2024 meine Eigentumswohnung nach nur 2 jähriger Haltedauer aus unglücklichen Umständen mit erheblichem finanziellen Verlust (also niedrigerer Verkaufserlös als Kauf- und Kaufnebenkosten) verkaufen müssen.

    Die Wohnung wurde nicht vermietet.


    Ich bin kleiner Angestellter und vermiete noch eine 1 weitere Wohnung.



    Gibt es irgendeine Konstellation wo ich als nicht gewerblicher Verkäufer diese Situation steuerlich geltend machen kann?


    Vielen Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nach meinem laienhaften Verständnis kannst Du den Verlust mit allen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Wenn Du keine derartigen Gewinne hast, wird der Verlust jedes Jahr weiter vorgetragen.

  • Nach meinem laienhaften Verständnis kannst Du den Verlust mit allen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.

    Das kann auch sein.


    Zitat

    Diesen Verlust können Sie im gleichen Jahr nur mit vergleichbaren Veräußerungsgewinnen aus Immobilien- oder Wertpapierverkäufen verrechnen, nicht aber mit anderen positiven Einkünften wie Ihrem Lohn.

    Die Frage ist wie ist "vergleichbar" definiert ... ? :/