Haus wird verkauft. Wohin mit Erlös?

  • Hallo Miteinander!

    Mein Alter 66...

    Werde in den nächsten Wochen ein Mehrfamilienhaus verkaufen.

    Der Erlös beträgt 730000 Euro.

    Als Kto. für die Zahlung habe ich im Notarvertrag

    ein Girokonto der Sparkasse (S Business Kompakt) angegeben.

    Frage wäre :

    Geht das für Euch in Ordnung, das Geld zunächst

    auf dieses Girokonto einzahlen zu lassen, und

    dann später zu entscheiden wie weiter verfahren

    wird ?

    Ist es seitens der Sparkasse " erlaubt" solch

    eine Summe anzunehmen ?

    Muss/Sollte ich vllt. vorher Rücksprache dort

    nehmen und den Geldeingang ankündigen ?


    Lieber Gruß

    Mira

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Liebe Mira,


    ein Girokonto dient diesen Zwecken und du musst das deiner Sparkasse nicht ankündigen.


    Was du mit dem Betrag machst ist deine Sache.

    Aber lasse dich um Himmelswillen nicht von einer Sparkassenverkäuferin zu irgendwelchen komischen Anlageentscheudungen innerhalb der Sparkassenorganisation überreden.


    Beachte, dass die Einlagensicherung 100.000 Euro beträgt.

    Geld also verteilen, wenn du vorsichtig bist.

  • Beachte, dass die Einlagensicherung 100.000 Euro beträgt.

    Geld also verteilen, wenn du vorsichtig bist.

    Ist das wirklich so ?


    Aus meiner Sicht als Finanz-Laie könnte bzw. dürfe eine solche Konstellation (wie "Verkauf einer Immobilie" beispielweise; oder Abfindungen beispielsweise) unter die "erweiterte Einlagensicherung" fallen mit der Folge, daß nicht "100.000 Euro" sondern 0,5 Mio. bis zu sechs Monaten abgesichert sind.


    Bei einem erwarteten Verkaufserlös von 730.000 € würde demnach schon die Verteilung auf lediglich zwei Konten bei zwei Banken genügen - wenn man "vorsichtig" agieren will.



    PS: mrmira, da ich nur Finanz-Laie bin, würde ich das vorab in Sachen erweiterte Einlagensicherung mit der Sparkasse bzw. Bank verbindlich abklären.

  • Aus meiner Sicht als Finanz-Laie könnte bzw. dürfe eine solche Konstellation (wie "Verkauf einer Immobilie" beispielweise; oder Abfindungen beispielsweise) unter die "erweiterte Einlagensicherung" fallen mit der Folge, daß nicht "100.000 Euro" sondern 0,5 Mio. bis zu sechs Monaten abgesichert sind.

    Das war auch mein erster Gedanke, bis ich "S Business Kompakt" gelesen habe. Da bin ich raus, ob sochen Regel auch für Geschäftskonten gelten?


    Der FT-Artikel sagt dazu nichts, selbstgenutzt kann die Immobilie ja gewesen sein.
    https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/

    Muss/Sollte ich vllt. vorher Rücksprache dort

    nehmen und den Geldeingang ankündigen ?

    M.W.n. muss man das nicht. Falls der Sparkasse aber nicht klar ist, woher das Geld stammt, könnte sie durchaus Nachfragen anstellen müssen (Geldwäschegesetz). Da Du aber den Verkaufsvertrag hast, in dem hoffentlich auch der überweisende Käufer aufgeführt ist, sollte das kein Problem sein.


    Aber auch da mag die SPK bei Geschäftskonten anders vorgehen wie bei Privatkonten. Also warum nicht einfach anrufen/vorbei gehen oder zumindest eine Mail schreiben.


    auf lediglich zwei Konten bei zwei Banken genügen - wenn man "vorsichtig" agieren will.

    Ob das 2. Konto dann auch noch unter die erweiterte Einlagensicherung fällt?


    Ist halt schwierig ohne weiteres zu wissen. Ich würde eher alles > 450k€ (ggf. auch noch mehr) auf einem Geldmakrt-ETF parken. Aber das auch nur, weil ich damit keine Probleme hätte. Wer vorher nicht schon ein Depot hat und Investiert, dem würde ich das nicht "blind" empfehlen.

  • Muss/Sollte ich vllt. vorher Rücksprache dort

    nehmen und den Geldeingang ankündigen ?

    Es schadet bestimmt nicht dies vorher anzukündigen.


    Was allerdings großen Schaden für dich anrichten könnte wenn du nicht weißt wie du dieses Geld für dich gut und deinem Risikoverständnis nach sicher und renditestark anlegst.


    Gerätst du dann in die Fänge eines Finanzprodukteverkäufers könnte es für dich sehr teuer werden. Leider gibt es fast nur Finanzprodukteverkäufer bei der Sparkasse.


    Also Obacht und dein Selbstwissen aufbauen.

  • Werde in den nächsten Wochen ein Mehrfamilienhaus verkaufen.

    Der Erlös beträgt 730000 Euro.

    Als Kto. für die Zahlung habe ich im Notarvertrag

    ein Girokonto der Sparkasse (S Business Kompakt) angegeben.

    Verkaufst Du das Mehrfamilienhaus denn im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, oder privat? Sollte es ein privater Verkauf sein, würde ich das Geld konsequenterweise auch auf mein privates Konto überwiesen lassen, nicht auf ein Geschäftskonto. Oder willst Du den Erlös in Deinen Geschäftsbetrieb einbringen?

  • Hallo Mira,


    ich würde Dir raten, das Geld so schnell wie möglich auf seriöse Tagesgeldkonten zu verteilen, z.B. über Zinsplattformen (https://www.finanztip.de/festgeld/weltsparen/) und dort jeweils die Einlagensicherung für 100.000 € zu beachten. Dann kannst Du immer noch entscheiden ob und wieviel Du hieraus anlegst in Festgeld (was auf solchen Zinsplattformen auch angeboten wird) oder vielleicht sogar in die berühmten ETFs :thumbup:.


    Aber ich gehe davon aus, dass Du bei der Sparkasse keine Zinsen aufs Girokonto bekommst, und das sind bei der Summe ja bei ca. 2 % Zins auf Tagesgeld im Monat fast 1160 € an Zinsverlust fürs lange überlegen? Das ist ein wenig viel "Verlust" .... Oder?

  • Geht das für Euch in Ordnung, das Geld zunächst

    auf dieses Girokonto einzahlen zu lassen, und

    dann später zu entscheiden wie weiter verfahren

    wird ?

    Wie schon andere geschrieben haben, würde ich erst mal das Geld auf Tagesgeldkonten verteilen. Und dann in Ruhe enscheiden, was weiterhin damit passieren soll. Dazu musst du selbst erst mal deine eigenen Ziele genau kennen.


    Und lass dir von niemandem was aufquatschen, die wollen i. d. R. nur dein Bestes ;)

  • Naja 7 oder 8 tolle Tagesgeldkonten zu finden dürfte schwer seien. Wenn man übergangsweise mal das zwei oder dreifache der Einlagensicherung bei einer Bank hat, ist es zumindest für mich ok. Ich würde 250 zu 3% bei Barclays packen und den Rest auch nochmal aufteilen. Die Millionäre unter uns haben doch auch nicht 20 Konten.

  • Zitat Bundesbank


    "Im Entschädigungsfall gewähren die gesetzlichen Sicherungssysteme einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis zur Höhe von maximal 100.000 Euro unter Einschluss eventueller Zinsansprüche je Einleger und je Bank. Ein erhöhter Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Gutschrift der Beträge besteht für besonders schutzwürdige Einlagen. Dies sind z. B. Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobilie resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden."


    Einlagensicherung
    Die Einlagensicherung in Deutschland wird von Einrichtungen durchgeführt, die nach den verschiedenen Bankengruppen organisiert sind. Es bestehen gesetzliche…
    www.bundesbank.de

  • Und beim Überweisen immer lieber 5 mal 20T statt einmal 100T überweisen. Das geht aus meiner Erfahrung viel schneller.

    Der Fachmann spricht. Erzählst Du uns mehr davon?


    Ich habe noch nicht erlebt, daß die Überweisungsdauer vom Betrag abhängt. Allerdings ist aber Privatkonten aus Sicherheitsgründen meist ein Überweisungslimit. Ich könnte von meinem Privatgirokonto nicht so ohne weiteres 100.000 € überweisen.

  • Werde in den nächsten Wochen ein Mehrfamilienhaus verkaufen.

    Der Erlös beträgt 730000 Euro.


    Als Konto für die Zahlung habe ich im Notarvertrag ein Girokonto der Sparkasse (S Business Kompakt) angegeben.


    Geht das für Euch in Ordnung, das Geld zunächst auf dieses Girokonto einzahlen zu lassen, und dann später zu entscheiden, wie weiter verfahren wird?

    Was "wir" Mitforisten davon denken, ist eigentlich uninteressant. Eigentlich zählt allein, was Du darüber denkst.


    Du erlaubst mir allerdings, daß ich mich erheblich darüber wundere, daß Du Dir offensichtlich bisher keinerlei Gedanken darüber gemacht hast, was Du mit dem Geld vorhast. Das ist - wie jemand anders im Thread schon erwähnt hat - ein erhebliches Risiko für Dich, denn die Finanzprodukteverkäufer Deiner Sparkasse werden wie hungrige Wölfe auf Dich eindringen und nur Dein Bestes wollen (nämlich Dein Geld in Form der Provisionen, die sie für all die tollen Dinge verlangen werden, die sie Dir andrehen werden). Und Du bist vermutlich - wie Hartmut Walz das so pointiert nennt - ein LeO - ein leicht erreichbares Opfer.


    Das Kind liegt bei Dir zwar noch nicht im Brunnen - aber es fällt bereits.


    Es wäre für Dich vermutlich besser gewesen, Du hättest Dir bereits im Vorfeld Gedanken über Geldanlage gemacht, denn unvermittelt wie ein Lottogewinn kommt der Hausverkauf ja nicht.


    Auch für Dich gilt: Finanzberatung muß immer ganzheitlich sein. Deine isolierte Frage zu beantworten ("Soll ich 730 T€ auf ein Geschäftsgirokonto der Sparkasse überweisen lassen?") bringt Dich nicht weiter. Was sagt eigentlich der Steuerberater Deiner Firma dazu, daß Du hier vermutlich Privatgeld und Geschäftsgeld durcheinanderwirfst?

  • Aber auch da mag die SPK bei Geschäftskonten anders vorgehen wie bei Privatkonten. Also warum nicht einfach anrufen/vorbei gehen oder zumindest eine Mail schreiben.

    Siehe schon hier:

    PS: mrmira, da ich nur Finanz-Laie bin, würde ich das vorab in Sachen erweiterte Einlagensicherung mit der Sparkasse bzw. Bank verbindlich abklären.

    Wenn es für den im speziellen Fall Betroffenen um "relativ" große Summen geht, würde ich immer eine schriftliche und damit "verbindliche" (s. o.) Antwort des Bankinstituts bevorzugen.

    Wenn sie nicht dumm sind, haben sie ihre Millionen nicht auf Bankkonten liegen.

    Nicht nur - aber vermutlich auch da.


    Tendenziell wäre ich da aber vom Grundsatz her bei Beitrag Nr. 13 (von Achim Weiss). Diese Frage aus Nr. 1 (organisatorische-technische ggf. rechtliche Frage - von der Herkunft bzw. dem Nachweis des Geldes (wegen dem notariellem Kaufvertrag ohnehin kein Problem) bis zur Einlagensicherung) ist nachrangig.


    Jedenfalls im Hinblick auf die strategische Frage: "Wie wird der Verkaufserlös in die (hoffentlich) bestehende Finanzplanung sinnvoll integriert ?"


    Sollte der Verkauf selbst initiiert worden sein: Würde ich mir schon vorher die Frage stellen, wo ist das Geld ggf. besser aufgehoben, als in dem ggf. zu verkaufenden Asset. Aber womöglich hat das ja mrmira zuvor längst abgeklärt ... ?!

  • Hallo Miteinander!


    Vielen Dank für die zahlreichen, konstruktiven

    Antworten.

    Ein tolles Forum !

    Die Zitierfunktion habe ich noch nicht entdeckt.

    Deshalb schreibe ich "frei".

    Das Haus, Bj 1980, wurde mir überschrieben

    von meiner kürzlich verstorbenen Mutter, die

    bis zu Ihrem Tode ein Niesbrauchrecht hatte.

    Meine Mutter allerdings hat die Mieten nicht

    kultiviert und liess sich auch nicht dazu bewegen

    diese beizeiten zu erhöhen im erforderlichen

    Masse.

    Eine sehr "renitente" Mieterschaft, vorwiegend

    ältere Menschen, die auch die Betriebskosten

    Abrechnung zum wiederholten Male bemängeln

    und viele andere Dinge, haben mich dazu bewogen, das Haus zu verkaufen an den

    Menschen, dem ich vor Monaten eine geerbte

    Eigentumswohnung verkaufte.

    Der Notartermin steht und ist in 2 Wochen.


    Mit dem anstehenden Verkauf möchte ich

    folgendes erreichen:

    Von dem Erlös erhoffe ich mir ein kleines

    "Zubrot" , bin ja nun Rentner, in Form von

    Rendite.

    Das Geld kann aber auch behutsam verbraucht

    werden, bin ja schon fast 67,...

    Werde dann in absehbarer Zeit einen Termin

    bei der Sparkasse wahrnehmen.

    Ich möchte dieser Beratung entgehen, die

    mir, wie von Euch erwähnt , alle möglichen

    Dinge aufschwätzen wollen.

    Ich habe einen zunächst konservativen Plan...

    1 Teil bleibt auf dem GiroKto

    1 Teil wird Tagesgeld

    1 Teil, der Löwenanteil, wird Festgeld.

    Ich habe von der Möglichkeit einer Treppe gehört,

    aber noch nicht verstanden, wie es funktioniert.


    Ich bin dankbar für jeden risikoarmen Tip !


    Lieber Gruß

    Mira

  • Zitat Bundesbank


    "Im Entschädigungsfall gewähren die gesetzlichen Sicherungssysteme einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis zur Höhe von maximal 100.000 Euro unter Einschluss eventueller Zinsansprüche je Einleger und je Bank. Ein erhöhter Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Gutschrift der Beträge besteht für besonders schutzwürdige Einlagen. Dies sind z. B. Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobilie resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden."


    https://www.bundesbank.de/de/a…/einlagensicherung-597886

    Das scheint mir doch sehr relevant zu sein, v.a. das fettgedruckte.

    Angesichts des Betrages sind also mind. 2 solcher Konten erforderlich.


    Und mir drängt sich die Frage auf, ob das wirklich alles privat ist, wenn das Geld am Ende auf einem Geschäftskonto landet. Daraus resultiert die Frage, ob die Einlagensicherung und die Sonderregelungen für Geld aus Immobilienverkäufen für Privatpersonen gilt oder auch für andere.

  • Und mir drängt sich die Frage auf, ob das wirklich alles privat ist, wenn das Geld am Ende auf einem Geschäftskonto landet.

    Ja, schwierig. Kann man da von der Bank eine sinnvolle Anwort erwarten?


    Wenn zumindest für den Übergang zwei Konten benötig werden, würde ich direkt zwei Tagesgeldkonten (mit Aktionszins für 6 Monate) eröffnen. Finanztip empfiehlt Santander und Klarna:


    Tagesgeld-Vergleich 12/23: Tagesgeldkonto mit 4 % Zinsen

  • Die Zitierfunktion habe ich noch nicht entdeckt. Deshalb schreibe ich "frei".

    Fast. Die Forensoftware umbricht automatisch. Es ist also nicht erforderlich, daß Du Deine Zeilen manuell umbrichst.


    Die Zitierfunktion verbirgt sich unter dem Button mit den Gänsefüßchen unten rechts.

    Dieser Termin dürfte (wie oben schon erwähnt) einer der gefährlichsten Besuche der letzten Zeit sein. Bei diesem Besuch dürfte Dein Geld in höchste Gefahr kommen.


    Ich wiederhole auch meine andere Anmerkung: Der Verkauf des Hauses kommt nicht überraschend. Es ist Dein Versäumnis, daß Du Dir bisher offensichtlich keinerlei Gedanken darüber gemacht hast, was Du mit dem Geld machen willst. Eigene Anlageerfahrung hast Du vermutlich keine, sonst hättest Du davon berichtet.


    Du hast Dich also durch Nichtstun in eine nicht ganz unproblematische Situation gebracht.


    Ich hoffe in Deinem Sinne, daß Du schon mehr als 10 Jahre Eigentümer des jetzt zum Verkauf stehenden Hauses bist. Wenn nicht, hilft Dir das Finanzamt bei der Geldanlage, indem es Dir nämlich einen Teil des Verkaufserlöses wegbesteuert.

    Wir sind hier in Finanzdingen die Selbermacher. Du bekommst hier reichlich gute Ratschläge, aber entscheiden mußt Du selber. Das möchtest Du eigentlich nicht, eigentlich suchst Du eine gute Fee, die alles für Dich zu Deinem Besten regelt. Die wirst Du aber nicht finden, nicht hier, nicht anderswo. Um im (Märchen-)Bild zu bleiben: In der Sparkasse erwartet Dich der böse Wolf, der allerdings einen wunderbaren Kaffee kocht, nämlich einen Köderkaffee, mit dem er Dich in die Falle lockt.


    Hättest Du vor einem halben Jahr angefragt, hätte ich Dir angeraten, Dich im Vorfeld zu diesem Verkauf schlauzulesen und Dir meine Dauerempfehlung Hartmut Walz - Ihre Finanzen fest im Griff: Vermögen aufbauen, statt Geld verschenken ans Herz gelegt. Das kannst Du auch jetzt noch kaufen, es ist mit 11,99 € nicht teuer.


    Ich schätze Dich als Sicherheitsanleger ein. Sicherheitsanleger klammern sich sehr an die sog. Geldillusion, wollen also um alles in der Welt verhindern, daß ihr Geld von sich aus weniger wird, werden also alles tun, um jeglichen Kursrückgang zu verhindern. Das ist letztlich die falsche Herangehensweise, aber sie läßt sich einem Sicherheitsanleger erfahrungsgemäß nicht austreiben.


    Das Parade-Anlageinstrument des Sicherheitsanlegers ist das Festgeld. Ein Festgeld ist ein unbesicherter Kredit, den der Anleger seiner Bank gibt. Sollte die Bank in Schieflage geraten, ist das Geld weg mit Ausnahme der 100 T€, die die Einlagensicherung abdeckt. Das heißt: Du bist gut beraten, bei Deiner Lieblingssparkasse nicht mehr als 100 T€ zu lagern, wohlgemerkt: Alle Anlagen zusammen, Girokonto und alle Festgelder zusammen.


    Übrigens: Ich fände es nett, wenn Du auf meine Frage, warum Du ein Geschäftsgirokonto als Ziel für den Verkaufspreis angegeben hast, eine Antwort geben würdest. Sie ist zur Beurteilung der Lage notwendig.

    Das meiste Risiko nimmst Du aus diesem Plan, wenn Du bei Deiner Lieblingssparkasse nicht mehr als 100 T€ anlegst.


    Ansonsten ist Deine Vorstellung in meinen Augen recht dürftig, insbesondere fehlen die Beträge. Was verstehst Du denn unter "1 Teil"?


    730 T€ sind eine Menge Geld. Mit der Vorstellung "1 Teil Giro, 1 Teil Tagesgeld, 1 Teil Festgeld" kommt man da nicht weit. Finanzplanung muß immer ganzheitlich sein, auf eine isolierte Frage sollte man ohne Kenntnis des Umfelds besser keine Antwort geben.

  • Ich hoffe in Deinem Sinne, daß Du schon mehr als 10 Jahre Eigentümer des jetzt zum Verkauf stehenden Hauses bist. Wenn nicht, hilft Dir das Finanzamt bei der Geldanlage, indem es Dir nämlich einen Teil des Verkaufserlöses wegbesteuert.

    Das ist so nicht richtig. Es zählt der Einzugszeitpunkt der Mutter für die zehnjährige Spekulationsfrist.