Das Thema ist (wie oben erwähnt) komplex. Ich bin im Moment davon nicht persönlich betroffen, also lese ich mich nicht so sehr ein, daß ich auch in den Details sattelfest bin.
Dem TE, der direkt betroffen ist, empfehle ich allerdings, genau das zu tun: sich bis ins Würzelchen einzulesen und dabei dann auf solche Feinheiten zu achten.
Da ich mich in diesem Sozialbereich offensichtlich besser auskenne: vielfach ist die Agentur für Arbeit bei solchen Aktionen von Anfang an mit dem Boot und informiert. Das bedeutet, dass sie im Regelfall bei älteren Personen bei einem solchen Personalabbau es zu keiner Sperre des Arbeitslosengeld Bezuges kommt.
Das weiß aber der Betriebsrat beziehungsweise der Ansprechpartner der Agentur für Arbeit.