Abfindung Grundsätzlich und Krankenkasse

  • Hallo , ich bin 57 die Frage wenn mir meine Firma eine Abfindung zum Ausstieg anbietet was ist zu beachten ?

    Zum Beispiel 200000,- Euro Brutto die mir bis 63 reichen müssten damit ich dann in Frührente mit Abzügen gehe ? Wie wird das versteuert , auf einmal oder anteilmäßig über mehrere Jahre und wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für die 6 Jahre. Bin verheiratet mit einem kleinen Kind ? Grüße und danke an alle

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin 57. Wenn mir meine Firma eine Abfindung zum Ausstieg anbietet was ist zu beachten?

    Eine ganze Menge :)

    Hallo , ich bin 57 die Frage wenn mir meine Firma eine Abfindung zum Ausstieg anbietet was ist zu beachten ?

    Zum Beispiel 200.000,- Euro Brutto, die mir bis 63 reichen müssten, damit ich dann in Frührente mit Abzügen gehe? Wie wird das versteuert, auf einmal oder anteilmäßig über mehrere Jahre und wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für die 6 Jahre? Bin verheiratet mit einem kleinen Kind?

    Geh mal zu der-privatier.com und lies Dich dort ein.


    Es gibt diesbezüglich eine ganze Menge zu beachten (und man kann eine ganze Menge falsch machen).


    Ich skizziere hier nur: Deine Firma will Dich loswerden und bietet Dir daher eine Abfindung an. Wenn sowas auf den Tisch kommt, sollte Dein erster Weg zu beispielsweise zur Gewerkschaft oder besser noch einem Arbeitsrechtler gehen. 200 Mille erscheinen auf den ersten Blick viel; wenn diese aber 6 Jahre den Arbeitslohn ersetzen sollen, ist das gleich sehr viel weniger, zumal die Abfindung nicht nur den Lohn ersetzen soll, sondern auch die Sozialversicherungsanteile.


    Meinst Du, Du findest hinterher nochmal eine Arbeit? Zu welchem Lohn? Willst Du das überhaupt? Was sagt das Arbeitsamt dazu? Wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung, kann Dir das die Sperrzeit ersparen. Du kannst ggf. aber auch das Arbeitslosengeld schieben (Stichwort: Dispositionsjahr). Du liest mehr darüber auf obiger Seite. Du kannst Dir einen kleinen Job suchen, nämlich einen Midi-Job (NICHT Mini!). Der Midi-Job sorgt immerhin für eine Krankenversicherung zu günstigem Tarif.


    Eine Abfindung wird typischerweise nach der sog. Fünftelregelung versteuert, das ist steuerlich etwa so (nicht ganz so), als ob sie über 5 Jahre verteilt gezahlt werden würde.


    Dein Thema sprengt hier aber den Rahmen. Setz Dich auf den Hosenboden, informiere Dich fleißig, es ist Dein Geld!

  • Im Juni 2021 habe ich meinen nun Ex-Arbeitgeber mit Aufhebungsvertrag + Abfindung (in ähnlicher Höhe) verlassen. Wie hier schon geschrieben wurde, ist die Abfindung SV-frei und Arbeitgeber sollten hierbei die 5er-Regelung anwenden. Bei mir war das so. Es wurden mir rd. 66% "netto" ausgezahlt. Was es mit Abgeltungen auf sich hat, weiß ich leider nicht. War bei mir offenbar nicht relevant. Bitte ggfs. selbst schlau machen.


    Vor Unterzeichnung war eine Beratung im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen verpflichtend, wurde vom Ex-Arbeitgeber bezahlt. Eine "Outplacement-beratung" gab es auch noch, aber das würde den Rahmen hier sprengen.


    Den Aufhebungsvertrag habe ich im Dez. 2020 unterschrieben, Ausschied aus der Firma zum 30.06.2021. Dieser Zeitraum lag über der Kündigungsfrist von 6 Monaten, wurde als "good will" des früheren AG verkauft, was dann eine Sperrfrist beim Arbeitsamt abwenden würde. Das war aber nicht so.


    Da ich auch schon über 50 J. war, betrug mein ALG Anspruch 15 Monate, 11 Wochen (also nicht ganz 3 Monate) Sperre habe ich bekommen. D.h. in den ersten Wochen war ich "ohne Leistungsbezug", habe also kein ALG bekommen. Gleichwohl hat das Arbeitsamt trotzdem die Kosten für die KK (GKV) von Beginn an übernommen.


    Bzgl. deiner "Planung"... auch wenn 200k€ erstmal nach einem goldenen Handschlag aussehen, hängt es natürlich von deiner sonstigen/finanziellen Situation ab, ob das wirklich klappt.


    Da du ein Kind hast bekommst du 67% ALG. Mal angenommen du bist diese 15 Monate arbeitslos und gehst keiner neuen Beschäftigung nach.


    200.000 x 0,66 = 1320.000 / 12 = 26.400


    Somit hättest du rechnerisch 5 Jahre lang etwa 2.200 € monatlich zur Verfügung. Ohne weitere Einkünfte müsstest in der GKV + PV (aktuell) 220 € pro Monat bezahlen, Tendenz steigend. In den 5 Jahren fliesst nichts in der RV, es sei denn du leistest freiwillige Einzahlungen.


    Du musst selbst entscheiden, ob du mit der Abfindung die nächsten 5-6 Jahre bis zu einem - vorzeitigen - Renteneintritt "mit" Abschlägen auskommst.

  • Den Aufhebungsvertrag habe ich im Dez. 2020 unterschrieben, Ausschied aus der Firma zum 30.06.2021. Dieser Zeitraum lag über der Kündigungsfrist von 6 Monaten, wurde als "good will" des früheren AG verkauft, was dann eine Sperrfrist beim Arbeitsamt abwenden würde. Das war aber nicht so.

    Wenn ohnehin nicht geplant ist, sich einen neuen Job zu suchen, kann man die Meldung beim Arbeitsamt um ein Jahr verschieben. Man zahlt dann zwar das erste Jahr aus der eigenen Tasche (statt das dritte und folgende), aber es sparte einem die Sperre. Nach einem Jahr zählt die eigene Kündigung gegen Abfindung nicht mehr.