Abfindung

  • Das Thema ist (wie oben erwähnt) komplex. Ich bin im Moment davon nicht persönlich betroffen, also lese ich mich nicht so sehr ein, daß ich auch in den Details sattelfest bin.


    Dem TE, der direkt betroffen ist, empfehle ich allerdings, genau das zu tun: sich bis ins Würzelchen einzulesen und dabei dann auf solche Feinheiten zu achten.

    Da ich mich in diesem Sozialbereich offensichtlich besser auskenne: vielfach ist die Agentur für Arbeit bei solchen Aktionen von Anfang an mit dem Boot und informiert. Das bedeutet, dass sie im Regelfall bei älteren Personen bei einem solchen Personalabbau es zu keiner Sperre des Arbeitslosengeld Bezuges kommt.

    Das weiß aber der Betriebsrat beziehungsweise der Ansprechpartner der Agentur für Arbeit.

  • Auf der schon von Achim Weiss verlinkten Seite gibt es einen Abfindungsrechner.

    Dort einfach für zwei Jahre die beiden Konstellationen durchspielen.


    Wenn man das nicht hinbekommt würde ich mir professionelle Hilfe holen.


    Meine Glaskugel sagt: Abfindung im Januar des Folgejahres ist unterm Strich günstiger (trotz Progressionsvorbehalt).


    Wichtig: Prüfen (lassen), ob die Fünftelregelung überhaupt greift, Stichwort Zusammenballung!


    Edit: Hier

    Abfindungsrechner | Der Privatier
    Wieviel Steuern fallen bei einer Abfindung an? Berechnung mit Fünftelregel. Berücksichtigt Sonderausgaben und Entgeltersatzleistungen.
    der-privatier.com

    (der letzte Kommentar)

    hat wohl just heute einer ein ähnliches Problem.

  • Guten morgen an Alle,


    erstmal Danke an Alle die gut meinen, aber


    Ich habe eine Frage gestellt. Da habe ich versucht so konkret zu sein wie es mir möglich war.

    Warum wird nicht diese Frage beantwortet ? Sondern, Was wenn du das nimmst, das nicht nimmst, was sagt der Arbeitgeber, macht da der hund oder die Katze mit...... dann fängt Ihr eine ..... Diskussion untereinander an die mit der Sache nichts zutun hat.


    Frage :

    Abfindung Dezember oder Januar (das Jahr danach)

    Antworten (so als Beispiel)

    1. Dezember ist besser weil weniger Steuer

    2. egal spielt keine rolle (wann)

    3. Januar besser weil

    4. Ergänzung für alles das und das und hier gibt noch eine Beschreibung oder Rechner.



    Das was mir nicht klar war/ist folgendes.

    Zahle ich wenn ich die Abfindung im Dezember bekomme

    dann wäre ja 60.000 + 60.000 = 120.000 ich nenne es mal Geldeingang (bevor wieder irgendeiner mit Abfindung ist kein Gehalt Müll anfängt...) dann mehr Steuer, mehr dies mehr jenes bezahlen muss (wieviel auch immer egaaallllll auch 1 Euro) , im vergleich zu 60.000 Januar neues Jahr neues Glück.


    Danke

  • war gerade auf der Seite (Abfindungsrechner) (berechnet jahr 2025)


    1. Abfindung Dezember (Gehalt+Abfindung) = Steuer gesamt = 41. 124 € (Steuern)

    2. Abfindung Januar ( Gehalt (0 Euro) Nur Abfindung) = 0 Euro (Steuern)

    3. diverse Werte für ALG (ab ca. 1000 € ALG) werden Steuer fällig


    Danke für alle Infos

  • > 2. Abfindung Januar ( Gehalt (0 Euro) Nur Abfindung) = 0 Euro (Steuern)


    Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das dann der Januar 2026.

    Hast du dafür auch etwas ausgerechnet?

  • Wenn die Abfindung von 60.000 Euro im Januar 26 kommt und dann 2027 die Einkommensteuererklärung gemacht wird und das Finanzamt die Fünftelregelung anwendet….

    DANN wird die in 2026 gezahlte Steuer quasi komplett zurück erstattet.

  • Die Webseite bietet die Berechnung bis 2025.


    Das ist das was ich meine. Erstmal die Frage "spielt das Timing eine Rolle" ? JA.

    Daher wäre (wenn ich es richtig verstanden habe) die Antwort,

    - lass dir deine Abfindung Anfang des Jahres auszahlen und sogar die Sperre für ALG wäre von Vorteil, denn das Geld spielt anscheinend eine Rolle bzgl. Steuern und co.


    Steuern irgendwann zurück ? Eine andere Frage ;)

  • Wenn die Abfindung von 60.000 Euro im Januar 26 kommt und dann 2027 die Einkommensteuererklärung gemacht wird und das Finanzamt die Fünftelregelung anwendet….

    DANN wird die in 2026 gezahlte Steuer quasi komplett zurück erstattet.

    Das ist meiner Meinung nach leider so nicht richtig.


    Bei einer Abfindung in 2026 von 60k und -angenommen- ALG 1 in Höhe von ca. 24 k werden schon noch Steuern fällig. Aber in Summe weniger als bei der Abfindung in 2025.

  • Zu Punkt 2: da müsstest Du beim Punkt Entgeltersatzleistungen noch das erwartete Arbeitslosengeld eingeben. Da 2026 noch nicht funktioniert, einfach für 2025.

    Da kommen dann für das Jahr grob 10.000 an Steuern raus.


    Also wie oben schon geschrieben spricht alles für die Abfindung im Januar.

  • Ich habe eine Frage gestellt. Da habe ich versucht so konkret zu sein, wie es mir möglich war. Warum wird nicht diese Frage beantwortet?

    Deine Frage war vermutlich unsinnig. Du hast nämlich gefragt:

    Wenn Ihr die Möglichkeit hättet, würdet Ihr die Abfindung (als Einmalzahlung) am besten im Januar, also direkt Anfang des Jahres oder Dezember am Ende des Jahres ausbezahlen lassen.

    In diesem Fall würde man die Abfindung im Januar auszahlen lassen. Steuerlich macht es ja keinen Unterschied, ob eine Zahlung im Januar oder Dezember des gleichen Jahres versteuert wird. Im einen Fall hat man das Geld aber schon zu Beginn des Jahres, im anderen Fall an dessen Ende.


    Ach so? Das hast Du so nicht gemeint? Warum schreibst Du das dann nicht so, wie Du es meinst?


    Verstanden hätte ich, wenn Du gefragt hättest: Ich gebe zum 31.12. meinen Arbeitsplatz gegen Abfindung auf. Soll die Abfindung noch im gleichen Jahr gezahlt werden (mit dem Dezembergehalt) oder erst im Januar des Folgejahres?


    Selbst diese Frage läßt sich nicht ohne weiteres beantworten. In der Regel wird es dann günstiger sein, die Abfindung ins Folgejahr zu verschieben. Es gibt aber Konstellationen, in denn eine Zahlung im Dezember des laufenden Jahres besser ist. Man muß zur Beurteilung das Umfeld kennen, ohne geht das nicht.


    An die Aufgabe (oder den Verlust) eines Arbeitsplatzes gegen Abfindungszahlung knüpfen sich etliche Fragen, die man im Zusammenhang betrachten muß. Eine erhebliche Bedeutung hat etwa die Frage, ob die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird oder nicht (bzw. wie man die Sachlage gestalten muß, daß nicht). Es hängt daran mehr als nur die Steuer.


    Das läßt sich mit unvollständigen Demodaten, die Du uns zur Verfügung stellst, aber nicht überblicken.

  • Oldie , Danke


    Achim Weiss

    Dann lass uns doch mal anders an die Sache "rangehen".


    Ausgangssituation:

    Bald Trennung vom AG. Jahresgehalt ca. 60.000, Abfindung ca. 60.000.


    Wir nehmen an, dass ich den Zeitpunkt festlegen kann ob Januar oder Dezember des Jahres oder Folgejahr), egal wann.

    Danach ALG (ca. 15 Monate) auch hier das ALG kann auch so spät anfangen wie möglich (wenn möglich), danach (naja Pleite mein Nick sagt alles *lach*)


    Das Ziel : So viel Netto von der Abfindung wie möglich.


    Fehlen noch Infos ? Wenn ja welche ? Kurze Fragen formulieren (werde die Infos nachreichen)


    Ansonsten, kannst du mir konkret 3-5 der wichtigsten Punkte nennen auf die ich achten sollte und 3-5 weniger wichtig aber doch berücksichtigen sollte.


    Danke für diene Unterstützung.