Tätigkeit nach Renteneintritt: Minijob

  • Liebe Foristen!

    Ich hoffe, ich treffe das richtige Unterforum. Folgende Frage zum Thema "Weiterarbeiten nach Renteneintritt":

    Meine Mutter ist unlängst mit 67 in Altersrente gegangen. Tätigkeit bei der Deutschen Post. Sie arbeitet aber weiter, auf deutlich reduzierter Stundenbasis. Zunächst ereilte mich nach diesem Schritt eine aufgeregte Anfrage meiner Mutter, man habe ihr bei der Personalabteilung gesagt, sie dürfe nur ca. 600 Euro hinzuverdienen, sonst würde das auf die Rente angerechnet. Ich habe mich echauffiert und der Personalabteilung ausrichten lassen, dass das (insbesondere bei regulären Altersrentnern) Käse ist. Nun arbeitet sie schon einige Monate dort vor sich hin und hat ein Anschreiben der "Knappschaft Bahn See" bekommen, in dem man sie in der Minijob-Zentrale willkommen heisst. Meines Erachtens verdient sie aber für einen Minijob zu viel, im Dezember z.B. 1100 Euro. Da das Gebiet mir neu ist, bin ich nun etwas unsicher: Läuft da was grob falsch oder ist das erstmal ok so? Offenbar hat die Personalabteilung der Post den Fall nicht so oft (warum nur?), dass jemand dort nach der Rente weiterarbeitet, daher wirken die da nicht so ...tief eingearbeitet sag ich mal.

    Danke für Eure Hilfe und viele Grüße!

    S.

    p.s. sorry sehe gerade erst dass es ein Unterforum "Beschäftigung" gibt.

  • Hallo.

    Die Post ist in der Hinsicht etwas speziell, kann man aber einfach so hinnehmen.

    Gewisse Schwankungen sind okay solange der Jahresverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. SFN-Zuschläge sind sv-frei und zählen da auch nicht mit. Daher wird das alles schon in Ordnung sein.

    Zahlt Deine Mutter den Eigenanteil zum Rentenversicherungsbeitrag oder hat sie Brutto=Netto?

  • Meine Mutter ist unlängst mit 67 in Altersrente gegangen. Tätigkeit bei der Deutschen Post. Sie arbeitet aber weiter, auf deutlich reduzierter Stundenbasis. Zunächst ereilte mich nach diesem Schritt eine aufgeregte Anfrage meiner Mutter, man habe ihr bei der Personalabteilung gesagt, sie dürfe nur ca. 600 Euro hinzuverdienen, sonst würde das auf die Rente angerechnet.

    Das war bis vor Corona tatsächlich so. Der alarmistische Ratgeber ist nicht auf dem neuesten Stand.

    Ich habe mich echauffiert und der Personalabteilung ausrichten lassen, dass das (insbesondere bei regulären Altersrentnern) Käse ist.

    Das hätte ich so nicht ausrichten lassen, sondern vielmehr dem Betreffenden angeraten, seine Kenntnis aufzufrischen. Ich wundere mich darüber, daß ein Mitarbeiter der Personabteilung einer größeren Firma das nicht weiß. Offensichtlich sind die Leute dort mit Menschen noch nicht vertraut, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten.

    Nun arbeitet sie schon einige Monate dort vor sich hin und hat ein Anschreiben der "Knappschaft Bahn See" bekommen, in dem man sie in der Minijob-Zentrale willkommen heisst. Meines Erachtens verdient sie aber für einen Minijob zu viel, im Dezember z.B. 1100 Euro. Da das Gebiet mir neu ist, bin ich nun etwas unsicher: Läuft da was grob falsch oder ist das erstmal ok so? Offenbar hat die Personalabteilung der Post den Fall nicht so oft (warum nur?), dass jemand dort nach der Rente weiterarbeitet, daher wirken die da nicht so ... tief eingearbeitet, sag ich mal.

    Das kann schon sein. Zahlt sie denn selbst Rentenbeiträge auf? Das sollte sie sinnvollerweise, auch nach Renteneintritt. Man kann gegen das Zahlen von Rentenbeiträgen optieren, das geht meiner Kenntnis nach pro Job nur genau einmal. Wenn sie die Aufzahlung der Rentenbeiträge abgewählt hat, sind die Arbeitgeberanteile verloren (bzw. sie landen im großen Topf, ohne daß Deine Mutter davon etwas hat).

    Man konnte bei einem Minijob schon immer zweimal im Jahr die Einkommensgrenze überschreiten, allerdings nur bei unerwarteter Mehrarbeit. Ursprünglich gab es für diese Überschreitung noch nicht einmal eine Einkommensgrenze. Das haben die Gerichte mittlerweile präzisiert: Aktuell darf man auf dem Ticket "Minijob" zweimal im Jahr bei unerwarteter Mehrarbeit das Doppelte verdienen. Die Umsatzspitze im Dezember ist bei der Post nicht unerwartet. Wenn man Deiner Mutter im Dezember also das Doppelte bezahlt, wird die geltende Regelung damit gedehnt.

    Wenn jemand eine Vollrente bezieht, ist er nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muß aber dennoch den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherungsbeiträge zahlen, die dann allerdings in den großen Topf fallen und nicht individuell dem Mitarbeiter gutgeschrieben werden. Zahlt der Mitarbeiter aber freiwillig Rentenbeiträge, so werden sowohl diese Arbeitnehmerbeiträge, als auch die Arbeitgeberbeiträge (die in jedem Fall gezahlt werden) dem Rentenkonto des Mitarbeiters gutgeschrieben und mit dem nächsten 1. Juli auch verrechnet. Das lohnt sich für den Rentner-Mitarbeiter also.

    Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber 15% Rentenbeiträge, die normalerweise dem Mitarbeiter betragsmäßig gutgeschrieben werden. Der Mitarbeiter muß selbst keine Rentenbeiträge zahlen (nämlich 3,6%, also den Rest zu den üblichen 18,6%), aber er kann. früher war der Standardfall "nicht aufzahlen", heute ist der Standardfall "aufzahlen". Wenn der Mitarbeiter aufzahlt, landet natürlich mehr Geld im Rentenkonto, der entscheidende Punkt ist aber: Wenn er aufzahlt, zählt die Zeit voll als Pflichtversicherungszeit, wenn er es nicht tut, zählt die Zeit als Zurechnungszeit nur zu einem Bruchteil. Ich habe nicht genau herausbekommen, zu welchem Bruchteil diese Zeit zählt, das muß etwa bei einem Drittel liegen, also 12 Monate Minijob ohne Rentenbeitragsaufzahlung zählen als 4 Monate Versicherungszeit. Man kann die Entscheidung, ob man aufzahlt oder nicht, nur einmal vor Beginn des Minijobs treffen, sie gilt dann bis zu dessen Ende.

    Unser Gruppen-SoFa wird das genauer wissen, bin gespannt, ob er auch eine SMS zu diesem Thread beiträgt.

  • Es gibt bei der Post keine richtigen Personalabteilungen mehr, wo Profis sitzen und sich mit allem auskennen.

    Ich würde hier eine konkrete Anfrage an den Personalservice als E-Mail einkippen.

    Die Mutter hat sicherlich die Anmeldebestätigung für die Sozialversicherung erhalten.

    Auch ein kurzer Anruf bei der Rentenversicherung beziehungsweise Minijob Zentrale bringt in solchen Fällen meistens schnell Aufklärung.