Ja, die Legislative darf neue Gesetze machen und alte verändern, schon krass oder?
Die Zukunft bietet die Möglichkeit von Veränderungen, davon sollte man sich aber nicht ins Jagdgorn boxen lassen.
Ja, die Legislative darf neue Gesetze machen und alte verändern, schon krass oder?
Die Zukunft bietet die Möglichkeit von Veränderungen, davon sollte man sich aber nicht ins Jagdgorn boxen lassen.
Dass der Pflicht-GKV-Beitrag sich der Höhe nach ausschließlich am Arbeitseinkommen orientiert, findet man eigentlich nur logisch, weil man es so gewohnt ist.
Besonders gerecht finde ich es nicht, wenn jemand auf 500 € mehr Gehalt entsprechend mehr Beiträge zahlen muss, auf 500 € Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte aber nicht.
[...]So lauern hier doch in der freiwilligen Versicherung der GKV keine weiteren Fallen oder?
Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.
Die GKV kann den Leistungskatalog kürzen und auch den Beitrag erhöhen.
Ganz gut nachzulesen hier:
https://schlemann.com/krankenv…iche-krankenversicherung/
Die Leistungskürzung und Beitragserhöhung kommt halt subtil daher und wird m.E. anders "wahrgenommen", da die Versicherten der GKV z.B. keine Schreiben über Beitragserhöhungen bekommen wie in der PKV.
Die Leistungskürzung und Beitragserhöhung (bei der GKV) kommt halt subtil daher und wird m.E. anders "wahrgenommen"
Anders wahrgenommen stimmt sicherlich.
Aber im Gegensatz zur PKV, wo jeder über Wochen verteilt seinen eigenen Brief mit individuell mal mehr mal weniger schrecklichen Nachrichten bekommt, trifft es bei den großen GKV-Entscheidungen immer alle gleichzeitig und das bei insgesamt deutlich mehr Mitgliedern. Das hat denn schon ein nachhaltiges mediales Echo.
Und wenn das nicht reicht, dann "erstrahlt der Düsseldorfer Burgplatz in Weiß: Rund 10.000 Apotheker haben gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert. Mit Trommeln und Trillerpfeifen sowie zahlreichen Plakaten und Transparenten machten sie ihrem Unmut Luft." rp-online vom 15.6.2006 Das ist denn wirklich nicht mehr subtil...
Anders wahrgenommen stimmt sicherlich.
Aber im Gegensatz zur PKV, wo jeder über Wochen verteilt seinen eigenen Brief mit individuell mal mehr mal weniger schrecklichen Nachrichten bekommt, trifft es bei den großen GKV-Entscheidungen immer alle gleichzeitig und das bei insgesamt deutlich mehr Mitgliedern. Das hat denn schon ein nachhaltiges mediales Echo.
Und wenn das nicht reicht, dann "erstrahlt der Düsseldorfer Burgplatz in Weiß: Rund 10.000 Apotheker haben gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert. Mit Trommeln und Trillerpfeifen sowie zahlreichen Plakaten und Transparenten machten sie ihrem Unmut Luft." rp-online vom 15.6.2006 Das ist denn wirklich nicht mehr subtil...
Nach der Bundestagswahl 2021 kommt dann der große Knall bei der GKV. Vorher traut sich halt keiner. Die Kassen weisen ja jetzt schon auf die missliche Lage hin...
Wenn man neben Rente und Betriebsrente nichts weiter hat (zumindest nichts Gewaltiges) und der Partner nicht gerade Pensionär ist, dann ist nicht viel zu befürchten.
Vielen Dank.
Der Hype der bei der Rückkehr in die GKV um die spätere Aufnahme oder Nichtaufnahme in die KvdR gemacht wird ist meiner Meinung nach völlig übetrieben. Bei vielen Rentnern stellt sich die Frage der Verbeitragung von Miet- und Kapitaleinkünften doch nicht weil sie solche schlicht nicht haben. Und selbst wenn ich jetzt 500 Euro Mieteinnahmen im Monat hätte dann würde darauf eben KV Beitrag anfallen so what.
Für mich persönlich ging es darum weiter so wie bisher in der PKV (Tarifwechsel schon hinter mir aber eher zum Wohle des AXA Vertreters) und ab 65 dann 1000 Euro Monatsbeitrag, oder in der GKV mit Rente und Betriebsrente vielleicht 450 Euro nach heutigen Stand oder 500 nach Erhöhungen. Aber ganz bestimmt keine 1000 und Horrorbriefe jedes Jahr.
Alles anzeigenDie eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht.
Die GKV kann den Leistungskatalog kürzen und auch den Beitrag erhöhen.
Ganz gut nachzulesen hier:
https://schlemann.com/krankenv…iche-krankenversicherung/
Die Leistungskürzung und Beitragserhöhung kommt halt subtil daher und wird m.E. anders "wahrgenommen", da die Versicherten der GKV z.B. keine Schreiben über Beitragserhöhungen bekommen wie in der PKV.
Ja das mag sein. Dann bezahle ich eben mal eine Leistung selbst. Aber das Niveau der völlig außer Kontrolle geratenen PKV Beiträge wird die GKV nie erreichen. Und die GKV Beiträge ob pflichtig oder freiwillig orientieren sich immer am Einkommen.
Nach 15 Jahren in der PKV traue ich denen keinen einzigen Meter mehr über den Weg. Niemals würde ich mich dazu nochmals bequatschen lassen. Auch rate ich Freunden und Bekannten die noch die Möglichkeit hätten sich privat zu versichern vehement davon ab. Von der Vermittlern werden Prämien und Mallorca Wochenenden versprochen. Unglaublich.
Nach der Bundestagswahl 2021 kommt dann der große Knall bei der GKV. Vorher traut sich halt keiner. Die Kassen weisen ja jetzt schon auf die missliche Lage hin...
Der aktuelle Rentenversicherungsbericht geht für das Jahr 2024 von einem um 0,4 Prozentpunkten höherem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus.
So lauern hier doch in der freiwilligen Versicherung der GKV keine weiteren Fallen oder?
Die Swiff Life hat eine schöne Übersicht erstellt, warum es sich lohnt KdVR Rentner zu sein (siehe Bild).
Wenn man tatsächlich nur die GRV Rente oder Betriebsrente bezieht, ist man nicht schlechter gestellt. Allerdings wird es bei anderen Einkunftsarten schon kritischer, so werden z.B. Rieser-Rente(!), Kapitalerträge und VuV durch die GKV mit einem Beitrag "besteuert". Und ehemalige PKV'er sind ja typischerweise schon Menschen, die privat vorgesorgt haben (weil mal selbständig gewesen, Gutverdiener, usw.). Deswegen dürfte viele freiwillig Versicherte z.B. folgende Nachteile ereilen:
Beispiel Leibrente: Die Sauerei ist, dass die Beiträge bei z.B. auf den Gesamtbetrag fällig wird, obwohl bei der ESt nur der Ertragsanteil besteuert wird. D.h. auch auf den Tilgungsanteil fällt der GKV Beitrag an, letztlich wird durch die GKV das eigene Vermögen besteuert.
Beispiel Kapitalertrag: Es sind dann nicht nur 25% Abgeltungssteuer, die bei Kapitalerträgen fällig werden, sondern mindestens 39,6% (bis zur Beitragsbemesserungsgrenze). Bei den mikrigen Zinsen der letzten Jahr bleibt dann wirklich fast nichts mehr über.
Grüße
switty
Quelle der Swiff Life: https://www.swisslife-weboffic…ad.html/mdb/doc/29/29.pdf
Btw, für alle Interessierten hier der Link zu einem Rechner der Tacheles e.V. Sozialberatung, ob man noch die Chance hat in die KVdR zu kommen:
https://www.tacheles-sozialhil…ktuelles/KVdR_Rechner.xls
(Makros müssen aktiviert werden, damit der Rechner funktioniert - Es besteht ein Virenrestrisiko, daher Nutzung auf eigene Gefahr!)
Der Rechner ist aktuell und berücksichtigt die kürzliche Gesetzesänderung, in der pro Kind 3J angerechnet werden.
Grüße
switty
Der aktuelle Rentenversicherungsbericht geht für das Jahr 2024 von einem um 0,4 Prozentpunkten höherem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus.
Der AOK-Chef vertritt eine andere Meinung (von 1,3 auf 2,5%):
Der AOK-Chef vertritt eine andere Meinung (von 1,3 auf 2,5%):
Würde ich an seiner Stelle wahrscheinlich auch.
Wir werden sehen.
Hallo zusammen,
da ich viele wiedersprüchliche Aussagen gelesen habe, möchte ich mich an euch wenden.
Meine Frau ist nach Überschreiten der Jahresgrenze vor 2 Jahrne in die PKV gewechselt. Nun steht die Geburt unseres ersten Kindes an und wir müssen in den sauren Beitragsapfel beißen, da sie Ihre Beiträge zu 100% zahlen muss.
Jetzt möchte meine Frau wieder in die GKV zurück, uns zwar so schnell wie möglich.
Es ist geplant, nach etwa 10 Monaten Elterngeldbezug wieder in Teilzeit zu starten.
Wenn sie unter 30 Stunden arbeitet, wird sie auch unter die Grenze fallen.
Ich bin Beamter und das Kind wird über mit bei einer anderen PKV versichert.
- Wie genau sieht der Wechsel aus? Wann tritt die Versicherungspflicht ein? Mit Unterschrift unter der Teilzeitvereinbarung? Nach dem ersten (geringeren) Gehalt? Nach einem Jahr? Nach einem "vollen Jahr" unter der Grenze?
- Wann genau muss man sich bei der GKV seiner Wahl melden?
- Informiert die GKV dann die PKV oder muss man dort "kündigen"?
Viele Fragen - ich hoffe auf eure Mithilfe!
Hallo,
Ich bin Beamter und das Kind wird über mit bei einer anderen PKV versichert.
Das Kind wird bei dem Elternteil versichert, welcher über das größere Einkommen verfügt. Ich weiß ja nicht wie das bei Dir ist, aber Beamte verfügen ja i.d.R. über ein nicht ganz so großes Bruttogehalt. Bitte checkt es vorher, dass Du dann auch wirklich das größere Gehalt hast.
Hier der passende Artikel von Finanztip: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-kinder/
Wobei ich ernsthaft frage, was daran wünschenswert ist, das Kind in der PKV zu versichern. Meine Tochter ist mit mir in die GKV gewechselt und läuft in der Familienversicherung kostenfrei mit. Das sparte uns schon einmal knapp 80€ / Monat. Unseren PKV Vollkostentarif konnten wir im Rahmen der Kündigung dann in mehrere Zusatzversicherungen umwandeln (u.a. eine ambulante Restkostenversicherung, damit ist tritt man ggü. einem Arzt fast wie ein Privatversicherter auf). Zumindestens für meine Tochter ist der Gesamtbeitrag der Zusatzversicherungen deutlich geringer als der PKV Vollversicherung. Außerdem haben wir durch die GKV den Vorteil von Kinderkrankengeld, was es in der PKV normalerweise nicht gibt. Somit ist sie de-facto Privatpatient, zahlt weniger als vorher, nimmt die Vorteile der GKV mit und kann sich später immer noch entscheiden, daraus wieder einen PKV Vollkostentarif zu machen.
Wikipedia URL zum Thema Ambulante Restkostenversicherung: https://de.wikipedia.org/wiki/…te_Restkostenversicherung
- Wie genau sieht der Wechsel aus? Wann tritt die Versicherungspflicht ein? Mit Unterschrift unter der Teilzeitvereinbarung? Nach dem ersten (geringeren) Gehalt? Nach einem Jahr? Nach einem "vollen Jahr" unter der Grenze?
- Wann genau muss man sich bei der GKV seiner Wahl melden?
- Informiert die GKV dann die PKV oder muss man dort "kündigen"?
Versicherungspflicht tritt dann ein, wenn die JAEG hochgerechnet auf das Jahr unterschritten wird (z.B. wenn das niedrigere Gehalt ab 01.01.2021 kommt, dann ab dem Zeitpunkt). Bitte bei der Berechnung der Stunden unbedingt das regelmäßige Arbeitsentgelt inkl. Einmalzahlungen berücksichtigen! Ich selbst habe einen Monat Teilzeit gemacht, bin in der Zeit zur GKV zurückgewechselt und dann ergab sich (unvorhersehbar) durch eine Planänderung in meinem Leben wieder eine Vollzeittätigkeit
Üblicherweise wird Deine Frau (so war es zumindestens bei mir) vom AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Versicherungspflicht wieder einsetzt. Mit dem Schreiben geht man dann zur GKV, am besten so schnell wie möglich (auch schon vor dem Termin). Die GKV braucht dann zur endgültigen Aufnahme noch die Versicherungsbestätigung der PKV.
Die PKV musst Du selbst kündigen und ihr habt dafür ein Sonderkündigungsrecht. Die PKV solltet ihr allerdings erst kündigen, wenn ihr die Aufnahmebestätigung der GKV in den Händen haltet.
Bei Elternzeit in Teilzeit weiß ich nicht genau ob das geht, müsste aber funktionieren. Vielleicht kann da jemand aus dem Forum zu Stellung nehmen.
Grüße
switty
Danke für die Rückmeldung.
Da wir aktuell beide in der PKV sind (sie voll privat ich mit Beihilfe) müssen wir unser Kind in die PKV stecken. Soweit ich weiß spielt da das EK keine Rolle, ich kann das Kind also preiswerter über mich mitversichern. Sobald meine Frau dann in die GKV wechseln kann mit Teilzeit (Plan ist nach etwa 10 Monaten Elternzeit) wird es komplizierter:
Für eine Familienversicherung dürfte ich nicht mehr als sie verdienen ODER nicht über der Jahresgrenze.
Zumindest während ihrer geplanten Teilzeit wird mein Einkommen höher sein, jedoch nicht über der Grenze liegen. D.h. eine Familienversicherung wäre theoretisch dann möglich.
Ergo: ich darf nicht mehr als sie verdienen und zeitgleich über der Jahresgrenze liegen, richtig?
Die private Versicherung des Kindes über mich ist jedoch in allen Kontstellationen möglich oder nicht? Diese kostet mich etwa 40€ und ist damit sehr attraktiv.
Hallo!
Da wir aktuell beide in der PKV sind (sie voll privat ich mit Beihilfe) müssen wir unser Kind in die PKV stecken. Soweit ich weiß spielt da das EK keine Rolle, ich kann das Kind also preiswerter über mich mitversichern. Sobald meine Frau dann in die GKV wechseln kann mit Teilzeit (Plan ist nach etwa 10 Monaten Elternzeit) wird es komplizierter:
Richtig, wenn kein Elternteil in der GKV ist kann auch kein Kind kostenfrei mitversichert werden Freiwillig in der GKV geht m.W. dennoch (kostet dann aber und ist sicher unattraktiv)
Für eine Familienversicherung dürfte ich nicht mehr als sie verdienen ODER nicht über der Jahresgrenze.
Zumindest während ihrer geplanten Teilzeit wird mein Einkommen höher sein, jedoch nicht über der Grenze liegen. D.h. eine Familienversicherung wäre theoretisch dann möglich.
Ergo: ich darf nicht mehr als sie verdienen und zeitgleich über der Jahresgrenze liegen, richtig?
Damit euer Kind bei Deiner Frau kostenfrei mitversichert werden kann, muss Deine Frau mehr als Du verdienen. Da der Bruttobeamtensold i.d.R. nicht so hoch ausfällt wie ein Bruttogehalt in der freien Wirtschaft, solltet ihr das unbedingt vorher prüfen. Wenn das nicht gegeben ist, musst Du euer Kind zwingend bei deiner PKV oder freiwillig in der GKV versichern! Es gibt da insofern keine Wahlmöglichkeit, die GKV prüft ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung.
Die JAEG ist für dich als beihilfeberechtigter Beamter grundsätzlich völlig irrelevant, da du dich immer in der PKV versichern kannst. Wenn Du allerdings über dem JAEG Betrag liegst und Deine Frau da drunter liegt (sonst wäre ja gar kein Wechsel in die GKV möglich), ist klar, dass Deine Frau weniger verdient.
=> Kind zwingend bei dir in der PKV oder freiwillig in der GKV versichert (letzteres macht keinen Sinn, kostet mehr und du hast schlechtere Leistungen)
Die private Versicherung des Kindes über mich ist jedoch in allen Kontstellationen möglich oder nicht? Diese kostet mich etwa 40€ und ist damit sehr attraktiv.
Nein, es richtet sich danach, wer der Hauptverdiener ist. Hier nochmal die URL von Finanztip zum Thema PKV bei Kindern, wo das ganz gut erläutert ist: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-kinder/
Grundannahme: Du bist in der PKV, deine Frau ist in der GKV.
Dein Gehalt als Ehemann > ihr Gehalt als Ehefrau = Kind muss sich in der PKV oder freiwillig in der GKV versichern (die GKV ist dann kostenpflichtig, d.h. keine kostenfreie Familienversicherung!)
ihr Gehalt als Ehefrau > Dein Gehalt als Ehemann = Kind kostenfrei familienversichert in der GKV Deiner Frau
Aber Achtung: wenn sich eure Gehaltskonstellation irgendwann einmal ändert kann sich auch der Versicherungsstatus des Kinds ändern. Das ist nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben.
Beispiel:
Du verdienst zur Zeit mehr als Deine Frau = Kind in der PKV/freiwillig GKV. Wechselt sie in 2-3 Jahren von Teilzeit in Vollzeit und verdient dann wieder mehr als Du, ist das Kind wieder familienversichert in der GKV.
Grüße
switty
ich glaube dieser Ausschnitt fasst es nochmal ganz gut zusammen:
Eine gesetzliche Verpflichtung Ihre Kinder privat zu versichern gibt es nicht. Allerdings ist eine Familienversicherung in der GKV für Ihren Nachwuchs nicht möglich, wenn Ihr Einkommen als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie zugleich mehr verdienen als Ihr Ehepartner. Nur, wenn beide Punkte gleichzeitig zutreffen, müssen Sie Ihren Nachwuchs entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Immer vorausgesetzt, dass Sie als Beamter selbst eine private Krankenversicherung wählen.
Sofern eines der beiden Kriterien nicht erfüllt wird, steht es Ihnen frei Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung Ihres Partners zu belassen. Im Gegensatz zur PKV ist die Familienversicherung in der GKV kostenfrei.
D.h. für mich dass ich das Kind jederzeit über mich in der privaten weiterlaufen lassen kann, auch wenn meine Frau mehr verdient und in der GKV ist. Ich bin gerne bereit, die 40 Euro monatlich aufzuwenden, damit das Kind in der PKV verbleiben kann.
Natürlich ist die private Krankenversicherung für dein Kind immer möglich. Solange du dein Kind über dich im Familienzuschlag berücksichtigt ist, ist es auch bei der Beihilfe zu 80% berücksichtigungsfähig. Darum müsstest du nur noch 20 Prozent privat versichern, was sich durch die Leistungen meistens lohnt. Im übrigens kannst du dein Kind bei jeder PKV versichern, die Kinder auch alleine versichern. Du musst es nicht bei deiner PKV versichern.
Also dein Kind kannst du immer privat versichern. Unabhängig von irgendwelchen Gehältern.
Verdienst du als Beamter über die JAEG?
Danke für die beruhigende Rückmeldung.
Ich bin in den nächsten Jahren vsl. wohl unter der JAEG. Meine Frau liegt nur in Vollzeit drüber.
Derzeit bin ich bei der Debeka, die anscheinend aber sehr teure kindertarife hat. Sofern mein Kind gesund ist, hätte ich die Option auch zu anderen Versicherern zu gehen. Ein Nachteil wäre dann aber, dass bei 3 Stellen abgerechnet werden muss (ich Debeka und Beihilfe, Kind PKV x und Beihilfe). Das würde ich mir gerne ersparen.
Der Plan ist also das Kind erstmal in der PKV zu belassen, auch wenn eine Familienversicherung über meine Frau wieder möglich sein sollte.
Sollte es ein Kind werden, das kerngesund ist und nie zum Arzt geht könnte.man ja immernoch in ein paar Jahren wieder in die Familienversicherung, richtig?
Das angehängte Schaubild finde ich auch ganz gut verständlich.
Derzeit bin ich bei der Debeka, die anscheinend aber sehr teure kindertarife hat.
Das wäre mir neu?!
Ich habe gerade ein Angebot, unseren Nachwuchs zu versichern auf dem Tisch: B20, WL20, BC KHT20, PVB für 35 Euro/Monat.
Allerdings Beihilfe 80% und das Angebot ist von Anfang Dezember.
Und B20 soll wohl 2021 "angepasst" werden, was auch immer das in Zahlen dann heißt... hast Du da was aktuelles, vorturner?