Kinder in der PKV
Wann Du Deinen Nachwuchs privat krankenversichern musst

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Eine kostenlose Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht.
Sind beide Elternteile privat versichert, brauchen die Kinder ebenfalls privaten Versicherungsschutz.
Ist lediglich ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV), richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners und danach, wie hoch das Einkommen des privatversicherten Elternteils ist.
Sind entweder Du oder Dein Partner gesetzlich versichert, solltet Ihr prüfen, ob Ihr Euer Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichern könnt. Dort ist der Versicherungsschutz kostenlos.
Ansonsten meldest Du das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Deinem Versicherer oder dem des anderen Elternteils an. Dann gibt es keine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit für Leistungen.
Die private Krankenversicherung gewährt Kindern den gleichen Leistungsumfang wie den Eltern. Soll Dein Kind einen besseren Versicherungsschutz bekommen, gilt in der Regel eine Wartezeit, bevor dieser greift, und der Anbieter verlangt eine Gesundheitsprüfung.
Welche Leistungen eine gute PKV bieten sollte, haben wir für Dich in einer Übersicht zum Herunterladen zusammengefasst.
Eine private Krankenversicherung kann teuer werden – das gilt vor allen Dingen für Familien mit mehreren Kindern und einem alleinverdienenden Elternteil. Denn anders als bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder und Ehepartner in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht kostenlos mitversichert. Du musst für jedes Kind einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen. In bestimmten Fällen lassen sich Kinder aber auch kostenfrei familienversichern.
Sind beide Elternteile privat krankenversichert, ist der Fall einfach: Sie müssen auch ihre Kinder in der PKV versichern – gegen einen zusätzlichen Beitrag. Komplizierter wird es, wenn ein Elternteil privat versichert ist und der andere Elternteil gesetzlich. Dann richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder in der Regel nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Daneben ist die Höhe des Einkommens entscheidend für die Frage, ob die Kinder in die kostenlose Familienversicherung dürfen oder privat versichert werden müssen.
Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende drei Merkmale vorliegen (§ 10 Abs. 3 SGB V):
Die Eltern sind Ehegatten oder Lebenspartner und
das Einkommen des Privatversicherten ist höher als das des gesetzlich Versicherten und
das monatliche Gesamteinkommen des Privatversicherten übersteigt ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (5.550 Euro in 2023).
Ein Beispiel: Der Ehemann und Vater ist gesetzlich krankenversichert, während die Ehefrau und Mutter in der PKV ist. Sie haben einen Sohn. Der Vater verdient 3.900 Euro, die Mutter 5.600 Euro pro Monat. Da die privat versicherte Mutter die Hauptverdienerin der Familie ist und ihr Einkommen die Entgeltgrenze übersteigt, braucht der Sohn eine eigene Krankenversicherung – entweder eine private oder eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Kostenloser Versicherungsschutz über die Familienversicherung des Vaters ist in dieser Konstellation nicht möglich. Anders läge der Fall, wenn die Ehefrau zwar Hauptverdienerin wäre, ihr Einkommen aber unterhalb der Entgeltgrenze läge. Dann wäre eine kostenfreie Familienversicherung beim Vater möglich.
Der Versicherungsstatus der Kinder ist nicht für immer festgelegt. Wenn sich die Umstände ändern, etwa ein Elternteil mehr oder weniger verdient, kann es passieren, dass die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung entfallen oder auf einmal ein Anspruch auf Familienversicherung entsteht.
Möchtest Du Dein Kind gesetzlich versichern und es soll trotzdem in den Genuss bestimmter Zusatzleistungen kommen, kannst Du eine private Krankenzusatzversicherung für Deinen Nachwuchs abschließen.
Für jedes privat krankenversicherte Kind musst Du eine eigene Versicherungsprämie zahlen. Allerdings gibt es besondere Kinder- und Jugendtarife. Sie sind deutlich günstiger als die normalen Tarife in der privaten Krankenversicherung. So ist für die jüngsten Familienmitglieder der private Krankenversicherungsschutz bereits ab etwa 100 Euro im Monat zu haben. Die Pflegepflichtversicherung ist beitragsfrei, sofern das Kind nicht über eigene Einkünfte verfügt.
Ein Grund für die niedrigen Beiträge in Kinder- und Jugendtarifen: Kinder sind sehr günstige Patienten – außer den Vorsorgeuntersuchungen verursachen sie kaum Kosten. Anders als Erwachsene müssen sie meist nicht zum Facharzt gehen oder regelmäßig Medikamente einnehmen. Außerdem bilden die privaten Krankenversicherer bis zum Alter von 21 Jahren noch keine Altersrückstellungen. Erst bei Erwachsenen erheben sie Zuschläge, die sie später nutzen, um Beitragssteigerungen im Alter zu vermindern.
Wie bei Erwachsenen richtet sich der konkrete Beitrag für Kinder grundsätzlich nach dem Gesundheitszustand, nach dem Alter bei Vertragsabschluss und dem Leistungsumfang des Tarifs.
Für Neugeborene entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung, wenn Du Dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Deinem Krankenversicherer oder dem PKV-Anbieter des anderen Elternteils anmeldest. Dann ist der Versicherer verpflichtet, Dein Kind aufzunehmen und es ohne Wartezeit sowie ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Allerdings muss der Vertrag des privat krankenversicherten Elternteils dafür bereits seit mindestens drei Monaten bestehen. Der Säugling wird dann in den Vertrag des Elternteils aufgenommen – rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats.
Wichtig zu wissen: Nutzt Du die sogenannte Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, „erbt“ Dein Kind Deinen Versicherungsschutz. Das bedeutet, es bekommt nur die Leistungen, die in Deinem PKV-Tarif eingeschlossen sind. Überlege Dir deshalb schon vor der Geburt, ob das vereinbarte Leistungspaket auch für Dein Kind ausreicht. Falls nicht, kannst Du vielleicht die Leistungen aufstocken, etwa durch einen Tarifwechsel. Als Hilfestellung haben wir Dir eine Übersicht über die wichtigsten Leistungen der privaten Krankenversicherung zusammengestellt (als PDF-Dokument).
Du musst Dein Kind nicht in Deinem eigenen Tarif mitversichern, sondern kannst auch einen Tarif mit besseren Leistungen wählen – etwa bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Allerdings kann der Versicherer dann eine Risikoprüfung verlangen und als Folge daraus auch einen Risikozuschlag erheben oder Leistungen ausschließen.
Privat versicherte Angestellte erhalten Unterstützung für die Krankenversicherung ihrer Kinder. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung lässt sich auch für das mitversicherte Kind nutzen. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte der Kosten für die private Krankenversicherung. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze: Der gesamte Zuschuss ist gedeckelt auf den Höchstbeitrag des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung (rund 404 Euro im Jahr 2023). Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitnehmer selbst aufbringen. Dabei ist es egal, ob die Kosten durch den eigenen Versicherungsvertrag oder den der Kinder entstehen.
Auch privat versicherte Beamte profitieren von Vergünstigungen. Sie erhalten für ihre Kinder staatliche Beihilfe, die sie mit der privaten Krankenversicherung ergänzen. Dadurch sind die Zusatzkosten durch die Krankenversicherungsbeiträge der Kinder für Beamte deutlich geringer.
Freiberufler und Unternehmer tragen die Prämie für ihre Kinder dagegen in voller Höhe selbst.
Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen, bekommen in den meisten Fällen kein Geld von ihrem Arbeitgeber. Oft schließt der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine bezahlte Freistellung aus persönlichen Gründen aus. Damit dürfen Eltern zwar zuhause bleiben, erhalten aber keinen Lohn, während sie ihr Kind betreuen. Die gesetzliche Krankenversicherung springt in so einem Fall ein und zahlt Kinderkrankengeld.
Ist Dein Kind hingegen privat versichert, hast Du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn Du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Werdende Mütter, die privat versichert sind, bekommen in der Zeit des Mutterschutzes (also sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach) kein Mutterschaftsgeld. Dies ist ebenfalls eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte können ihren Verdienstausfall während des Mutterschutzes gegebenenfalls über eine Krankentagegeldversicherung ausgleichen.
Für Selbstständige und manche Angestellte ist ein Krankentagegeld bei langer Krankheit sinnvoll.
Von uns empfohlenes Portal für den Tarifvergleich: Acio
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