Referat Janders: erstmal danke für die schnelle Antwort.
Jetzt muss ich aber noch klären ob ein Praktikum vor dem Studium bereits als Startzeitpunkt gilt. Ich musste seinerzeit (DDR) ein Jahr ein Praktikum an der Uni durchführen um überhaupt studieren zu dürfen. Das Praktikum wurde entlohnt und es wurden SV-Versicherungsbeiträge abgeführt. Ich hatte keine wirkliche Wahl und in den Rentenunterlagen steht "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung".
zum Systemwechsel: mir gefällt die Version von switty #339. So was mit Zusatzversicherung ist mir lieber und ich bin als Rentner nicht auf Gedeih und Verderb den leider schlecht abschätzbaren Beiträgen der PKV ausgeliefert.
Danke nochmal.