Neue Gebäudeversicherung: Auswirkung Vorschäden

  • Vielen Dank an alle Experten - ich habe selten in einem Forum so viele sachdienliche Hinweise gelesen wie hier...
    Ich bin euch allen sehr dankbar

    :)

  • P.S.
    Muss leider nochwas einbringen, obwohl ich nicht sicher bin, ob das letztlich relevant ist.
    Ich bin leider immer etwas wacklig wenn es um solche komplexen Fragen geht und möchte alle möglichen Aspekte verstehen:

    1. Ist mir jetzt gerade noch aufgefallen, hatte ich bisher garnicht dran gedacht :
    Das verkaufte Haus war quasi ein Doppelhaus, auf 2 Grundstücken, allerdings mit 1 Eingang und Treppenhaus.
    D.h. es gab aber seit 20 Jahren immer 2 Policen, also je einzeln für jedes Haus - Gebäude und Feuer von unterschiedlichen Gesellschaften - die beide eine Gesamtpolice immer abgelehnt hatten.
    - d.h. es dürften versicherungstechnisch insgesamt keine 3 Schäden angesetzt werden, sondern 1x2 und 1x1.
     
    Ändert das was ???

    2. Kann man eine Gebäudeversicherung ggf. zwingen, anzugeben, wie hoch die Prämienerhöhung wegen Vorschäden eigentlich ist ?? Also wie teuer die denn wäre wenn es KEINE oder nur 1 (bekannten) Schaden gäbe?

    Nochmal großes DANKE für Tips dazu....

  • Ändert das was ???

    Das ändert nichts daran, dass das Ganze nicht Dein Problem ist.

    Kann man eine Gebäudeversicherung ggf. zwingen, anzugeben, wie hoch die Prämienerhöhung wegen Vorschäden eigentlich ist ?

    Einfach korrekt anfragen.

    Bei einer Autoversicherung solltest Du auch nicht mit SF20 anfragen, wenn Du tatsächlich nur in Schadensfreiheitsklasse 10 bist.

  • Hallo WiB52,


    den Fakt mit dem Doppelhaus und den zwei getrennten Wohngebäudeversicherungen haben Sie hoffentlich dem Käufer mitgeteilt? Ich unterstelle einmal ja.


    Dann haben Sie das Haus (die Häuser) mit gültigen Wohngebäudeversicherungen verkauft. Was der Käufer damit macht, ist nicht Ihr Problem – wirklich nicht. Schließen sie die Akte.


    Aus akademischem Interesse:


    Zu 1: Wenn es zwei Policen gab, eine mit einem Schaden und eine mit zwei, dann gab es zwei Policen, eine mit einem Schaden und eine mit zwei. Für Sie(!) ändert sich gar nichts, s.o. Vielleich ändert sich etwas für den Verkäufer, ist aber nicht Ihr Problem. Außerdem weiß der das, siehe meine Voraussetzung. Nochmals der dringende Rat: Diskutieren Sie mit dem Käufer nicht über die Sachfragen. Sie liefern ihm nur Munition.


    Zu 2.: Nein. Und nochmal, ist nicht Ihr Problem!


    Oder ist der Sachverhalt doch noch ganz anders??


    Gruß Pumphut

  • Muss leider noch was einbringen, obwohl ich nicht sicher bin, ob das letztlich relevant ist. Ich bin leider immer etwas wacklig, wenn es um solche komplexen Fragen geht und möchte alle möglichen Aspekte verstehen:

    Darauf, daß Du wackelig bist, könnte Dein Gegenüber spekulieren. Mehrere Leute (ich auch ) haben Dir geraten, Dich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.

    1. Ist mir jetzt gerade noch aufgefallen, hatte ich bisher garnicht dran gedacht :
    Das verkaufte Haus war quasi ein Doppelhaus, auf 2 Grundstücken, allerdings mit 1 Eingang und Treppenhaus.
    D.h. es gab aber seit 20 Jahren immer 2 Policen, also je einzeln für jedes Haus - Gebäude und Feuer von unterschiedlichen Gesellschaften - die beide eine Gesamtpolice immer abgelehnt hatten.
    - d.h. es dürften versicherungstechnisch insgesamt keine 3 Schäden angesetzt werden, sondern 1x2 und 1x1.

    Ändert das was?

    Ich würde mich nicht drum kümmern, und zwar deswegen nicht, weil Dein Gegenüber etwas von Dir will und nicht Du von ihm.


    Zur Sicherheit: Ich nehme an, daß Du aus der Nummer heraus bist: Du hast Dein Haus verkauft und hast Dein Geld bekommen. Ist das so? Wenn ja, kannst Du Dich erstmal beruhigt zurücklehnen. Wenn die Zahlung noch offen sein sollte, sieht das anders aus.


    Du deutest verschiedene Dinge nur an, vermutlich deswegen, weil Du Dein Privatleben hier nicht ausbreiten willst. Das ist ein nachvollziehbarer und verständlicher Grund. Allerdings: Es ist für eventuelle Ratgeber immer besser, wenn sie die Originale kennen und nicht das, was Du davon berichtest, hier also: Den Text des Forderungsbriefes.


    Ich meine zwar, daß die Angelegenheit vom Tisch ist, Dich scheint sie aber immer noch nicht loszulassen.


    Dein Gegenüber versucht, Dich in eine Verteidigerposition zu drängen. Dazu gehören immer zwei: Einer, der drängt, und einer, der sich drängen läßt. Nicht Du mußt Dich entschuldigen oder etwas erklären, sondern Dein Gegenüber. Er muß plausibel machen, warum er etwas von Dir will. Das bisher genannte Argument: Seine neue Gebäudeversicherung wünsche eine Schadenhistorie von zehn Jahren ist ein denkbar schwaches. Was geht Dich das an? Es war doch allein die Entscheidung des Käufers, die Versicherung zu wechseln! Ein netter Verkäufer (ich unterstelle mal, daß Du ein solcher bist) gibt dem Käufer natürlich irgendwelche alten Unterlagen heraus, die er noch hat und nun nicht mehr braucht. Wenn ein Käufer aber mit fraglichen Forderungen kommt, bleibt der nette Verkäufer zwar immer noch nett, teilt dem Käufer aber in aller Nettigkeit und Höflichkeit mit, daß er auf diese Forderung leider, leider nicht eingehen könne.

    2. Kann man eine Gebäudeversicherung ggf. zwingen, anzugeben, wie hoch die Prämienerhöhung wegen Vorschäden eigentlich ist ?? Also wie teuer die denn wäre wenn es KEINE oder nur 1 (bekannten) Schaden gäbe?

    Keine Ahnung. Ich würde mir darüber keinen Kopf machen. Laß den Mann doch erstmal kommen! Er muß erklären, nicht Du.

  • Ja, der Käufer wußte natürlich von den je eigenen Versicherungen für die beiden Häuser - konnte auch vom Makler alle Unterlagen kriegen....
    Zu 2: Ich wollte nur für alle Fälle noch mal nachfragen, weil der Dreh-und Angelpunkt für die Forderung des Käufers ist, daß seine zukünftige Prämie (erstmal?/für längere Zeit?) höher ausfällt als ohne Schäden, seiner Forderung nach angeblich 20 Jahre lang. Was ich mir nicht vorstellen kann, weil nach ein paar Jahren die Vorschäden ja eigtl. "verjährt" sein müssten..

    Aber grundsätzlich habe ich schon verstanden:
    - die Forderung an sich ist nicht begründet
    - nicht groß argumentieren, sondern höflich zurückweisen

  • Das ändert nichts daran, dass das Ganze nicht Dein Problem ist.

    Einfach korrekt anfragen.

    Bei einer Autoversicherung solltest Du auch nicht mit SF20 anfragen, wenn Du tatsächlich nur in Schadensfreiheitsklasse 10 bist.

    Danke - das war meine letzte Frage (für alle Fälle):
    Kern der Forderug des Käufers ist ja zum einen, daß seine Prämie höher sein wird als ohne Schäden...
    zum anderen ABER AUCH:
    ..daß (angeblich) diese Erhöhung bis zu 20 Jahre lang anhalten wird (was ich mir nicht vorstellen kann, weil ein Vorschäden doch irgendwann quasi "verjährt" sein und die Prämie wieder auf den normalen Betrag zurückgehen müsste)

  • Bei der Besitz-/Schlüsselübergabe 6 Wochen später gingen wir nochmal durchs Gebäude - dabei fragte er nochmal nach dem aktuellen Zustand ("Und mit dem Haus soweit alles OK?"), aber auch nicht nach Vorschäden.....

    solch ein Verhalten ist für mich Grund genug anzunehmen, das dein Käufer nicht die hellste Kerze auf der Torte ist, denn nach dem Vertrag ist regelmässig zu spät für irgendwelche Einlassungen etc.


    Das ist aber, wie auch das Thema bzgl der Versicherung, nicht dein Problem, da darf er sich selber drum kümmern.

  • Danke - das war meine letzte Frage (für alle Fälle):
    Kern der Forderug des Käufers ist ja zum einen, daß seine Prämie höher sein wird als ohne Schäden...
    zum anderen ABER AUCH:
    ..daß (angeblich) diese Erhöhung bis zu 20 Jahre lang anhalten wird (was ich mir nicht vorstellen kann, weil ein Vorschäden doch irgendwann quasi "verjährt" sein und die Prämie wieder auf den normalen Betrag zurückgehen müsste)

    ... zumal nichts und niemand - sei es eine Versicherungsbedingung oder der Generalissimus der Allianz höchstpersönlich - ihn dazu verdonnern könnte, diesen Spezialvertrag 20 Jahre lang durchhalten zu müssen.


    Aber halt - da wären wir ja schon in der Niederung der Sachargumentation, die Du gar nicht nötig hast und in die Du - wie schon empfohlen - gar nicht erst einsteigst.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977