Vorabpauschale bei Trade Republic

  • Achim Weiss :

    schade, dass du solche anfragen immer so extrem persönlich nimmst;

    Das verkennst Du.


    Wie gesagt: Arithmetik ist keine Diskussionssache. Es ist völlig klar, daß man die Vorabpauschale nicht bezahlen, sondern allenfalls versteuern muß. Ich bin in der Tat immer skeptisch mit Aussagen von Leuten, die diesen Unterschied nicht kennen.


    Solange Du keine Zahlen auf den Tisch legst, glaube ich Dir einfach nicht. Da kannst Du noch so treuherzig behaupten, daß Du Deiner Sache ganz sicher seiest.


    Wie man die Versteuerung der Vorabpauschale rechnet, habe ich anderswo ja schon öfters erklärt, aber ohne konkrete Zahlen kann man halt nicht rechnen.

  • Langustino :


    Die Antwort von TR ist bereits angekommen und macht vollkommen Sinn und bestätigt gfusdt5 Aussage.

    Danke gfusdt5


    Damit ist alles korrekt automatisch gelaufen nur die Berechnung bei Teilverkäufen ist komplex und da habe ich nun dazugelernt. Was mir nicht bewusst war, ist dass ich nicht sofort bei einem Teilverkauf den ganzen Betrag der gezahlten Vorabpauschale abgezogen bekomme, sondern mir nur der Anteil daran entgegengerechnet wird, welchen ich auch anteilig verkauft habe, da die Vorabpauschale auf alle Anteile gezahlt wird.

    Damit habe ich künftig also bei einem weiteren Verkauf auch noch einen entsprechenden Abzugsposten den man mitnimmt.


    Habe es im Taschenrechner überprüft und das Ergebnis stimmt.



    Hier die relevante Antwort von TR :


    Die Vorabpauschale ist keine Steuer, sondern ein fiktiver Gewinn, auf den du Steuern bezahlen musst (sofern der Betrag nicht durch den FSA abgedeckt ist). Deshalb wird die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf auch nicht auf die zu zahlende Steuer angerechnet, sondern auf den zu versteuernden Gewinn. Das heißt beim Verkauf wird vom tatsächlichen Gewinn der bereits vorab versteuerte Gewinn abgezogen, so dass du nur noch Steuern auf die Differenz bezahlen musst.


    Komplizierter wird es aber wie in deinem Fall wenn du Teilverkäufe tätigst, dann wird nach dem FIFO-Prinzip verkauft und die Vorabpauschale von exakt diesen Anteilen angerechnet.

  • Was mir nicht bewusst war, ist dass ich nicht sofort bei einem Teilverkauf den ganzen Betrag der gezahlten Vorabpauschale abgezogen bekomme, sondern mir nur der Anteil daran entgegengerechnet wird, welchen ich auch anteilig verkauft habe, da die Vorabpauschale auf alle Anteile gezahlt wird.

    Von dieser sachlich falschen Vorstellung kommst Du ganz offensichtlich partout nicht weg. Vermutlich verstellt Dir dieses Mißverständnis das Verständnis des Vorgangs.


    Dabei zitierst Du sogar noch die sachlich richtige Darstellung von Trade Republic.

    Hier die relevante Antwort von TR :


    Die Vorabpauschale ist keine Steuer, sondern ein fiktiver Gewinn, auf den du Steuern bezahlen musst (sofern der Betrag nicht durch den FSA abgedeckt ist). Deshalb wird die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf auch nicht auf die zu zahlende Steuer angerechnet, sondern auf den zu versteuernden Gewinn. Das heißt: Beim Verkauf wird vom tatsächlichen Gewinn der bereits vorab versteuerte Gewinn abgezogen, so dass du nur noch Steuern auf die Differenz bezahlen musst.


    Komplizierter wird es aber wie in deinem Fall, wenn du Teilverkäufe tätigst, dann wird nach dem FIFO-Prinzip verkauft und die Vorabpauschale von exakt diesen Anteilen angerechnet.

    Dieses Mißverständnis ist übrigens weit verbreitet. Ich gehe jede Wette ein, daß die Mehrzahl der Foristen die Vorabpauschale falsch versteht. Man redet diesbezüglich gegen taube Ohren.


    Der Kunde sieht in üblichen Depotauszügen nur die jeweiligen Gesamtposten jedes Wertpapiers. Die Bank führt aber für jede Tranche einen separaten Datensatz, dem sie mit jedem Jahreswechsel individuell die Vorabpauschale zubucht. Wer als Kunde den Überblick behalten möchte, ist wohl beraten, das genauso zu machen, sprich: in seiner internen Excel-Buchhaltung auch pro Tranche eine separate Zeile anzulegen. Gerade bei einem Teilverkauf wird damit die Rechnung sehr viel einfache bzw. wird überhaupt erst möglich.


    Allerdings ist eine Grundvoraussetzung, daß man das Wesen der Vorabpauschale versteht und nicht hartnäckig darauf beharrt, daß man eine solche bezahlen müsse.

  • Hallo japanworm, weißt Du noch wo Du das Dokument gefunden hast? Ich finde in der App leider so gut wie nichts - selten etwas so unübersichtliches gesehen!


    Mich würde auch brennend interessieren was alles bisher von meinem Freistellungsauftrag "abgezogen" wurde - gibt es da irgendwo eine Übersicht? Bei dieser App bin ich echt ratlos... :rolleyes:

    Klick auf dein Profilsymbol in der App.

    Dort auf den Reiter "Steuern", dann "Steuerübersicht". Da bekommst du Infos zu deinem Freistellungsauftrag.


    Wenn du - nachdem du auf dein Profilsymbol geklickt hast - weiter nach unten scrollst gibt es den Tab "Aktivität", dort habe ich den Abzug der Vorabpauschale gefunden mit entsprechendem Auszug.

  • Wenn du - nachdem du auf dein Profilsymbol geklickt hast - weiter nach unten scrollst gibt es den Tab "Aktivität", dort habe ich den Abzug der Vorabpauschale gefunden mit entsprechendem Auszug.

    Danke dafür! Bei mir ist da nichts zu finden aber das liegt wohl daran dass mein Freistellungsauftrag die Steuer "übernommen" hat (Bitte um entschuldigung dass ich die richtigen Fachausdrücke nicht kenne)

    Habe das Dokument jedoch für die Vorjahre gefunden.

  • TR hätte dir auch keine Mail gesendet, wenn du keinen Thesaurierer im Depot hättest.

    Das hat mit Thesaurierer oder Ausschütter nichts zu tun. Auch bei Ausschüttern fällt grundsätzlich die Vorabpauschale an. Es werden aber die erhaltenen (und schon versteuerten) Ausschüttungen gegengerechnet, so dass es häufig so ist, dass bei Ausschüttern keine zusätzliche Steuer auf die Vorabpauschale anfällt. Es kann aber (je nach Höhe der Ausschüttung) auch mal anders sein.


    Ich bin bei der ING und habe sowohl für Ausschütter, als auch für Thesaurierer eine entsprechende Abrechnung erhalten. Beim Ausschütter stand in der Abrechnung: "Der ermittelte Wert für die Vorabpauschale liegt bei 0,00 EUR. Es erfolgt daher keine Steuerbelastung."

  • Ich bin bei der ING und habe sowohl für Ausschütter, als auch für Thesaurierer eine entsprechende Abrechnung erhalten. Beim Ausschütter stand in der Abrechnung: "Der ermittelte Wert für die Vorabpauschale liegt bei 0,00 EUR. Es erfolgt daher keine Steuerbelastung."

    Stimmt! So ist das, wenn man bei einer „richtigen“ Bank sein Depot hat.