Handwerkerkosten in Steuer absetzen

  • Wenn du dir in der Steuererklärung diese Stelle anschaust, dürfte alles klar sein.

    Hier hat man jetzt einzutragen, den Arbeitslohn und dann auch die Anfahrtskosten.

    Das Finanzamt rechnet dann natürlich selbst aus.

    Das Ergebnis kannst du in Elster oder einem Steuerprogramm auch sehen und während der Eingabephase daran herumspielen.

  • Die Finanzämter bitten darum, erst mal keine Belege mit zu schicken. Falls sie die Belege sehen wollen, fordern sie diese an (ist bei mir in >10 Jahren erst einmal passiert, in dem Jahr hatte ich viel höhere Werbungskosten als für mich bisher üblich). Also Rechnung aufheben, aber nicht mit einreichen.

  • Hier hat man jetzt einzutragen, den Arbeitslohn und dann auch die Anfahrtskosten.

    Was viele nicht auf dem Schirm haben, sind Maschinenkosten und die Kosten für Entsorgung. Auch diese können mit angegeben werden und sind steuerbegünstigt.

    Ein Beispiel hierfür ist (hier allerdings haushaltsnahen Dienstleistung) das Umzugsunternehmen. Hier wird z.B. ein Außenaufzug benötigt und auch die Fahrzeuge werden ggf separat ausgewiesen. In diesem Fall sind diese Posten mit absetzbar.

  • Das Ergebnis kannst du in Elster oder einem Steuerprogramm auch sehen und während der Eingabephase daran herumspielen.

    Das nehme ich mal zum Anlass für eine Spezialfrage: Wenn ich die Handwerkerkosten aus der Betriebs- und Nebenkostenrechnung in mein WISO-Steuer-Programm eintrage, müsste ich die Lohnkosten gesondert angeben, sonst macht das Programm nicht weiter.

    Ich habe die Option "die 62 Euro einfach nicht geltend machen" gewählt. Was wäre die Alternative? Beim Vermieter eine Aufschlüsselung fordern? Schätzen bzw. pauschal ermitteln? Laut meiner Internetrecherche ist das nicht zulässig.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn das jemand hier sicher beantworten kann ;)

  • Die sind aufgeschlüsselt, nur der Lohnanteil bei den Handwerkerkosten ist nicht extra ausgewiesen.

    Zitat aus dem verlinkten Artikel:

    Zitat

    Der Vermieter muss dem Mieter ermöglichen, die durch § 35a EStG eröffneten Steuervorteile tatsächlich zu erlangen.

    Somit wird er wohl auch die Lohnkosten aus den Rechnungen aufschlüsseln müssen, sonst ist es Dir ja nicht möglich, die Vorteile aus §35a EStG zu erlangen.

    Daher würde ich den Vermieter also darum bitten, das auch zu machen. Ggf. mit Hinweis auf das Urteil.