Nach 5 Jahren fordert EON einen zuviel gezahlten Bonus von279 € ohne Nachweis zurück

  • In der Strom- Schlussrechnung vom 29.1.2020 wurde der Bonus berücksichtigt .EON behauptet mit einer Zahlungserinnerung und Mahnung mir versehentlich am 24.März2020 279€ überwiesen zu haben.Meine Kontoauszüge von damals habe ich Mitte 2024 in einer Entsorgunganlage vernichtet.Auch ist das Konto bei EON für mich nicht mehr zugänglich.

    Meine Frage:Ist Eon oder bin ich verpflichtet den Nachweis der Überweisung zu erbringen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn das eine ernsthafte Forderung von E.ON ist (was erst mal zu klären wäre)

    wäre diese Forderung mit Ablauf des 31.12.2023 verjährt.

    Paragraph 195 Abs. 1 BGB.

    Erstes Semester Jura. Somit stellt dies auch keine Rechtsberatung dar.


    Ich geh mal davon aus, dass es sich um keinen Brief oder Mail von E.ON handelt.

  • Falls es keine Fake-Email ist, würde ich persönlich folgendes antworten (keine Rechtsberatung):


    1) Ich kann keinen Eingang von 279 Euro auf meinen Konten feststellen.


    2) Den Rechtsgrund der behaupteten Forderung kann ich auch nicht nachvollziehen.


    3) Das Vertragsverhältnis ist seit 2020 beendet, etwaige Nachforderungen sind verjährt.


    4) Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

  • Hallo,


    die Rechtslage bei Strom- und Gaslieferverträgen ist etwas tricky. Nach §40c EnWG beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Rechnungsstellung durch den Energieversorger, egal wann die erfolgt.

    Nun schreibt unser TE

    In der Strom- Schlussrechnung vom 29.1.2020 wurde der Bonus berücksichtigt

    Wenn er diese Rechnung bei seiner Aufräumwut noch hat, ist er auf der sicheren Seite. Wenn nicht, könnte EON heute eine neue Rechnung schicken und Forderungen aufmachen.


    Gruß Pumphut

  • e.on könnte eine Kopie der Rechnung von 2020 schicken, aber keine mit gleichem Inhalt mit Datum in 2025 ausstellen. Sonst müssten sie den Geschäftsabschluss 2020 wieder aufmachen. Ich gehe hier auch sehr stark von Fake aus.

  • In der Strom-Schlussrechnung vom 29.1.2020 wurde der Bonus berücksichtigt. EON behauptet mit einer Zahlungserinnerung und Mahnung,

    ... die wann genau bei Dir eingetrudelt ist?

    ... mir versehentlich am 24. März 2020 279€ überwiesen zu haben. Meine Kontoauszüge von damals habe ich Mitte 2024 in einer Entsorgunganlage vernichtet. Auch ist das Konto bei EON für mich nicht mehr zugänglich.

    Meine Frage: Ist EON oder bin ich verpflichtet den Nachweis der Überweisung zu erbringen?

    Eon will was von Dir, also sind die in der Pflicht.


    Du bist aber ja ein höflicher Mensch, also schreibst Du Du Eon höflich ab und verweist in einem Nebensatz auf die Verjährung der Forderung.


    SgDuH,

    ich bin erstaunt über Ihre Mahnung vom xx.xx.xxxx. Sie wollen mir am 24.03.2000 irrtümlich 279 € überwiesen haben. Kontounterlagen über diese Zeit liegen mir leider nicht mehr vor, ich darf Sie auch in aller Form darauf hinweisen, daß eine Forderung aus dem Jahr 2020 bereits verjährt ist.

    MfG ...


    Rechtlich bist Du vermutlich auf der sicheren Seite.


    Unter uns gesagt ist es in der heutigen Zeit eigentlich nicht nötig, Kontoauszüge zu entsorgen. Sagen kannst natürlich, daß Du alte Kontoauszüge nicht mehr hast, tatsächlich wegwerfen solltest Du sie nicht. Wenn Du kein Papier vorhalten willst, scannst oder photographierst Du sie halt, dann kosten sie keinen Platz, die kann man geradezu über beliebige Zeiträume vorhalten.


    Die Bank muß derlei Unterlagen meines Wissens 10 Jahre aufbewahren, somit könntest Du den Kontoauszug von Deiner Bank noch bekommen. Allerdings lassen sich die Geldinstitute diese Dienstleistung fürstlich bezahlen, das könnten 10 € pro Kontoauszug sein.


    Die Kontoauszüge meines Hauptkontos über viele Jahre füllen gerade mal eine schmale Hängemappe, dazu habe ich ein Excel-Blatt mit den Buchungen. Wenn ich zurückschauen will, schaue ich primär dort.


    Wenig bekannt unter Laien ist die Tatsache, daß eine Verjährung nicht etwa automatisch zum Tragen kommt, sondern man sich ausdrücklich darauf berufen muß.


    Mich hat mal ein unseriöser Gasanbieter viele Jahre nach Ende des Liefervertrags verklagt, Als er in der Klageerwiderung allerdings das Wort "Verjährung" las, hat er die Klage zurückgezogen. Der Prozeß wäre für den Kläger sicher verloren gegangen, mit der Rücknahme hat er somit einen Teil der Gebühren gespart. Dennoch hat ihn die von Anfang an aussichtslose Verfolgung seiner vermeintlichen Forderung nennenswert Geld gekostet.


    Solche Leute kalkulieren damit, daß sich Privatleute von Drohungen und Rechtsanwaltsschreiben leicht ins Bockshorn jagen lassen und zahlen, obwohl die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Wenn von zehn neun zahlen und nur einer sich auf die Hinterfüße stellt, rechnet sich die Summe für den Kläger immer noch.