Firmenwagen und Pendlerpauschale

  • Wäre auch nicht notwendig, weil wenn die einmal auf eine Baustelle müssen, könnten die auch einen der unzähligen Sprinter oder Pick Ups nehmen, die hier auch noch rumstehen.

    Die eher kostenbewussten Abteilungen bei uns regeln das mit Poolfahrzeugen. Da muss der einzelne Mitarbeiter nicht oft reisen, dafür macht es aber am Ende die Masse aus, weshalb sich ein separates Fahrzeug für den Arbeitgeber rentiert. Und falls das eigene Fahrzeug doch mal gerade nicht verfügbar ist, einfach mal in einer anderen Abteilung nachfragen. Erst danach gibt es die Freigabe für Leihwagen.

  • Hallo zusammen,

    danke nochmals vorab.

    Ich fasse noch mal zusammen:

    Abrechnen kann man lediglich die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte.

    Bei den Besuchen der anderen Betriebsstätten kann man lediglich (sofern mehr als 8 Stunden) den Verpflegungsmehraufwand geltend machen (hier gibt es ja aber die Regelung bei mehr als 2 Tage pro Woche etc.,was mir aber bekannt ist). Ist das so korrekt?

    Liebe Grüße

  • Der Thread ist ausgekreiselt; die engagierte Diskussion hat meine Einschätzung vollauf bestätigt. :)

    Zunächst das einfache Thema, nämlich das des TE: Er ist offensichtlich Außendienstler, der nur selten ins eigene Büro fährt (das mit 5 km Entfernung beim ihm um die Ecke liegt). Der darf seinen Dienstwagen privat nutzen und versteuert dafür (da E-Mobil) pro Monat 0,25% des Listenpreises. Weil er nur selten ins Büro fährt, versteuert er pro Fahrt 0,002% des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Wenn das E-Mobil einen Listenpreis von 50 T€ hat, ist das 1 € pro Entfernungskilometer, wovon er 30 ct bei der Steuer absetzen kann. Das ist für ihn ganz offenkundig ein Zuschußgeschäft. Dennoch: Die Pendlerpauschale hat eine enorme psychologische Wirkung. Würde man einem Dienstwagenfahrer sagen: Dein Auto zahlt doch ohnehin schon komplett der Arbeitgeber, was willst Du dafür denn noch absetzen? dann fühlte er sich zurückgesetzt. Da zahlt er lieber pro Entfernungskilometer 1 € mehr geldwerten Vorteil, damit er auch was absetzen kann.

    Seine Dienstreisen zahlt der Arbeitgeber, er hat keinen Aufwand davon, darf somit auch nichts absetzen. Die Verpflegungspauschale kann er in Anspruch nehmen.

    Sinngemäß so ist das bei allen Außendienstlern. Selbstverständlich braucht ein Außendienstler ein Fahrzeug. Das muß aber kein Dienstwagen im hier beschriebenen Sinne sein. Er kann durchaus mit irgendeinem Verkehrsmittel auf eigene Rechnung (und Werbungskosten!) in die Firma fahren, dort auf dem Firmenparkplatz in ein Fahrzeug des Arbeitgebers steigen und seiner Außendiensttätigkeit nachgehen. Wenn die erledigt ist, stellt er das Fahrzeug wieder auf dem Firmenparkplatz ab und fährt mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause.

    Oder vielleicht erlaubt ihm sein Arbeitgeber ja auch, das Fahrzeug mit nach Hause zu nehmen und es auf Arbeitgeberkosten für den Arbeitsweg zu nehmen. Hier in der Straße steht abends ein Lieferwagen einer Malerfirma vor dem Wohnhaus des (angestellten) Malers. Ich kann mir nicht vorstellen, daß auf seinem Lohnzettel 1% des Listenpreises als geldwerter Vorteil auftauchen und auch nicht, daß er mit diesem Lieferwagen seine Verwandtenbesuche und Urlaubsreisen absolviert. Aber seinen arbeitstäglichen Pendelweg dürfte er auf Kosten des Arbeitgebers erledigen. Wer weiß? Vielleicht ist auf dem Firmenhof wenig Platz, vielleicht ist der Arbeitgeber ganz froh, daß das Fahrzeug am Feierabend keinen Platz auf dem Firmenhof beansprucht.

    "Dienstwagen" im hier besprochenen Fall beschreibt einen anderen Sachverhalt, nämlich daß der Arbeitgeber ein Auto kauft und einem höheren Angestellten zur Verfügung stellt, dabei ihm zusätzlich eine Flatrate auf Reifen, Sprit und Werkstattbesuche gewährt.

    In einem gut geführten Unternehmen weiß der Arbeitgeber natürlich, was ihn das alles kostet. Das dürfte um etliches mehr sein als die Steuerpauschale "1% des Listenpreises ..." (oder gar: 0,5% oder 0,25% des Listenpreises), die er dem Steuerrecht zufolge dem Mitarbeiter auf den Lohnzettel schreiben muß. Die Dienstwagenregelung ist also eine Möglichkeit, dem Mitarbeiter steuerfrei etwas zuzuschieben. Sie ist auch eine Subvention für die deutsche Automobilindustrie, die zum guten Teil hochwertige, aber auch teure Automobile baut. Fahrzeuge im höherpreisigen Segment werden überwiegend auf diese Weise unters Volk gebracht. Weil vermeintlich der Arbeitgeber es bezahlt, "leistet" man sich ein Fahrzeug, das man vom eigenen Geld niemals kaufen würde. Insbesondere zahlt der Arbeitgeber den relativ hohen Wertverlust der ersten Jahre, und der Dienstwagenfahrer fühlt sich gebauchpinselt, weil er höchstpersönlich das Fahrzeug entjungfern darf. Das ist die schon genannte Schulterklappenwirkung des Dienstfahrzeugs für höhere Angestellte: "Ich bin der Größte, man erkennt es an meiner hochpreisigen Karosse. Was willst Du mit Deinem Passatchen gegen meine E-Klasse anstinken?" Ein Mitforist hat von der Enttäuschung der Mitarbeiterin geschrieben, die ihr Arbeitgeber mit einem Gebrauchtpassat abgespeist hat.

    Aber selbstverständlich verschwindet der Preis nicht. Der Arbeitgeber weiß sehr wohl, was ihn das kostet. Mal angenommen, das Fahrzeug kostet 80 T€ Listenpreis, so versteuert der Mitarbeiter 10 T€/a - etwa so viel, wie das Leasing kostet, dazu legt der Arbeitgeber nochmal 5 bis 10 T€ für Sprit etc. drauf. Also kostet ihn der Mitarbeiter nicht 120+10 T€ im Jahr, sondern vielleicht 120+20 T€, davon die letzten 10 T€ steuerfrei für den Mitarbeiter. Das ist aber einkalkuliert.

    Nicht jeder Mitarbeiter hat die Option zu handeln. Auch der Dienstwagen ist in vielen Unternehmen quasi tariflich festgeschrieben, er gehört im Autoland Deutschland bei höheren Chargen einfach dazu. Man kann das Angebot allenfalls ablehnen, gerade in größeren Unternehmen aber nicht kapitalisieren.

    Mancher Mitarbeiter hat die Option aber doch. Mein Referenzfinanzer ist in dieser Position. Der hat seinem Arbeitgeber gesagt: "Einen Dienstwagen brauche ich nicht. Kauft mir für meine Dienstreisen lieber eine BahnCard 100." Die darf er auch privat benutzen - und zwar ohne Berechnung eines geldwerten Vorteils. "Damit spare ich der Firma eine Menge Geld - die dürft Ihr mir gern aufs Gehalt drauflegen." Er ist selber Finanzer, man kann ihm da nichts vormachen - und außertariflich beschäftigt ist er auch. Also hat er sich die Differenz bim Gehalt herausverhandelt.

    Wenn hier einer also seinen Steueraufwand nennt und behauptet, er könne sich ein solches (und sogar ein viel schlechteres) Auto von diesem Betrag niemals bezahlen, so hat er natürlich recht. Die Rechnung ist aber schief, wie oben dargelegt.

    Die Dienstwagenregelung ist im Autoland Deutschland ein Steuerprivileg, das keine Regierung abschaffen darf. Die deutschen Oberklassenhersteller bekämen sonst im Inland ihre hochpreisigen Autos vermutlich kaum mehr los.

    :)

  • Sinngemäß so ist das bei allen Außendienstlern. Selbstverständlich braucht ein Außendienstler ein Fahrzeug. Das muß aber kein Dienstwagen im hier beschriebenen Sinne sein. Er kann durchaus mit irgendeinem Verkehrsmittel auf eigene Rechnung (und Werbungskosten!) in die Firma fahren, dort auf dem Firmenparkplatz in ein Fahrzeug des Arbeitgebers steigen und seiner Außendiensttätigkeit nachgehen.

    Dir ist schon bekannt, dass sehr viele Außendienstler hunderte Kilometer entfernt von ihren Arbeitgebern leben und „ihre“ Gebiete betreuen?!?

  • Danke für diese nette Zusammenfassung, welche, zumindest im oberen Teil, aber teilweise für mich ein wenig auf Angriff wirkt. ;)

    Ich denke nicht, dass man AG bei der 0,002%? Regelung mitspielt. Des Weiteren wäre mir diese mit Fahrtenbuch viel zu aufwendig.

  • Ich denke nicht, dass man AG bei der 0,002%? Regelung mitspielt. Des Weiteren wäre mir diese mit Fahrtenbuch viel zu aufwendig.

    Dein Arbeitgeber muss nicht zwingend mitspielen. Du kannst das auch in der Steuererklärung machen, musst dann aber natürlich trotzdem das Fahrtenbuch führen. Alternativ müsste dir dein AG bestätigen, an welchen Tagen du tatsächlich ins Büro gefahren bist.

    Am Ende musst du entscheiden, ob es dir das Geld wert ist oder nicht. Die 0,002% Regel rechnet sich auch nur, wenn du weniger als 15 Tage im Monat ins Büro fährst. Also im Zweifel mal grob überschlagen, wie viel du durch die 0,002% Regel an Steuern sparen würdest (Entfernungspauschale dabei nicht vergessen!) und wenn dann am Ende z.B. 100 Euro rauskommen, kannst du für dich entscheiden, ob dir das den Aufwand mit dem Fahrtenbuch wert ist. Es wird wohl Leute geben, die den Aufwand auch für 20 Euro betreiben, aber auch welche, die den Aufwand erst ab 500 Euro betreiben wollen.

  • Dein Arbeitgeber muss nicht zwingend mitspielen. Du kannst das auch in der Steuererklärung machen, musst dann aber natürlich trotzdem das Fahrtenbuch führen. Alternativ müsste dir dein AG bestätigen, an welchen Tagen du tatsächlich ins Büro gefahren bist.

    Am Ende musst du entscheiden, ob es dir das Geld wert ist oder nicht. Die 0,002% Regel rechnet sich auch nur, wenn du weniger als 15 Tage im Monat ins Büro fährst. Also im Zweifel mal grob überschlagen, wie viel du durch die 0,002% Regel an Steuern sparen würdest (Entfernungspauschale dabei nicht vergessen!) und wenn dann am Ende z.B. 100 Euro rauskommen, kannst du für dich entscheiden, ob dir das den Aufwand mit dem Fahrtenbuch wert ist. Es wird wohl Leute geben, die den Aufwand auch für 20 Euro betreiben, aber auch welche, die den Aufwand erst ab 500 Euro betreiben wollen.

    Auf 15 Tage komme ich nicht mal. Ich bin max. 1 mal die Woche im Büro, zumindest in dem, wo meine 1. Tätigkeitsstätte ist. Im anderen bin ich ca 1-2 Tage die Woche und fahre von da aus dann ggf. noch wohin, von daher ggf interessant. Allerdings wird mein AG mir nicht bestätigen können, wann und wie oft ich im Büro bin. Ich kann mir meine Zeit und die Orte selber einteilen. Vielen Dank für den Tipp! ☺️

    Nachtrag: Ich habe gerade mal gegoogelt - ich müsste dann auch ein Fahrtenbuch für die privaten Fahrten führen, richtig? Dies wäre sehr umständlich, da auch meine Frau den Wagen nutzen darf und wir auch privat den ein oder anderen km gerne fahren.

  • Auf 15 Tage komme ich nicht mal. Ich bin max. 1 mal die Woche im Büro, zumindest in dem, wo meine 1. Tätigkeitsstätte ist. Im anderen bin ich ca 1-2 Tage die Woche und fahre von da aus dann ggf. noch wohin, von daher ggf interessant. Allerdings wird mein AG mir nicht bestätigen können, wann und wie oft ich im Büro bin. Ich kann mir meine Zeit und die Orte selber einteilen. Vielen Dank für den Tipp! ☺️

    Nachtrag: Ich habe gerade mal gegoogelt - ich müsste dann auch ein Fahrtenbuch für die privaten Fahrten führen, richtig? Dies wäre sehr umständlich, da auch meine Frau den Wagen nutzen darf und wir auch privat den ein oder anderen km gerne fahren.

    Als ich noch einen Dienstwagen hatte, gab es die 0,002%-Regel in der heutigen Form noch nicht. Soweit ich das jetzt verstanden habe, brauchst du heute nur noch eine von Arbeitgeber bestätigte Aufzeichnung, wann du in der 1. Tätigkeitsstätte warst, s. auch hier:

    0,002%-Regelung

    Welche Mitwirkungspflichten der AG hier hat, weiß ich nicht. Dazu bin ich zu lange raus. Bei mir war es seinerzeit so, dass der AG auf der Gehaltsabrechnung gar nichts versteuert hat und ich das bei der Steuererklärung machen musste.

    Wenn ich die Regelung richtig verstanden habe, dann brauchst du kein Fahrtenbuch, sondern nur eine simple Liste, an wie vielen Tagen du im Büro warst. Übrigens musst du in einem Fahrtenbuch bei Privatfahrten nur km und Datum angeben, keinen Reisezweck.