Hallo zusammen,
angenommen, man möchte den eigenen Nachwuchs ab der Geburt in einer PKV versichern und beide Eltern sind PKV-versichert:
1. Hat man dann einen Rechtsanspruch darauf, dass das Kind ab der Geburt in einen leistungstechnisch identischen Vertrag aufgenommen wird? Oder kann es sein, dass z.B. durch Komplikationen bei der Geburt die PKV-Gesellschaft Leistungen ausschließt, Aufschläge verlangt oder die Annahme des Vertrages ablehnt?
2. Was ist die Vertragsgrundlage für so eine Aufnahme von Neugeborenen? Ist das irgendwo im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen geregelt oder ergibt sich das aus dem Versicherungsvertragsgesetz oder anderen Gesetzen?
3. Wie ist praktisch der Ablauf? Meines Wissens nach ist eine Antragsstellung vor der Geburt nicht möglich und für den Antrag benötigt man die TIN (Steuernummer) des Nachwuchses. Das scheint mir in Anbetracht des Zustandes unserer Republik etwas spannend: Was ist, wenn die Mühlen der (analogen und papierhaften) Bürokratie dann mal wieder länger brauchen? Soll der Nachwuchs dann komplett ohne Krankenversicherungsschutz unterwegs sein? Was ist mit den Kosten, die in der Zwischenzeit anfallen, werden die dann rückwirkend erstattet?
Wer hat Erfahrungen mit so einem Ablauf bei seiner PKV?
Danke und lieben Gruß
FT_User