PKV: Ablauf Versicherung des Nachwuches ab der Geburt

  • Hallo zusammen,


    angenommen, man möchte den eigenen Nachwuchs ab der Geburt in einer PKV versichern und beide Eltern sind PKV-versichert:


    1. Hat man dann einen Rechtsanspruch darauf, dass das Kind ab der Geburt in einen leistungstechnisch identischen Vertrag aufgenommen wird? Oder kann es sein, dass z.B. durch Komplikationen bei der Geburt die PKV-Gesellschaft Leistungen ausschließt, Aufschläge verlangt oder die Annahme des Vertrages ablehnt?


    2. Was ist die Vertragsgrundlage für so eine Aufnahme von Neugeborenen? Ist das irgendwo im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen geregelt oder ergibt sich das aus dem Versicherungsvertragsgesetz oder anderen Gesetzen?


    3. Wie ist praktisch der Ablauf? Meines Wissens nach ist eine Antragsstellung vor der Geburt nicht möglich und für den Antrag benötigt man die TIN (Steuernummer) des Nachwuchses. Das scheint mir in Anbetracht des Zustandes unserer Republik etwas spannend: Was ist, wenn die Mühlen der (analogen und papierhaften) Bürokratie dann mal wieder länger brauchen? Soll der Nachwuchs dann komplett ohne Krankenversicherungsschutz unterwegs sein? Was ist mit den Kosten, die in der Zwischenzeit anfallen, werden die dann rückwirkend erstattet? :/


    Wer hat Erfahrungen mit so einem Ablauf bei seiner PKV?


    Danke und lieben Gruß

    FT_User

  • Hallo FinanztipUser

    1. Hat man dann einen Rechtsanspruch darauf, dass das Kind ab der Geburt in einen leistungstechnisch identischen Vertrag aufgenommen wird? Oder kann es sein, dass z.B. durch Komplikationen bei der Geburt die PKV-Gesellschaft Leistungen ausschließt, Aufschläge verlangt oder die Annahme des Vertrages ablehnt?

    Ja, vorausgesetzt, ein Elternteil ist am Tag der Geburt schon drei Monate versichert. Einzelheiten findet man im § 2 der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Versicherungsvertragsgesetz ist es auch geregelt (§ momentan nicht zur Hand ?( ). Die (gesundheitsfragenfreie) Aufmahme des Kindes muss spätestens 2 Monate nach der Geburt beantragt bzw. verlangt worden sein. Auf den letzten Drücker sollte man es nicht ankommen lassen.

    2. Was ist die Vertragsgrundlage für so eine Aufnahme von Neugeborenen? Ist das irgendwo im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen geregelt oder ergibt sich das aus dem Versicherungsvertragsgesetz oder anderen Gesetzen?

    siehe oben

    3. Wie ist praktisch der Ablauf? Meines Wissens nach ist eine Antragsstellung vor der Geburt nicht möglich und für den Antrag benötigt man die TIN (Steuernummer) des Nachwuchses. Das scheint mir in Anbetracht des Zustandes unserer Republik etwas spannend: Was ist, wenn die Mühlen der (analogen und papierhaften) Bürokratie dann mal wieder länger brauchen? Soll der Nachwuchs dann komplett ohne Krankenversicherungsschutz unterwegs sein? Was ist mit den Kosten, die in der Zwischenzeit anfallen, werden die dann rückwirkend erstattet? :/

    Für die Aufnahme ist die Steuernummer des Kindes nicht dringlich; da kommt es eher auf die Einhaltung der oben genannten Fristen an. Die Steuernummer ist m.W. für das Kind nicht erforderlich, und wenn doch, kann sie irgendwann nachgeliefert werden.


    Erkrankungen oder Gesundheitsschäden, die bei Geburt schon vorlagen oder kurz danach auftreten, sind ohne Beitragszuschlag versichert, wenn die Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt unter Dach und Fach ist. An der Steuer-ID wird es nicht scheitern

    Wer hat Erfahrungen mit so einem Ablauf bei seiner PKV?

    Ich - ist inzwischen über 36 Jahre her. Eine Steuernummer hat in meiner Rückerinnerung keine Rolle gespielt.

    Damals gab es auch noch keine Pflegepflichtversicherung. Die läuft in der Nachversicherung genau wie die Krankenversicherung und ist für das Neugeborene grundsätzlich beitragsfrei.


    Grundsätzlich heißt "wenn für das Kind Anspruch auf Familienversicherung bestünde, wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert wären".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Alexis : Danke für die Infos/Links, Festschreibung im VVG klingt ja erstmal gut…


    Bei angeborenen Krankheiten/Problemen ist die Lage aber wohl nicht 100% klar.

    Genau das wären auch bei bester Gesundheit so Unklarheiten, auf die ich gar keine Lust hätte! :/


    Wie so oft scheint das ganze zumindest bis zu einem gewissen Grad eine Grauzone zu sein…


    Jemand hier schonmal schlechte Erfahrungen gemacht, also konkrete Ablehnungen/Probleme bei der Kindernachversicherung gehabt?

  • Bei angeborenen Krankheiten/Problemen ist die Lage aber wohl nicht 100% klar.

    Gute Idee, die Information aus dem Hause Dr. Schlemann anzuhängen. Die sollte man sich genau anschauen, wenn man vor der Wahl steht, zur PKV zu wechseln. Zumindest dann, wenn es nicht nur um einen selbst geht, sondern vor allem auch dann, wenn noch Nachwuchs geplant oder auch ungeplant, aber noch "drin" ist.


    Wichtig in dem Zusammenhang ist auch das Detail "Vorversicherungszeit des Elternteils". Kommt es zum Szenario

    1) "3 Monate bedingungsgemäß vorausgesetzt, knapp ausreichend für errechneten Geburtstermin" und
    2) unvorhergesehene Frühgeburt

    kann es schiefgehen mit der Kindernachversicherung nach Musterbedingungen


    Beispiel "schwangerer Vater": Bei bereits fortgeschrittener Schwangerschaft seiner Partnerin sollte er Anbieter, die nicht auf diese 3 Monate Vorversicherung verzichten, ausschließen bzw. ausschließen lassen.


    Sollten gesundheitliche Schäden des kommenden Kindes möglich, wahrscheinlich oder sogar sicher sein, dann erst recht. Egal, ob es um Voll- oder nur um Zusatzversicherung geht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Meines Wissens nach ist eine Antragsstellung vor der Geburt nicht möglich und für den Antrag benötigt man die TIN (Steuernummer) des Nachwuchses. Das scheint mir in Anbetracht des Zustandes unserer Republik etwas spannend.

    Die Äußerung ist denkbar peinlich.

    Wenn du Fragen hast lasse bitte unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat bitte an der Seitenlinie.

    Ein kurzer Anruf bei deiner Versicherung hätte dich von deinen Sorgen befreit.

    P.S. Bin Vater von vielen privatversicherten Kindern…

  • P.S. Bin Vater von vielen privatversicherten Kindern…

    Glückwunsch! Ich stelle mir gerade eine Schar von 6-10 privat versicherten Kindern vor. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die Äußerung ist denkbar peinlich.

    Er FinanztipUser fragte doch nur für einen Freund. :S
    Ja, ich hatte auch den Eindruck, er will hier im Ergebnis nur ein wenig stänkern, warum auch immer. Aber wir haben ja auch noch Mitleserinnen hier im Forum, daher bin ich darauf eingegangen.


    Danke auch an Dich, WerAuchImmer für Deinen Link. Und alles Gute zum Nachwuchs.


    Immerhin hat FinanztipUser, ganz im Sinne von Mephistopheles, dazu beigetragen, dass auch die gern als Nebenthema behandelte Kindernachversicherung mal von mehr als einer Seite beleuchtet wurde.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wer hat Erfahrungen mit so einem Ablauf bei seiner PKV?

    Hallo FinanztipUser , herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Wenn Sie nach "Checkliste Geburt: Finanztipps für Eltern!" googeln finden Sie unsere Checkliste mit einer Reihe hilfreicher Infos - die Sie hier auch gerne verlinken dürfen. :)


    Wichtig ist jetzt insbesondere noch mal zu checken, ob der Risikoschutz beider Eltern weiterhin ausreicht, d.h. z.B. Abschluss / Aufstockung einer Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ggf. ist aufgrund der Geburt innerhalb von 6-12 Monaten – Frist bitte beachten - eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung möglich.


    Eine Pflegezusatzversicherung ist wichtig, damit Ihr Kind bei Gesundheitsproblemen auch dort noch ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden kann. Bei bestehender Schwangerschaft ist das inzwischen aber nicht mehr so einfach.


    Zum Thema Kinderkrankenversicherung stehen viele ausführliche Infos auf unserer oben bereits netterweise verlinkten Seite Kindernachversicherung. Dort werden die von Ihnen gestellten Fragen m.E. größtenteils beantwortet. Details wie Fristen hängen davon ab in welchem Tarif Sie versichert sind.


    Am einfachsten nutzen Sie für die Kindernachversicherung einen Experten. Der Experte bekommt dafür etwas Provision. Ihnen entstehen dadurch keine Mehrkosten, Sie sparen sich Zeit und die Sorge etwas falsch zu machen und erhalten einen zusätzlichen Ansprechpartner, der sich auch künftig bei Fragen und Problemen um Ihre Anliegen kümmert. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Glückwunsch! Ich stelle mir gerade eine Schar von 6-10 privat versicherten Kindern vor. :)

    Wahrlich trefflich geraten guter Freund !

    Sag an, bist du denn mit geheimem Wissen versehen, dass du solch ein treffliches Orakel sprichst?

    Oder wohnt dir gar eine Zauberkunst inne,

    die das Verborgene zu ergründen weiß?


    Ich schreibe gerade an einem fiktional historischen Roman und bleibe mal in dieser Sprachebene.

  • Wahrlich trefflich geraten guter Freund !

    Hut ab, ich bin ehrlich beeindruckt! Das dürfte ein nachhaltiger Beitrag zur Steigerung des DDII (durchschnittlicher deutscher Inlands-Intelligenzquotient) sein. :)

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  • Ich schreibe gerade an einem fiktional historischen Roman und bleibe mal in dieser Sprachebene.

    Ich bin auch schon gespannt auf die Erstauflage. Und da "historisch" inzwischen ja auch schon die Nullerjahre des hiesigen Jahrtausends einschließt:


    Greife ich dem Werk eventuell voraus, indem ich mutmaße, dass hinter Dir, Tomarcy, eventuell derjenige Familienvater steckt, der in der fraglichen Dekade durch seine Beharrlichkeit vor Gericht das damalige Bundesfinanzministerium zum Anstoß des so genannten Bürgerentlastungsgesetz(BEG) verdonnert hat? Passen würde es immerhin. 8)


    Die Umsetzung des BEG im Detail ließ zwar zu wünschen übrig, aber mehr war auch - im Hinblick auf die gesundheitsministerielle Souffleuse Schmidt U. - nicht zu erwarten gewesen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich hatte ganz vergessen meine Erfahrung zum Thema Nachversicherung zu teilen.

    Kurz vor Ablauf der 2 Monate habe ich Kontakt zu meinem Debeka Ansprechpartner aufgenommen, welcher dann auch kurzfristig vorbeikam, um den Papierkram zu erledigen. Ein paar Daten aufgenommen und fertig war die Sache.

    Da bis dahin aber auch schon die U3 anstand und wir das Gefühl hatten, dass das Kind ja quasi unversichert ist, hatten wir bis zur Beantragung der Nachversicherung das Kind in der GKV familienversichert.


    Bei Kind 2 wurde sich rechtzeitig(er) darum bemüht über Dr. Schlemann eine Alternative zur Nachversicherung bei der Debeka zu finden.

  • Meines Wissens nach ist eine Antragsstellung vor der Geburt nicht möglich und für den Antrag benötigt man die TIN (Steuernummer) des Nachwuchses. Das scheint mir in Anbetracht des Zustandes unserer Republik etwas spannend: Was ist, wenn die Mühlen der (analogen und papierhaften) Bürokratie dann mal wieder länger brauchen?

    Die Äußerung ist denkbar peinlich.

    Wenn du Fragen hast lasse bitte unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat bitte an der Seitenlinie.

    Ein kurzer Anruf bei deiner Versicherung hätte dich von deinen Sorgen befreit.

    P.S. Bin Vater von vielen privatversicherten Kindern…

    Meine Güte, geht's auch ne Nummer kleiner? Denkbar peinlich scheint mir, an genau dieser Stelle den "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat" zu bemühen, während ich von papierhafter Bürokratie und damit dem Zustand unserer öffentlichen Verwaltung rede.


    Ich meine Faxgeräte, die in den Gesundheitsämtern bis heute genutzt und zur Pandemiebekämpfung eingesetzt werden/wurden, die digitale Gesundheitsakte (das mal mit anderen Ländern z.B. in Skandinavien verglichen?) und eine Behördenbürokratie die, weil papierhaft und im letzten Jahrhundert festhängend, gerade von der jüngeren Generation als geradezu kafkaesk dysfunktional wahrgenommen wird. Damit meine ich noch nicht mal Brücken, wie die in Dresden, die ohne fremde Hilfe einstürzen, Züge der deutschen Bahn, die noch nie so unpünktlich waren, wie im letzten Jahr, oder einfache Briefe (gestern bei mir gerade wieder passiert!), die mittlerweile bei der deutschen Post 16 Tage brauchen, bis sie innerhalb von Deutschland zugestellt werden...


    Genau andersrum wird meiner Meinung nach ein Schuh draus: Nur wenn wir es schaffen, unsere staatliche Verwaltung/Bürokratie und unsere öffentliche Infrastruktur zeitgemäß und funktional ins 21. Jahrhundert rüberzuholen, werden wir es schaffen, unsere Gesellschaft, unsere "freiheitlich demokratische Grundordnung" und den gesellschaftlichen Rückhalt für unseren Rechtsstaat zu erhalten... Aber wir kommen vom Thema ab! ;)


    Auch ansonsten nein, ein Anruf bei der PKV hätte meine Fragen gerade nicht beantwortet, eben weil es mir um die Grenzfälle und die praktische Umsetzung und die Erfahrungen mit dieser Umsetzung von Forumsteilnehmer/innen hier im Forum geht und nicht um Pauschalaussagen an einer Hotline.


    Er FinanztipUser fragte doch nur für einen Freund. :S

    So sieht's aus, trotzdem danke für alle Glückwünsche! 8o


    Kurz vor Ablauf der 2 Monate habe ich Kontakt zu meinem Debeka Ansprechpartner aufgenommen, welcher dann auch kurzfristig vorbeikam, um den Papierkram zu erledigen. Ein paar Daten aufgenommen und fertig war die Sache.

    Da bis dahin aber auch schon die U3 anstand und wir das Gefühl hatten, dass das Kind ja quasi unversichert ist, hatten wir bis zur Beantragung der Nachversicherung das Kind in der GKV familienversichert.

    Genau das sind so Beispiele, die mich interessieren: Wie habt ihr das dann abgewickelt? Gabs erst Privatrechnungen für die Untersuchungen und dann mit Aufnahme in die GKV wurde das rückwirkend korrigiert und über die GKV abgerechnet? Und dann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die PKV wieder alles privat abgerechnet, also alle Behandlungen ab diesem Zeitpunkt? So eine Bürokratie würde ich in so einer Situation vermeiden wollen... :/

  • Genau das sind so Beispiele, die mich interessieren: Wie habt ihr das dann abgewickelt? Gabs erst Privatrechnungen für die Untersuchungen und dann mit Aufnahme in die GKV wurde das rückwirkend korrigiert und über die GKV abgerechnet? Und dann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die PKV wieder alles privat abgerechnet, also alle Behandlungen ab diesem Zeitpunkt? So eine Bürokratie würde ich in so einer Situation vermeiden wollen... :/

    Im KH werden die U1 und die U2 noch über die Mutter abgerechnet.

    Die U3 war die erste Untersuchung nach dem Krankenhaus. Die lief dann dirket über die GKV.

    Ab da an haben wir dann die Privatrechnungen erhalten.

    Ob die Versicherungen nach dem Wechsel von GKV zu PKV dann rückwirkend diese eine Rechnung der U3 umverteilt haben, kann ich nicht sagen. Falls ja, ging es an mir vorbei.

    Ich habe lediglich von der GKV die Kündigungsbestätigung erhalten.