Verlustverrechnung bei Ausbuchung wertloser Aktien

  • Aus meinem Depot wurden aktuell Varta-Aktien als wertlos ausgebucht. Eine Verlustverrechnung findet allerdings nicht statt. Begründung der Bank: Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen bei der Verlustverrechnung auf Bankebene (Verlustverrechnungstöpfe) nur solche Veräußerungen berücksichtigt werden, deren Veräußerungserlös die Transaktionskosten übersteigt. In welchem Gesetz steht das?

    Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe

  • ThomasPfister 25. März 2025 um 21:32

    Hat den Titel des Themas von „Verlustverrechnung beu ausbuchung wertloser Aktien“ zu „Verlustverrechnung bei Ausbuchung wertloser Aktien“ geändert.
  • Aus meinem Depot wurden aktuell Varta-Aktien als wertlos ausgebucht. Eine Verlustverrechnung findet allerdings nicht statt. Begründung der Bank: Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen bei der Verlustverrechnung auf Bankebene (Verlustverrechnungstöpfe) nur solche Veräußerungen berücksichtigt werden, deren Veräußerungserlös die Transaktionskosten übersteigt. In welchem Gesetz steht das?

    Daß die Bank das nicht verrechnet, ist für Dich kein großer Beinbruch, weil Du die Verluste in der nächsten Steuererklärung angeben kannst, allerdings nur maximal 20 T€ pro Jahr. Wenn Du mehr Miese gemacht haben solltest, mußt Du stückeln.

    Zitat
  • Daß die Bank das nicht verrechnet, ist für Dich kein großer Beinbruch, weil Du die Verluste in der nächsten Steuererklärung angeben kannst, allerdings nur maximal 20 T€ pro Jahr. Wenn Du mehr Miese gemacht haben solltest, mußt Du stückeln.

    Das ist noch die alte Regelung. Nach einer Entscheidung des BFH hat schließlich auch der Bundesrat am 22.11.2024 im Jahressteuergesetz 2024 der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" (sprich Änderung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) zugestimmt.

    Natürlich kann ich den Verlust über die Steuererklärung geltend machen, sprich ich bekomme mein Geld erst in ca. 1,5 Jahren und habe einen Zinsverlust und der Staat hat von mir einen zinslosen Kredit erhalten.

  • ist noch die alte Regelung. Nach einer Entscheidung des BFH hat schließlich auch der Bundesrat am 22.11.2024 im Jahressteuergesetz 2024 der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" (sprich Änderung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) zugestimmt.

    Ach so! Deine obige Frage nach dem Gesetz, in dem das Vorgehen festgelegt ist, war kein echtes Auskunftsersuchen an das Forum, sondern nur ein Test, ob die Mitforisten die brandaktuelle Rechtslage schon kennen.

    Ich kannte sie nicht, habe den Test also nicht bestanden.

    Was hilft Dir das? Du kannst jetzt die Sektkorken knallen lassen, daß Dir Dein Coup gelungen ist.

    Geld bringt Dir das aber nicht zurück, weder Deinen Einsatz bei Varta (der ist final verloren), noch von der Bank. Selbst wenn die Bank das nach nun neuer Regel gegenrechnen müßte, mag sie es möglicherweise nicht tun, sondern Dich auf die Steuererklärung verweisen. Immerhin: Bei der Steuererklärung kannst Du den Verlust anbringen, nunmehr in beliebiger Höhe. Bis dahin wirst Du aber halt warten müssen.

    Ich ahne nicht, gegen welche Steuertatbestände ein solcher Verlust aufgerechnet werden kann. Vermutlich müssen das mindestens Kapitalerträge sein, wenn nicht (enger) Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Sollte das der Fall sein, kann man nicht mehr verrechnen, als man im entsprechenden Jahr Gewinne gemacht hat, so daß man von daher den Verlust über mehrere Jahre stückeln muß. 20.000 € Kapitalerträge muß man ja auch erst einmal haben.

  • Hallo zusammen, ich möchte den Gesprächsfaden hier nochmal aufgreifen. Auch aus meinem Depot (finanzen.net ZERO) wurden die Varta-Aktien ausgebucht. Und dabei zunächst (wie es auch sein soll) in den Allgemeinen Verlusttopf gebucht, sodass ich ihn mit Gewinnen aus ETF-Verkäufen verrechnen könnte.

    Zwei Wochen später jedoch wurde dies storniert und der Verlust stattdessen in den Aktienverlusttopf gebucht....auf Nachfrage mit der seltsamen Begründung, dass seit 2025 ja auch Verrechnung mit Aktien wieder möglich sei?!?!

    Das "dumme": Jetzt habe ich einen Verlusttopf für Aktien, den ich gar nicht haben wollte und es wurde dafür Kap.-Ertragssteuer für die ETF-Verkäufe abgezogen.

    Ich habe jetzt nochmal nachgehakt und warte auf Feedback, wollte aber mal in der Community fragen, ob es "Leidensgenossen" gibt...

    Danke & Lg

  • Die Regelung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ist zum Steuerjahr 2025 ersatzlos entfallen. Verluste aus dem Verkauf wertloser Aktien sind also de facto ganz normale Veräußerungsverluste aus Aktien. Diese Frage trieb mich Anfang des Jahres auch bereits um, weil die Banken diese Änderung fälschlicherweise noch nicht berücksichtigen. Hier hatte ich mich erkundigt: Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG

    Man kann davon ausgehen, dass die Banken im lauf des Jahres die steuerliche Behandlung korrigieren werden. So wurde es mir in Aussicht gestellt.

    In diesem Zusammenhang möchte ich ganz besondere Grüße an Herrn Marsalek Konstantin Baiazov nach Sankt Petersburg richten.

  • Hallo zusammen, ich möchte den Gesprächsfaden hier nochmal aufgreifen. Auch aus meinem Depot (finanzen.net ZERO) wurden die Varta-Aktien ausgebucht. Und dabei zunächst (wie es auch sein soll) in den Allgemeinen Verlusttopf gebucht, sodass ich ihn mit Gewinnen aus ETF-Verkäufen verrechnen könnte.

    Zwei Wochen später jedoch wurde dies storniert und der Verlust stattdessen in den Aktienverlusttopf gebucht....auf Nachfrage mit der seltsamen Begründung, dass seit 2025 ja auch Verrechnung mit Aktien wieder möglich sei?!?!

    Das "dumme": Jetzt habe ich einen Verlusttopf für Aktien, den ich gar nicht haben wollte und es wurde dafür Kap.-Ertragssteuer für die ETF-Verkäufe abgezogen.

    Ich habe jetzt nochmal nachgehakt und warte auf Feedback, wollte aber mal in der Community fragen, ob es "Leidensgenossen" gibt...

    Danke & Lg

    Hallo,

    bei mir ganz genauso. Hast Du mittlerweile Feedback bekommen, was die Gründe sind?

    VG

  • Hallo,

    bei mir ganz genauso. Hast Du mittlerweile Feedback bekommen, was die Gründe sind?

    VG

    Hi, es ist so, wie Alex777 beschrieb...war mir tatsächlich nicht klar und ist wieder ein Rückschritt bzgl. Gleichstellung von Aktien- und anderen Gewinnen und Verlusten. Schade aber "ist halt so"...