Aus meinem Depot wurden aktuell Varta-Aktien als wertlos ausgebucht. Eine Verlustverrechnung findet allerdings nicht statt. Begründung der Bank: Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen bei der Verlustverrechnung auf Bankebene (Verlustverrechnungstöpfe) nur solche Veräußerungen berücksichtigt werden, deren Veräußerungserlös die Transaktionskosten übersteigt. In welchem Gesetz steht das?
Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe