Wucher bei Abrechnung an einer französischen Ladesäule

  • Ich fände es hilfreich, wenn KI generierter Inhalt gekennzeichnet werden würde.

    Mindestens als Zitat (Es gibt einen extra Button dafür: ), besser noch als "ChatGPT meint das hier:".


    Der Leser kann dann selbst entscheiden, ob er dem Geschriebenen Glauben schenkt oder nicht.

    Es sollte sowas überhaupt nicht gepostet werden. Die Tage gab es völlig falsche Posts zur privaten Krankenversicherung.

  • Meine Ausführungen wurden nicht KI-generiert, sondern ich habe klipp und klar in Anführungszeichen zitiert und die Quelle benannt: „….“ Quelle: https://www.vis.bayern.de/recht/verbrauchervertraege/sittenwidrigkeit.htm#:~:text=Maßgeblich%20für%20die%20Beurteilung%20ist,krassen%20Missverhältnis%20zum%20Gemeinwohl%20steht.


    Und zu Penters Einwand, ich hätte das Prinzip des „Wuchers“ nicht verstanden, so kann ich nur sagen, dass ich den Vorwurf gern zurückgebe.


    Jeder der die Vorschrift liest, überliest gerne, dass eine Zwangslage, die Willensschwäche, das mangelnde Urteilsvermögen usw. ausgenutzt werden muss, um dann einen überproportionalen Gewinn zu erzielen.


    Das alleinige Erzielen eines überproportionalen Gewinns reicht nicht aus.


    Bei Beurteilung juristischer Sachverhalte dürfen wir nicht wie ein Kleinkind vorgehen, welches sich mit einer Schere die Puzzleteile passend schneidet und anschließend wie Pippi Langstrumpf singt: „Ich mal die Welt so wie sie mir gefällt.“

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Da der Vertragspartner ja offensichtlich ein deutscher Konzern ist könnte es auch sinnvoll sein, die Bundesnetzagentur in Kenntnis zu setzen:

    Die Bundesnetzagentur schlichtet aber nicht. Dafür ist die „Schlichtungsstelle Energie e.V.“ zuständig: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html


    Auf der Seite der Bundesnetzagentur heißt es auch ganz klar:

    Schlichtungsverfahren

    Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Energieversorgungsunternehmen können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V.wenden und einen Schlichtungsantrag stellen.

    Voraussetzungen

    1. Sie haben bereits eine Verbraucherbeschwerde (siehe oben) beim Unternehmen eingelegt und das Unternehmen hat entweder 4 Wochen lang nicht reagiert oder Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen.

      und

    2. Sie haben noch keine Klage bei Gericht eingereicht.

    Informationen zum Schlichtungsverfahren

    • Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
    • Die Unternehmen müssen am Schlichtungsverfahren teilnehmen.
    • In der Regel soll das Schlichtungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
    • Der Einigungsvorschlag ist nur dann bindend, wenn er von allen Beteiligten anerkannt wird.
    • Wenn das Schlichtungsverfahren bereits läuft, können alle Beteiligten trotzdem die Gerichte einschalten. In diesem Fall endet das Schlichtungsverfahren.
    • Eine gerichtliche Klärung ist auch möglich, wenn es keine gütliche Einigung gegeben hat.“

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Jeder der die Vorschrift liest, überliest gerne, dass eine Zwangslage, die Willensschwäche, das mangelnde Urteilsvermögen usw. ausgenutzt werden muss, um dann einen überproportionalen Gewinn zu erzielen.

    Wenn ich also in Stuttgart während der Fußball EM ein Zimmer für 1000 Euro pro Tag vermiete, ist das nur deshalb Wucher, weil der durchgedrehte Fußballfan sich in den Kopf gesetzt hat, unbedingt in Stuttgart übernachten zu müssen ?

  • Bei Beurteilung juristischer Sachverhalte dürfen wir nicht wie ein Kleinkind vorgehen, welches sich mit einer Schere die Puzzleteile passend schneidet und anschließend wie Pippi Langstrumpf singt: „Ich mal die Welt so wie sie mir gefällt.“

    Wir - Kleinkind?! Puzzleteile und Pippi Langstrumpf?!


    Ist es eigentlich irgendwie wohltuend, sich in der Anonymität des Internets so unverschämt und herablassend mit Mitmenschen auseinandersetzen? Die sich ernsthaft mit einem finanziellen Schaden eines Mitmenschen an einer Ladestation, einem leider zunehmenden Problem, auseinandersetzen?

    An Tankstellen mit Sprit ein Skandal („Wucher an Raststätten“ usw), aber bei Fahrzeugen mit E-Motor Pech gehabt?


    Wenn das Laden mit 13 kWh zu Hause rund 4€ kostet, an öffentlichen Ladestationen mit Gebühren rund 10€, dann sollen 390€, davon 383€ Standgebühren, in Ordnung sein, weil man den Preis akzeptiert hat?!


    Statt auf den exorbitanten Preisunterschied und das Gebaren eines Unternehmens einzugehen, wird hier offenkundig nur eine Gelegenheit gesucht, um sich an Mitmenschen reiben zu können, indem man ausgerechnet ihr allgemeines Rechtsverständnis und ihren Verstand in Frage stellt und sich mit Begriffen wie „Kleinkind“ und „Pippi Langstrumpf“ über sie lustig macht?


    Zur Sache: das Amtsgericht Karlsruhe hat sich mit Blockiergebühren auseinandergesetzt. Wobei hier Standgebühren mit Beginn des Ladevorgangs Thema sind. Im dortigen Einzelfall wurde festgestellt, dass eine in den AGBs geregelte Blockiergebühr ab 4 Stunden Haltezeit von max. 12€ insgesamt (0,10 Ct/Min im dortigen Fall) keine unangemessene Benachteiligung des Kunden nach 307 BGB darstellt und nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt.


    Das dürfte bei einer Standgebühr von mehreren € pro Minute über Deutschland hinaus ganz anders beurteilt und zugunsten des Kunden entschieden werden.

  • Vielleicht ist der Preis ja dafür gedacht, dass man an einer der Top-Touristenziele an der Cote-d'Azur verhindern will, dass der deutsche Michel mit seinem subventioniertem Firmenwagenhybrid eine knapp-vorhandene Ladesäule für 76 min blockiert, um dann ganze 13,3 KW zu laden.

  • Ist es eigentlich irgendwie wohltuend, sich in der Anonymität des Internets so unverschämt und herablassend mit Mitmenschen auseinandersetzen? Die sich ernsthaft mit einem finanziellen Schaden eines Mitmenschen an einer Ladestation, einem leider zunehmenden Problem, auseinandersetzen?

    Selbstverständlich. Ist das nicht der Hauptgrund weshalb hier viele schreiben?

    Schlesinger ist offensichtlich kein Jurist. Ich schon.

    Diese KI-generierten Diskussionsbeiträge und copy-paste-Einwürfe belustigen mich und stimmen mich gleichzeitig froh, dass uns die Arbeit nicht ausgehen wird. Der Fall hier ist so offensichtlich, dass der OP vermutlich mit einem einfachen Brief die Angelegenheit aus der Welt schaffen kann.

  • Der Fall hier ist so offensichtlich, dass der OP vermutlich mit einem einfachen Brief die Angelegenheit aus der Welt schaffen kann.

    Ich widerspreche Deiner rechtlichen Einschätzung der Lage nicht. Es ist so, wie Du schreibst: Der Wucher ist mit Händen zu greifen.


    Und doch wundere ich mich immer wieder über Firmen, die auch bei klarer Rechtslage immer noch mauern. Das habe ich beispielsweise mehrfach bei ausgefallenen Flugreisen erlebt, wo ich auf Anforderung der Fluggastentschädigung wortreichste Entschuldigungen als Antwort erhalten habe. In einem Fall hat noch nicht einmal der Brief des Rechtsanwalts geholfen, sondern die Gegenseite hat uns tatsächlich Klage einreichen lassen. Erst dann haben sie zurückgezogen.


    Ich frage mich, was dahintersteht. Offensichtlich spekulieren sie darauf, daß der Anspruchsteller vor der Klage zurückschreckt (die ihn ja erstmal Geld kostet). Der Kunde kennt nur seinen Einzelfall, die Gegenseite hat den Überblick über viele Fälle und treibt sicher Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.


    Im Fall des TE sind wir aber noch nicht so weit. Bei ihm steht erstmal die schriftliche Antwort von e.on aus.

  • Selbstverständlich. Ist das nicht der Hauptgrund weshalb hier viele schreiben?

    Schlesinger ist offensichtlich kein Jurist. Ich schon.

    Diese KI-generierten Diskussionsbeiträge und copy-paste-Einwürfe belustigen mich und stimmen mich gleichzeitig froh, dass uns die Arbeit nicht ausgehen wird. Der Fall hier ist so offensichtlich, dass der OP vermutlich mit einem einfachen Brief die Angelegenheit aus der Welt schaffen kann.

    Das dachte ich auch, mit copy-paste-Texten einen Prof. Dr. der Rechtswissenschaften mimen und mit marginalem inhaltlichen Rechtsverständnis dazu andere Menschen belehren zu wollen, obwohl das Missverhältnis sich geradezu aufdrängt.


    Offensichtlich ist der Fall, aber ich musste dabei an die exorbitanten Roaming-Gebühren für Mobilfunk denken, mit denen sich auch erst die Gerichte abmühen mussten, bis eine EU-weite Regelung erfolgte.

  • Schlesinger ist offensichtlich kein Jurist. Ich schon.

    Diese KI-generierten Diskussionsbeiträge und copy-paste-Einwürfe belustigen mich und

    Hättest du den Thread aufmerksam gelesen, so wäre dir sicherlich aufgefallen, dass bereits dein erster Vorwurf, ich hätte Texte KI-generiert, vollkommen ins Leere lief:

    Meine Ausführungen wurden nicht KI-generiert, sondern ich habe klipp und klar in Anführungszeichen zitiert und die Quelle benannt: „….“ Quelle: https://www.vis.bayern.de/recht/verbrauchervertraege/sittenwidrigkeit.htm#:~:text=Maßgeblich%20für%20die%20Beurteilung%20ist,krassen%20Missverhältnis%20zum%20Gemeinwohl%20steht.


    Wenn ich also in Stuttgart während der Fußball EM ein Zimmer für 1000 Euro pro Tag vermiete, ist das nur deshalb Wucher, weil der durchgedrehte Fußballfan sich in den Kopf gesetzt hat, unbedingt in Stuttgart übernachten zu müssen ?

    Auch dies ist kein Wucher, wenn diesen Preis jemand im Vollbesitz seinen geistigen Kräfte als Hotelgast akzeptiert. Auch ist keine Zwangslage gegeben, denn man hätte sich ein preiswerteres Hotel suchen können oder weiter weg in einem günstigeren Hotel wohnen können, um am Spieltag anzureisen.


    Ist es eigentlich irgendwie wohltuend, sich in der Anonymität des Internets so unverschämt und herablassend mit Mitmenschen auseinandersetzen? Die sich ernsthaft mit einem finanziellen Schaden eines Mitmenschen an einer Ladestation, einem leider zunehmenden Problem, auseinandersetzen?

    An Tankstellen mit Sprit ein Skandal („Wucher an Raststätten“ usw), aber bei Fahrzeugen mit E-Motor Pech gehabt?

    Auch ich finde es nicht richtig, wie jemand hier als Verbraucher so abgezockt wird. Im Volksmund mag man das durchaus als „Wucher“ bezeichnen. Dennoch ist es kein Wucher im Sinnen des BGB oder StGB! Ich finde auch keine anderen Vorschriften, die einen gesetzlichen Rückforderungsanspruch des Kunden begründen könnten.

    Ich bin auch auf Seiten des Kunden und habe ihm sogar im Thread geraten, auf Kulanz zu hoffen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden oder an die Schlichtungsstelle Energie e.V. .

    Es liegt hier ein objektives Element in Form einer erhebliche Übervorteilung des Vertragspartners vor (Preis ist fünfzigmal so hoch wie normal). Selbst wenn das subjektive Element (Unerfahrenheit/Notlage) hier vor Gericht nicht anerkannt werden würde (denke ich nicht), würde ich Sittenwidrigkeit anmelden, weil dafür ein drastisch hoher Preis als Voraussetzung ausreicht. Das ist hier gegeben.



    Schlesinger ist offensichtlich kein Jurist. Ich schon.

    Ich bin kein Jurist. Dies habe ich nirgends behauptet! Allerdings hatte ich beruflich zeit meines Lebens reale Sachverhalte rechtlich einzuschätzen.


    Aber wenn wir hier das Glück haben, dass du ( Penter) Jurist bist, dann wären ich, der Threadeinsteller und einige andere dir sicherlich sehr dankbar, wenn du ein Urteil angeben könntest (erkennendes Gericht, Aktenzeichen, Datum), aus dem hervorgeht, dass bei einem Kunden mit einem eingegangenen Vertrag allein aufgrund des zu hohen Preises eine Nichtzahlungspflicht besteht. Das Urteil braucht auch nicht einmal „Wucher“ zum Gegenstand haben.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Es liegt hier ein objektives Element in Form einer erhebliche Übervorteilung des Vertragspartners vor (Preis ist fünfzigmal so hoch wie normal). Selbst wenn das subjektive Element (Unerfahrenheit/Notlage) hier vor Gericht nicht anerkannt werden würde (denke ich nicht), würde ich Sittenwidrigkeit anmelden, weil dafür ein drastisch hoher Preis als Voraussetzung ausreicht.

    Und jetzt komme ich mal mit „Butter bei die Fische“ indem ich keine KI nutze (wie mehr mehrfach unterstellt wurde) sondern aus dem BGH-Urteil v. 16.01.2020, Az.: 1 StR 113/19 zitiere: „Das Fordern und Vereinbaren eines bestimmten, gegebenenfalls auch überhöhten Preises umfasst nicht ohne Weiteres die schlüssige Erklärung, die Leistung sei ihren Preis auch wert. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit und Üblichkeit des Preises; es ist vielmehr Sache des Vertragspartners, abzuwägen und zu entscheiden, ob er das geforderte Entgelt aufwenden will. … Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat.“


    Die Verbraucherzentrale drückt es auf ihrer Webseite einfacher aus: „Damit tatsächlich Wucher vorliegt, gegen den Sie sich eventuell erfolgreich wehren können, gibt es zwei wichtige Bedingungen:

    1. Leistung und Gegenleistung liegen auffällig weit auseinander. Das ist meist dann der Fall, wenn der geforderte Preis mindestens doppelt so hoch ist wie der übliche Marktpreis.
    2. Juristisch gesehen ist aber noch etwas erforderlich: Der Anbieter muss außerdem eine Notsituation ausnutzen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wespennest dringend entfernt werden muss.“ Quelle: https://www.verbraucherzentral…t-ein-preis-zu-hoch-51981

    Wenn man den Eingangssachverhalt nach diesem Maßstab juristisch beurteilt, so kann man dazu nur sagen, dass es von einer gewissen Portion Naivität zeugt, wenn jemand an die teuerste Stomladestation fährt und dort Strom lädt, in der blinden und irrigen Annahme, der angezeigte Preis könne nicht stimmen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)