Nach meiner Kenntnis muss eine Diagnose draufstehen. Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet, kann man darüber wohl mit den Arzt sprechen, um eine weniger problematische Diagnose zu bekommen. Beispielsweise hat ein Augenarzt bei mir mal die Diagnose Verdacht auf Glaukom gestellt, um eine routinemäßig Augeninnendruckmessung zu begründen. Die hat er dann rausgenommen. Wenn man die Diagnose schwärzt kriegt man kein Geld.
Welche Diagnose auch immer da drauf steht, sie begründet nicht die Erhebung eines Risikozuschlages. Das geht nur vor Vertragsabschluss bzw. bei einem Tarifwechsel mit Gesundheitsprüfung.
Wenn du als Privatpatient zu einem Augenarzt gehst, muss der auf der Rechnung nicht begründen, warum er den Augeninnendruck gemessen hat. Eine Augeninnendruckmessung kostet lt. GOÄ 10,49 EUR. Sollte der Druck erhöht sein, bekommst du Augentropfen. Die Kosten um die 17 EUR als N3 und halten mehrere Monate. Ganz schön viel Aufstand für praktisch nichts.