Unnötige Untersuchungen als Privatpatient

  • Nach meiner Kenntnis muss eine Diagnose draufstehen. Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet, kann man darüber wohl mit den Arzt sprechen, um eine weniger problematische Diagnose zu bekommen. Beispielsweise hat ein Augenarzt bei mir mal die Diagnose Verdacht auf Glaukom gestellt, um eine routinemäßig Augeninnendruckmessung zu begründen. Die hat er dann rausgenommen. Wenn man die Diagnose schwärzt kriegt man kein Geld.

    Welche Diagnose auch immer da drauf steht, sie begründet nicht die Erhebung eines Risikozuschlages. Das geht nur vor Vertragsabschluss bzw. bei einem Tarifwechsel mit Gesundheitsprüfung.

    Wenn du als Privatpatient zu einem Augenarzt gehst, muss der auf der Rechnung nicht begründen, warum er den Augeninnendruck gemessen hat. Eine Augeninnendruckmessung kostet lt. GOÄ 10,49 EUR. Sollte der Druck erhöht sein, bekommst du Augentropfen. Die Kosten um die 17 EUR als N3 und halten mehrere Monate. Ganz schön viel Aufstand für praktisch nichts.

  • Welche Diagnose auch immer da drauf steht, sie begründet nicht die Erhebung eines Risikozuschlages.

    Eine Erhöhung des Krankengeldes kann danach schwierig werden und ein etwaiges Krankenhaustagesgeld auch! Auch ist so, dass ein etwaiger Wechsel der Krankenversicherung danach nicht mehr so günstig ist. Andere Vertragsanteile bleiben geschützt.

  • Wenn du als Privatpatient zu einem Augenarzt gehst, muss der auf der Rechnung nicht begründen, warum er den Augeninnendruck gemessen hat. Eine Augeninnendruckmessung kostet lt. GOÄ 10,49 EUR. Sollte der Druck erhöht sein, bekommst du Augentropfen. Die Kosten um die 17 EUR als N3 und halten mehrere Monate. Ganz schön viel Aufstand für praktisch nichts.

    Irgendeine Diagnose steht immer drauf. Natürlich muss keiner alles einreichen. Einen Cataracta incipiens etwa hat fast jeder.

  • Nach meiner Kenntnis muss eine Diagnose draufstehen. Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet, kann man darüber wohl mit den Arzt sprechen, um eine weniger problematische Diagnose zu bekommen.

    Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet, befürchtet man das im Normalfall zu Unrecht. Die betreffende Erkrankung ist dem Versicherer entweder schon bekannt und sie wurde bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt oder sie ist neu eingetreten - beides unkritisch für beide Vertragspartner.

    Hat die Erkrankung bereits vor Vertragsabschluss bestanden, wurde dem Versicherer im Rahmen seiner Gesundheitsfragen aber nicht angegeben, dann allerdings befürchtet der TE nicht zu Unrecht (mindestens) einen Risikozuschlag, und zwar den, den er auch angeboten erhalten hätte, wenn er die betreffende Angabe gemacht hätte. Und dagegen gäbe es ja auch nichts zu meckern.

    Es kann aber auch dicker kommen: Hätte der Versicherer die Sachlage durch vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen gekannt und hätte er den Antrag deshalb gar nicht erst annehmen können oder wollen, so wird er sich nicht mit einem Risikozuschlag begnügen - der müsste dann ja durch die Decke gehen - sondern den Rücktritt vom Vertrag erklären (nicht zu verwechseln mit einer Kündigung des Vertrags!).

    Die Folgen eines solchen Rücktritts sind so klar wie inkommod: Der Betreffende landet im schlimmsten Fall im ungeliebten PKV Basistarif, den ihm jeder PKV-Anbieter anbieten muss außer demjenigen, der sich von ihm durch den Rücktritt getrennt hat.

    Hoffen wir nun, dass der TE nicht diese konkrete Befürchtung eines nachträglichen Risikozuschlags oder - schlimmer - eines Rücktritts zu befürchten hat, sondern nur einem Gerücht aufgesessen ist, dass auch nachträglich eingetretene Erkrankungen Ärger machen können.

    Sagi, Du hattest noch erwähnt, dass es auch bei korrektem Verlauf - also im Antrag alles angegeben und erst nachträglich etwas Heftiges eingetreten - zu Problemen etwa mit später notwendigen Erhöhungen des Krankentagegeldes kommen könnte.

    Auch darüber muss sich der TE keinen Stress machen, denn es ist absoluter Standard, dass das Krankentagegeld mit dem durchschnittlichen Einkommenszuwachs wächst - es sei denn der Versicherte lehnt solche regelmäßigen Angebote von Fall zu Fall ab - oder aber ein individuell überdurchschnittlicher Gehaltsanstieg ebenfalls ohne neue Gesundheitsprüfung mitversichert ist, wenn der Versicherte das innerhab von z. B. zwei Monaten anzeigt. Klar, der Krankentagegeldbeitrag steigt dann entsprechend mit.

    Er sollte natürlich spätestens jetzt in seinen Vertrag schauen, wie das bei ihm geregelt ist-

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet,

    Keine Sorge, das ist ausgeschlossen. Allenfalls wenn sich dabei zeigt, dass bei der Antragstellung eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen wurde.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

    Das die Diagnosen, die im Zusammenhang mit der Rechnung stehen, draufstehen müssen, ist nachvollziehbar. Was ist aber mit anderen/älteren?

    Ich hatte im Sommer die Verlängerung meines Führerscheins anstehen, dazu hat der Hausarzt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Auf der Rechnung dazu stand so ziemlich alles, was der Arzt in den letzten ~5 Jahren gefunden oder ausgeschlossen hatte. Ein Anruf, und ich bekam eine geänderte Rechnung ohne diese Diagnosen. Mögliche Abrechnungsprobleme wurden dabei nicht angesprochen, allerdings ging diese Rechnung auch nicht an die PKV (diese Führerscheinverlängerung zahlte die Gemeinde, und an der Stelle wollte ich keine Rechnung mit medizinischem Lebenslauf einreichen - bei der PKV wärs mir egal gewesen, die kennen den ganzen Kram eh schon).

  • Was ist aber mit anderen/älteren?

    Die haben da nichts verloren und stehen bei mir auf (normalen) Rechnungen auch nicht drauf.

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