Unnötige Untersuchungen als Privatpatient

  • Weiß ich nicht mehr, welche Ziffern; Beratung dreimal mit hohem Faktor abgerechnet ohne anwesend zu sein. Bei Röntgen fallen naturgemäß noch andere Sachen an, die „optimiert“ in Rechnung gestellt wurde. Der Chirurg, der richtig was geleistet hat, war in diesem Fall sehr bescheiden.

    Ich gehe heute davon aus, dass der Radiologe nicht mal in der Praxis war und die MTA hat Notizen zu der PVS gefaxt hat.

  • ich nehme an, du meinst die GOÄ-Ziffer 3: eingehende Beratung.

    Kostet 20 €. Kann deine Rechnungen wohl nicht erklären.

    Ich habe meine Rechnungen durchgesehen und bisher keine GOÄ-Ziffer 3 abgerechnet über 20,11 EUR gefunden. Sogar oft als GOÄ-Ziffer 1 abgerechnet mit 10,72 EUR jeweils bei Faktor 2,3. Da kann man nicht von Abzocke sprechen.

    Ein Radiologe hatte zuletzt bei mir ein Röntgenbild vom Finger erstellt und die Gesamtrechnung belief sich auf 32,22 EUR. Da sehe ich keine Abzocke.
    Setzte sich aus Ziffer 1 , 5010 und 5298 zusammen.
    Ich bekam sowohl die MTA als auch den Arzt zu sprechen, das Bild durfte mir die MTA nicht zeigen, aber der Arzt zeigte es mir.

    Überwiegend läuft es meist positiv mit den Ärzten.

    Wie in #53 erwähnt, es gibt auch kreative Ärzte,

  • Da hast du Recht, das Ganze ist kompliziert. Privatärztliche Leistungen werden in der Regel über die GOÄ abgerechnet, deren Preise allerdings seit über 20 Jahren nicht angehoben wurden. Was also soll ein Arzt machen, bei dem der Patient für ein Beratungsgespräch 10 Minuten sitzt und er dann Ziffer 1 GOÄ "Eingehende Beratung, auch telefonisch" für €10,72 bei Faktor 2,3 abrechnen kann? Das entspräche einem Stundensatz von ca. €60. Dafür bekommt man keinen Handwerker.

    Da habe ich schon ein gewisses Verständnis für eine optimierte Nutzung der Gebührenordnung, solange das Ganze im Rahmen bleibt. Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung mit diesen Abrechnungen kann ich sagen, dass mir nur sehr wenige Fälle untergekommen sind, die ich als Abzocke bezeichnen würde. Dagegen bin ich dann auch vorgegangen und habe die betroffenen Ärzte danach gemieden. Insgesamt ist mein Eindruck, dass es der Normalfall ist, korrekte Arztrechnungen zu erhalten. Und auch hier fährt man am besten, wenn man nach dem Motto handelt: Leben und leben lassen.

  • Da geht man mit einem Sechzehnjährigen mal kurz zum Orthopäden rein… Hallo, guten Tag, alles klar.

    Und dann steht auf der Rechnung, neben der Ziffer 1 auch gleich die Ziffer 4.

    ich mach’s anders… in dem Alter rede ich mit dem Jugendlichen und der Elternteil erstmal hört zu. Dann ist’s auch ne 1 (oder 3). Kurze Nachfrage von Elternteil ändert daran auch nix. Stellt das Elternteil aber im Anschluss mehrere Fragen oder meint, die Symptome des Jugendlichen zusätzlich ausschmücken zu müssen, kommt die 4 dazu :)

  • ich mach’s anders… in dem Alter rede ich mit dem Jugendlichen und der Elternteil erstmal hört zu. Dann ist’s auch ne 1 (oder 3). Kurze Nachfrage von Elternteil ändert daran auch nix. Stellt das Elternteil aber im Anschluss mehrere Fragen oder meint, die Symptome des Jugendlichen zusätzlich ausschmücken zu müssen, kommt die 4 dazu

    Bei dem so beschriebenen Verlauf gibts gegen den Ansatz von 1+4 objektiv nichts zu meckern. Sollte die PKV die Abrechnung einer von beiden Ziffern monieren, ist es Sache des betreffenden Elternteils als Vertragspartner des Versicherers, diesem gegenüber das klarzustellen.

    Das gilt im übrigen auch, wenn der andere Elternteil, also nicht der Vertragspartner, die Sprechzeit entsprechend in die Länge gezogen hat und selbst in dem Vertrag gar nicht versichert ist. ;)

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Das passt hier vielleicht rein:

    Einer unserer Mitarbeiter hatte einen Unfall mit einem Raddumper. Ist von der Straße abgekommen und hat sich überschlagen. Natürlich gleich Rettungsstelle verständigt, und der Notarzt hat dann sofort einen Hubschrauber angefordert. Hat uns da schon gewundert, weil der Mitarbeiter wohlauf war und nur leicht "durchgeschüttelt". Aber klar, Sicherheit und Gesundheit geht vor, und der Arzt hat vielleicht was gesehen was wir Laien nicht erkennen.

    Jedenfalls wurde der Mitarbeiter nach Zürich in eine Klinik geflogen (wir liegen direkt an der Grenze, und dieses Krankenhaus war wohl frei). Dort wurde der Mitarbeiter nach 2 Stunden wieder nach Hause entlassen. Er hat noch eine Krankmeldung für 1 Tag bekommen, das wars.

    Letzten Monat haben wir, warum auch immer, die Rechnung des Krankenhauses direkt bekommen. Das war insofern interessant, weil da so Sachen drauf stehen wie: "Reanimation im Schockraum bei Herzkreislaufstillstand (815,26€)". Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gelesen hatte. Das stimmt definitiv nicht und ich finde es unfassbar, dass das Spital solche Sachen abrechnen will. Wir haben die Rechnung an die BG weitergeleitet, mit dem Hinweis, dass keine Reanimation stattgefunden hat. Keine Ahnung, was die BG daraus macht.

  • Was ist üblich? Soll ich die Diagnosen beim Einreichen schwärzen oder beibehalten? Ich finde es seltsam, dass sie in einer Rechnung stehen.

    Ich verstehe die Frage noch nicht so ganz.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

    Die Diagnose muss sogar drauf stehen, da sonst eine Prüfung gar nicht möglich ist.

  • Wie soll die PKV beurteilen, ob die abgerechneten Behandlungen medizinisch erforderlich waren, wenn keine Diagnose angegeben ist? Sie können es ja mal versuchen, das wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Sie die Rechnung unbezahlt zurück erhalten mit der Aufforderung, die Diagnose beizufügen.

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  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

    Reichst du zum ersten Mal eine Rechnung als Privatpatient ein?

  • Reichst du zum ersten Mal eine Rechnung als Privatpatient ein?

    Eine sehr berechtigte Frage.

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  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

    Diese Bedenken haben eine Episode noch aus dem letzten Jahrtausend in Erinnerung gerufen. Die Bedenkenträgerin war sich nämlich "zu 100 % sicher, dass mit Zurkenntnisnahme der Diagnose in der Rechnung mir als nächstes doch sofort eine Beitragserhöhung ins Haus flattert".

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Es wechseln leider viele Menschen in die private Krankenversicherung, denen mangels vernünftiger Beratung die Mechanismen von Beitragsanpassungen nie richtig erklärt wurden. Da kann man sich dann schon mal (unnötig) solche Sorgen machen.

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  • Ich habe eine GOÄ-Rechnung, auf der neben den Ziffern auch Diagnosen/ICD stehen. Ich möchte ungern Diagnosen an die PKV schicken. Ist es üblich, dass Diagnosen auf der Rechnung stehen – und kann/darf ich sie für die Einreichung schwärzen? Oder kann es dann zu Problemen kommen?

    Nach meiner Kenntnis muss eine Diagnose draufstehen. Wenn man einen Risikozuschlag durch die Rechnung befürchtet, kann man darüber wohl mit den Arzt sprechen, um eine weniger problematische Diagnose zu bekommen. Beispielsweise hat ein Augenarzt bei mir mal die Diagnose Verdacht auf Glaukom gestellt, um eine routinemäßig Augeninnendruckmessung zu begründen. Die hat er dann rausgenommen. Wenn man die Diagnose schwärzt kriegt man kein Geld.