Eigentümerwechsel bei Eigentumswohnung im Jahr, Jahresabrechnung

  • Guten Morgen , liebes Forum!


    Bei folgendem Sachverhalt bitte ich um Hilfe.
    Eigentumswohnung wechselt vom 31. März zum 1. April 2024 den Eigentümer.
    Die Hausverwaltung hat die Jahresabrechnung für die Wohnung, die WEG für den Zeitraum
    1.1. bis 31.12.2024 an den Eigentümer übersandt. Der Zeitraum 1.1. 24 bis 31.3.2024 - anderee Eigentümer - ist nicht separat ausgewiesen.


    Die HV schreibt auf Nachfrage diesen Satz
    ich bin nicht verpflichtet, nach WEG eine Stichtagsabrechnung für das Jahr 2024 zu erstellen!


    Im HV Vertrag findet Zwischenablesung/ Abrechnung keine Erwähnung.

    Danke und Grüße

    ikopi

  • Ob die HV dazu verpflichtet ist, kann ich nicht sagen. zumindest ist es ein nicht unüblicher Service.


    Jetzt musst Du halt selbst die Aufteilung vornehmen. Dort, wo Zählerstände im Übernahmeprotokoll festgestellt wurden, entsprechend dem zeitanteiligem Verbrauch. Alle anderen Posten eben 1/4 zu 3/4.


    Das erfordert also keine höhere Mathematik. Bei der Grundsteuer habt ihr das vermutlich auch hinbekommen, denn die Stadt/Gemeinde teilt ja auch nicht auf.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Infos.
    Die HV ist immerzu schwer beleidigt und empört wenn Fragen oder Aufgaben an sie gerichtet werden und weißt alles von sich.

    Schönen Sonntag allen

  • Die Hausverwaltung macht auf Anfrage in der Regel eine Zwischenabrechnung, aber nicht kostenlos. Weigert sie sich bei dir generell oder nur, weil du für den Service nichts zahlen möchtest?


    Wir haben das mit unseren Voreigentümern ohne Zwischenabrechnung geregelt, ich weiß gar nicht mehr wie genau, wir haben das jedenfalls untereinander geregelt. Bei uns war die Übergabe ziemlich genau zur Jahresmitte, kann sein dass wir einfach ab Übergabe das Hausgeld gezahlt haben und fertig. Das geht natürlich nur, wenn man ein gutes Verhältnis hat.