Übertragung eines Verlusttopfes auf ein weiteres Depot

  • Ein Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage zur Übertragung von Verlusttöpfen. Der fragliche Verlusttopf ist aktuell noch ein Teil eines Gemeinschaftsdepots, soll aber auf ein Einzeldepot übertragen werden. Das Gemeinschaftsdepot soll aber weiterhin bestehen bleiben.

    Geht das überhaupt oder wie kriege ich hier die "Kuh vom Eis"?

    Über Hinweise würde ich mich freuen.
    Vielen Dank vorab!
    LG Will

  • Meines Wissens nach ist das nicht möglich. Ein Verlusttopf kann meiner Meinung nach nur übertragen werden, wenn das gesamte Depot übertragen wird (also alle enthaltenen Wertpapiere, nicht nur ein Teil).

    Ich verstehe deine Frage aber so, dass du gerne nur den Verlusttopf übertragen möchtest, aber keine Wertpapiere. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Hier liegt ein Gläubigerwechsel vor: Gemeinschaftsdepot zu Einzeldepot.

    Eine Übertragung der Verlusttöpfe ist somit nicht möglich.

    Lass dir eine Verlustbescheinigung erstellen und verrechne es nächstes Jahr mit der Steuererklärung Anlage KAP.

  • Hallo Michael,
    ja, ich will das Gemeinschaftsdepot nicht auflösen.
    Dann bliebe ja nur noch die Ausstellung einer Verlustbescheinigung, aber wie wäre eine solche steuerlich ansetzbar?

  • Hier liegt ein Gläubigerwechsel vor: Gemeinschaftsdepot zu Einzeldepot.

    Eine Übertragung der Verlusttöpfe ist somit nicht möglich.

    Lass dir eine Verlustbescheinigung erstellen und verrechne es nächstes Jahr mit der Steuererklärung Anlage KAP.

    Wie und wie lange ist die ansetzbar? Muss die vollständig verbraucht werden oder können nicht angerechnete Beträge in den nächsten Jahren genutzt werden?

  • Keine Steuerberatung


    Grundsätzlich wird der Verlust vom Finanzamt festgestellt und Jahr über Jahr weiter geschrieben wenn er nicht verbraucht wird bis er mit Gewinnen verrechnet werden kann.


    Zu Deiner konkreten Konstellation kann ich keine Aussage treffen.

  • Es geht auch nur ums Handling. Ich wüsste halt gerne im Vorfeld, wie und für welche Erträge ich eine solche Verlustbescheinigung ansetzen kann. Trotzdem Danke.

  • Es geht auch nur ums Handling. Ich wüsste halt gerne im Vorfeld, wie und für welche Erträge ich eine solche Verlustbescheinigung ansetzen kann. Trotzdem Danke.

    Es gibt bei den Kapitalerträgen zwei Verlusttöpfe, nämlich den Verlusttopf Aktien und den Verlusttopf Sonstiges. Den ersteren kannst Du nur mit Aktiengewinnen ausgleichen, den zweiten mit allen Kapitalerträgen. Wenn Du Dir eine Verlustbescheinigung ausstellen läßt, die Du bei der nächsten Steuererklärung einreichst, findest Du auf dem Steuerbescheid diese beiden Kategorien wieder: Aktien und Sonstiges. Du hast also quasi die beiden Verlusttöpfe von einer spezifischen Bank aufs Finanzamt übertragen.


    Der Ausgleich erfolgt in gleicher Weise mit dem Unterschied, daß Du die "Verlusttöpfe" beim Finanzamt (die heißen dort nicht so, daher Gänsefüßchen) mit Gewinnen all Deiner Banken ausgleichen kannst, die Verlusttöpfe bei einer Bank nicht mit den Gewinnen bei einer anderen Bank.

  • Der fragliche Verlusttopf ist aktuell noch ein Teil eines Gemeinschaftsdepots, soll aber auf ein Einzeldepot übertragen werden. Das Gemeinschaftsdepot soll aber weiterhin bestehen bleiben.

    Das wäre ja so was wie die Schenkung eines Verlusttopfes, ich glaube nicht, dass das geht.

  • Wenn ich ich recht erinnere:

    Nach Einreichung der Verlustbescheinigung beim FA verrechnet das FA deine Gewinne gegen den erklärten Verlustbetrag.

    Sind keine Gewinne mehr da, dann wird der nicht ausgeglichene Verlust aufs Folgejahr übertragen.

    Jedoch den Freistellungsbetrag bekommst du erst dann wieder anrechenbar, wenn der Verlust beim FA ausgeglichen ist.

    Es wird zuerst der erklärte Verlust "abgetragen". Die/euch zustehenden Freistellungsbeträge sind dann erst wieder anrechenbar, wenn noch Kapitalgewinn vorhanden ist.