Kosten bei Verkauf von ETF Anteilen / Aktien (freiwillige Krankenversicherung)

  • Hallo an Alle…

    Eine Frage. Ich investiere nun ca.1,5 Jahre in ETF und ein paar Probieraktien.

    Ich bin freiwillig Krankenversichert.

    Nun meine Frage: Wenn ich nun ETF-Anteile oder eine Aktie verkaufen will, muss ich ja

    die Kapitalertragssteuer sowie den Soli bei Gewinn abführen. Muss ich nun als Freiwillig Krankenversicherter der Krankenkasse auch noch von den Gewinnen Beiträge abführen?

    Dann habe ich ja wesentlich mehr abzüge

    Hab ich das so richtig verstanden? Ich muss als Freiwillig Versicherter Kapitalertragssteuer, Soli und Krankenkassenbeiträge bezahlen.

    Danke für Eure Antworten. :?: :?: :?:

  • Gobo 24. April 2025 um 15:44

    Hat den Titel des Themas von „Kosten bei Verkauf von ETF Anteilen / Aktien“ zu „Kosten bei Verkauf von ETF Anteilen / Aktien (freiwillige Krankenversicherung)“ geändert.
  • Hallo Gobo , die Frage wäre zunächst, wie die konkreten Umstände deiner freiwilligen Krankenversicherung aussehen.

    Wenn du als Angestellter ein Gehalt beziehst, das über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt, zahlst du auf weitere Einkünfte keine KV-Beiträge zusätzlich.

    Kapitalertragssteuer, Soli und ggfs. Kirchensteuer musst du auf die Kursgewinne beim Verkauf zahlen, ja. Das kannst du nur dahingehend beeinflussen, dass du einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichst. Dann hast du Gewinne von 1000 € steuerfrei.

  • Wie ist das eigentlich, wenn man sich entschließt den Sparerpauschbetrag bspw. nicht zu nutzen. Und auch nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist? Hat da jemand praktische Erfahrung gesammelt?

    Dann bekommst du Cookies von Hr. Kukies, weil du dem Staat jährlich einen Betrag in Höhe der Steuern auf 1000 € schenkst, also bis zu knapp 300 € (sofern du natürlich überhaupt 1000 € an Kapitalerträgen hast).

    Wenn das nicht passieren sollte, passiert überhaupt gar nichts.

  • Wenn das nicht passieren sollte, passiert überhaupt gar nichts.

    Ich war in meiner hypothetischen Fragestellung von einem Szenario ausgegangen, bei dem die jährlichen Kapitalerträge - und damit bei freiwilliger GKV unterhalb der BBG - zu nennenswerten KV Beiträgen führen würden. Kann mir schon vorstellen, dass das den ein oder anderen Sparfuchs aus der Privatier/Fire Ecke schon mal beschäftigt hat. Sonst hört man ja immer, ein Midi-Job wär ganz wünschenswert in dieser Situation.

  • Ich war in meiner hypothetischen Fragestellung von einem Szenario ausgegangen, bei dem die jährlichen Kapitalerträge - und damit bei freiwilliger GKV unterhalb der BBG - zu nennenswerten KV Beiträgen führen würden. Kann mir schon vorstellen, dass das den ein oder anderen Sparfuchs aus der Privatier/Fire Ecke schon mal beschäftigt hat. Sonst hört man ja immer, ein Midi-Job wär ganz wünschenswert in dieser Situation.

    Ah, ok, ich hatte ein anderes Szenario im Kopf.

    Ich bin zwar freiwilliger GKVler aber angestellt, daher folgendes nur basierend auf Hörensagen: Wir hatten hier kürzlich eine Diskussion, wo gesagt wurde, dass die GKV den Steuerbescheid sowie Auskünfte zu weiteren Einkünften fordert. Diese weiteren Einkünfte wären dann eben diese Kapitalerträge, die als Einkommen zur Höhe der KV-Beiträge beiträgen.

    Wenn man "irgendwie" eine Pflichtversicherung zustande bringt (Midijob, Familienversicherung), spielen die Kapitalerträge keine Rolle bei der Ermittlung der Beiträge zur Pflicht-GKV.

    (Aus meiner Sicht ein Unding, dass jemand, der erhebliches Vermögen hat, so dass er von den Kapitalerträgen leben kann, für wenige Euro im Midijob-Szenario eine KV haben kann.)

  • Ja, ich bin oberhalb der BBG freiwilliges Mitglied der GKV. Von mir wollten sie noch nie irgendwas. Daher meine Frage ob sowas mal kommen könnte. In meiner Situation ja ansich egal; aber neugierig bin ich schon. Würde halt sofort in die PKV gehen wenn sie von den Kapitalerträgen was haben wollen würden. Bisher eigentlich nur die Möglichkeit für KVdR am offenhalten.

  • Ja, ich bin oberhalb der BBG freiwilliges Mitglied der GKV. Von mir wollten sie noch nie irgendwas. Daher meine Frage ob sowas mal kommen könnte. In meiner Situation ja ansich egal; aber neugierig bin ich schon. Würde halt sofort in die PKV gehen wenn sie von den Kapitalerträgen was haben wollen würden. Bisher eigentlich nur die Möglichkeit für KVdR am offenhalten.

    Wenn du angestellt bist und dein Einkommen weit genug sinkt (Teilzeit, Jobwechsel...) fällst du automatisch in die Pflicht-GKV zurück, wo zusätzliche Einkünfte keine Rolle spielen.

    Wie das zukünftig aussehen wird, weiß wohl niemand. Irgendwas muss wohl passieren, wenn man nicht die GKV-Beiträge ins Unermessliche steigen lassen will. Da macht es dann für mich praktisch keinen Unterschied, ob ich 8,5 % auf mein Einkommen heute zahle und 10 + X % irgendwann demnächst oder ob ich 8 % auf mein Einkommen und neu auf meine Kapitalerträge zahle. (Bisschen plakativ, ohne konkret gerechnet zu haben.) Das wird dann relevant, wenn das Verhältnis zwischen Gehalt und Kapitalerträgen in Richtung der Kapitalerträge kippt. Bei mir ist es ganz klar auf der Seite des Gehalts.

  • Hallo

    Also ich war einige Jahre beim Bund (Freie Heilfürsorge/ Öffentlicher Dienst) dann 2,5 wieder in der freien Wirtschaft und wurde dann wegen Krankheit in die EU Rente geschickt. Also fehlt mir ein halbes Jahr für die Pflichtversicherung und ich musste mich freiwillig Versichern. Also muss ich Krankenkassenbeiträge von meinen Erträgen bezahlen oder verstehe ich was falsch? Wenn ich Pflichtversichert wäre würden die Erträge bei mir bleiben oder. Na ja ist halt so

  • Ich war einige Jahre beim Bund (Freie Heilfürsorge/ Öffentlicher Dienst) dann 2,5 wieder in der freien Wirtschaft und wurde dann wegen Krankheit in die EU Rente geschickt. Also fehlt mir ein halbes Jahr für die Pflichtversicherung und ich musste mich freiwillig versichern.

    Was 2,5 wieder in der freien Wirtschaft bedeutet, verstehe ich nicht. Aber egal.

    Es wäre schön für Dich gewesen, wenn Du das damals hättest deichseln können, daß Du noch ein halbes Jahr länger gesetzlich versichert gewesen wärest. Aber das ist nun Schnee von gestern.

    Für einen Werktätigen, der freiwillig krankenversichert ist, spielt die Beitragspflicht von Kapitaleinkünften keine Rolle, weil er ohnehin Maximalbeitrag bezahlt.

    Bei einem Rentner, der regelmäßig keinen Maximalbeitrag bezahlt, spielt sie eine Rolle. Dumm gelaufen in Deinem Fall. :(

  • Ich weiß aber das war mir leider nicht möglich. Erst beim Bund dann wieder in der freien Wirtschaft (2,5 Jahre 3 sind Pflicht für die GKV) dann 1 Jahr Krankheit ausgesteuert und dann berentet.Da war leider nichts zu machen mit noch ein halbes Jahr weiter GKV. Na ja dann ist das esben so