Eltern privat und gesetzlich - Kind bisher gesetzlich versichert - Jahresentgeldgrenze 2024 überstiegen und jetzt privat?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo Finanztip-Community,

    bin seit längerer Zeit fleißiger stiller Mitleser, aber jetzt selbst mal eine Frage.


    Unserer Tochter ist 4 Jahre alt.

    Meine Frau ist selbständig und privat versichert. Bin selbst gesetzlich versichert und meine Tochter über mich gesetzlich versichert.


    Der Gewinn meiner Frau wird im Jahr 2024 zum ersten Mal die Jahresentgeldgrenze überschreiten.

    Sehe ich das richtig, dass meine Tochter nun auch privat versichert werden muss?

    Muss ich dies aktiv an die gesetzliche Krankenkasse melden?

    Ab welchen Datum muss die private Versicherung laufen? 01.01.25? Steuerbescheid 2024? Anderes Datum?

    Erfolgt die Versicherung dann rückwirkend oder wie läuft das?


    Danke schon mal für die Hilfestellungen... Bin leider über Google nicht weiter gekommen...


    Grüße

    Tom

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wer von Ihnen beiden verdient denn mehr tomislav ?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Sehe ich das richtig, dass meine Tochter nun auch privat versichert werden muss?

    Sie muss nicht, aber sie kann. Anderenfalls zahlt sie in der GKV den Beitrag für freiwillig Versicherte von um die 250 EUR inkl. Pflegepflichtversicherung (sofern die Tochter, wovon ich ausgehe, kein nennenswertes eigenes Einkommen hat). Im Zweifel leider wohl auch schon für 2024.


    Da würde ich dann doch lieber mit einem Fachmann, z.B. einem der von Finanztip empfohlenen Versicherungsmakler, darüber nachdenken, ob man das Kind für etwas weniger Geld privat krankenversichert.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Zusatzfrage an tomislav : Haben Sie für Ihre Tochter wie wir das mit PKV-versichertem Elternteil empfehlen bei Geburt schon einen PKV Optionstarif abgeschlossen? Ansonsten ist zu hoffen, dass sie gesund genug für eine private Krankenversicherung ist.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Zusatzfrage an tomislav : Haben Sie für Ihre Tochter wie wir das mit PKV-versichertem Elternteil empfehlen bei Geburt schon einen PKV Optionstarif abgeschlossen? Ansonsten ist zu hoffen, dass sie gesund genug für eine private Krankenversicherung ist.

    Leider nein...

    Hab aber am Montag bei euch einen Termin mit Herrn Gollow...

  • Hab jetzt unterschiedliche Aussagen bekommen bzgl. dem Zeitpunkt ab wann meine Tochter privat bzw. freiwillig gesetzlich versichert werden muss.


    Hier die Vermutung mit 01.01.24 als auch in der Beratung diese Vermutung, aber mit dem Hinweis ich soll mit meiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen.


    Aussage der AOK am Telefon: 01.01.25


    Wo kann ich das dann verbindlich nachlesen? Muss ja irgendwo verbindlich geregelt sein oder kann mir vielleicht jemand sogar einen entsprechenden Link schicken?

  • Du lässt dich bitte bei der AOK nicht mit einer telefonischen Auskunft abspeisen.


    Es gibt bei jeder Krankenkasse im Hintergrund genügend qualifizierte Leute, die Fragen selbstverständlich auch per Mail oder schriftlich rechtssicher beantworten.


    Dann erkläre ich dir meinen Hinweis vom 26. April 2025:


    Schreibe die AOK konkret an und stelle eine konkrete Frage.

    Du bekommst dann eine konkrete Antwort.

    Du kannst dir überhaupt nichts davon kaufen, wenn irgendein Menschlein am Telefon sagt, dass es ab 1. Januar 2025 vorbei ist mit der kostenfreien Familienversicherung.

    Ich kann es auch rückwirkend für 2024 erwischen.

  • Hach ja... gelebte Solidarität...


    Ich würde definitiv nicht freiwillig GKV-versichern, die PKV dürfte ca. 1/3 davon kosten bei besseren Leistungen.

    Eventuell kann deine Frau auch durch geschicktes Rechnungsschreiben einen Teil der Umsätze ins nächste Jahr verschieben?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Danke für den Tipp.

    Werde dann noch einmal hier konkret nachfragen und um eine schriftliche Antwort bitten.

  • Hach ja... gelebte Solidarität...


    Ich würde definitiv nicht freiwillig GKV-versichern, die PKV dürfte ca. 1/3 davon kosten bei besseren Leistungen.

    Eventuell kann deine Frau auch durch geschicktes Rechnungsschreiben einen Teil der Umsätze ins nächste Jahr verschieben?

    Zum Glück waren die Einnahmen in 2024 deutlich über Grenze, so dass auch geschickte Rechnungsstellung nicht geholfen hätte.

    Die Kleine wird auf jeden Fall dann privat versichert, aber wir werden wohl einen Zeitraum rückwirkend "freiwillig" gesetzlich versichert sein müssen...

  • Hatte mir natürlich eine falsche Mail-Adresse notiert und Fehlermeldung bekommen. Also gleich noch einmal angerufen und nochmal den Fall geschildert. Der Mitarbeiter hat mir nun mündlich bestätigt, dass das Datum des Steuerbescheids entscheidend ist. Dies hab ich jetzt noch einmal schriftlich zusammen geschrieben und um schriftliche Bestätigung der Krankenkasse gebeten.

  • Hatte mir natürlich eine falsche Mail-Adresse notiert und Fehlermeldung bekommen. Also gleich noch einmal angerufen und nochmal den Fall geschildert. Der Mitarbeiter hat mir nun mündlich bestätigt, dass das Datum des Steuerbescheids entscheidend ist. Dies hab ich jetzt noch einmal schriftlich zusammen geschrieben und um schriftliche Bestätigung der Krankenkasse gebeten.

    Na also…Schritt für Schritt…

  • https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_1642322223/file.res/Grundsaetzliche-Hinweise-Gesamteinkommen-29092022.pdf


    Die Antwort zu dieser Frage ist geregelt, nämlich in den

    Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen
    im Sinne der Regelungen
    über die Familienversicherung
    vom 29. September 2022


    Dort auf Seite 31 im ersten Absatz.


    Dort liest du dann bitte folgenden Satz (es ist der zweite Satz auf dieser Seite)


    Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung
    des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen.


    Das erkläre ich jetzt auch nochmals an einem Beispiel:

    Für das Steuerjahr 2024 weist der Einkommensteuerbescheid für die privat versicherte Ehefrau Einkünfte aus Gewerbe in Höhe von 120.000 EUR aus ( also oberhalb der Jahresentgeltgrenze). Die Einkünfte des gesetzlichen versicherten Ehemann betragen WENIGER als 120.000 EUR.

    Der Einkommensteuerbescheid (für 2024) wurde am 15.5.2025 durch das Finanzamt ausgestellt.


    Lösung: Ende der Familienversicherung zum 31.05.2025; also zum Ende des Monats der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides.


    Grüße Bert Esser

  • tomislav war leider seit 15.Mai nicht mehr hier im Forum.

    Das ist richtig und auch schade, aber vllt. liest er ja noch mit. Und meldet sich dann doch noch einmal.


    Und selbst wenn nicht: Auch für andere, gleich betroffene Mitleser kann der Hinweis vom Neuforisten Bert Esser durchaus nützlich sein.


    Ein guter Einstand, meiner Ansicht nach. :thumbup:


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977