Grundsicherung im Alter

  • Hallo, ich beziehe seit 1.4.2024 gesetzliche Rente in Höhe von derzeit 828 Euro. Im August 2024 habe ich "Grundsicherung im Alter" beantragt. Der Antrag ist immer noch in Bearbeitung, die Sachbearbeiterin schreibt mir nun, ich müsse meine seit 1.4.2025 auszahlfähige Betriebsrente in Höhe von mtl. 43 Euro, deren Auszahlung ich bisher noch nicht abgerufen habe, mir nun "aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen" als Einmalzahlung überweisen lassen, das sind ca. 11.000 Euro.

    Frage: Darf sie das von mir verlangen? Wenn ja, wie wird das angerechnet? Vielen Dank für Antworten.

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Die bAV muss nicht auf einen Schlag ausgezahlt werden, wenn sie verrentet werden kann.


    Wurden die "sozialversicherungsrechtlichen Gründe" irgendwie spezifiziert? (Es gibt keine!)


    Das Amt kann verlangen, dass abrufbare Ansprüche abgerufen werden, bevor Zuschüsse gezahlt werden. Aber Unfug muss da nicht getrieben werden.

  • Im August 2024 habe ich "Grundsicherung im Alter" beantragt. Der Antrag ist immer noch in Bearbeitung

    Zuerst hat die Behörde eine Entscheidung über den Antrag ab August 2024 zu treffen.

    Das hat sie offensichtlich wegen völliger Überarbeitung nicht getan.


    Du solltest jetzt darauf drängen, dass überhaupt ein Bescheid ergeht.

  • Vielen Dank für die Antworten! Das klingt interessant. Die "sozialversicherungsrechtlichen Gründe" wurden nicht näher spezifiziert. Was passiert eigentlich, wenn ich tatsächlich die Einmalzahlung wähle?

  • Bist du denn von August 2024 bis einschließlich März 2025 „bedürftig“. ?


    Das Schonvermögen nach SGB XII liegt bei 10.000 Euro.


    Wieviel Geldbermögen hast du denn ?

  • Vielen Dank für die Antworten! Das klingt interessant. Die "sozialversicherungsrechtlichen Gründe" wurden nicht näher spezifiziert. Was passiert eigentlich, wenn ich tatsächlich die Einmalzahlung wähle?

    § 82 SGB XII - Begriff des Einkommens - dejure.org


    Absätze 4 und 5!


    Die laufende bAV wäre anrechnungsfrei, die einmalige Auszahlung würde zu Vermögen führen, welches oberhalb gewisser Grenzen zu verbrauchen wäre, bevor eine Leistung gezahlt würde.

  • Bist du denn von August 2024 bis einschließlich März 2025 „bedürftig“. ?


    Das Schonvermögen nach SGB XII liegt bei 10.000 Euro.


    Wieviel Geldbermögen hast du denn ?

    Ja, ich bin in dieser Zeit durchgehend bedürftig. Vermögen habe ich keines, nur einen 7 Jahre alten Dacia Dokker.

  • Jetzt habe ich das doch glatt übersehen und hoffe, dass Du Dir die BAV als Rente auszahlen lässt. Hier sind auf alle Fälle 100 € mtl. anrechnungsfrei. Die Nachzahlung dürfte aber als einmalige Einnahme anzurechnen sein (evtl. auf 6 Monate verteilt angerechnet nach § 82 Abs. 7 SGB XII).


    Ich selbst arbeite beim Jobcenter und finde es ein Unding, dass der Antrag über 6 Monate schon rumliegt (da könntest Du theoretisch Untätigkeitsklage erheben) ... Du solltest aber mal kurz über Wohngeld nachdenken, je nachdem wie hoch deine Miete ist, könnte das bei deiner Rente höher sein und mit weniger "Schikane" verbunden sein.

  • Ja, ich bin in dieser Zeit durchgehend bedürftig. Vermögen habe ich keines, nur einen 7 Jahre alten Dacia Dokker.

    Je nachdem wie dein finanzieller Plan wäre, könntest Du dir natürlich die 11.000 € auch auszahlen lassen und z.B. noch notwendige Anschaffungen oder Reparaturen machen lassen und mit 9.999 € den Antrag auf Grundsicherung erneut stellen.