Steuererstattung durch nachträglich realisierte Verluste

  • Hallo zusammen,


    ich habe Anfang des Jahres 650€ Steuer durch die Verschmelzung des MSCI World ETFs gezahlt. Finanztip hat nun einen Workflow zur Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer durch nachträglich realisierte Verluste gepostet:


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    Hat jemand Erfahrungswerte, wie gut diese Methode bei Trade Republic klappt? Ich dachte immer, Gewinne könnten nur mit bereits realisierten Verlusten verrechnet werden und nicht auch mit nachträglich erzeugten Verlusten.


    Falls es klappt: Wie viele Anteile muss ich jetzt wohl verkaufen, um die gezahlte Steuer wieder reinzuholen?


    Danke für eure Einschätzung!

  • Ich habe Anfang des Jahres 650€ Steuer durch die Verschmelzung [zweier hier ungenannter ETFs] gezahlt.

    Solltest Du in Deinem Depot irgendwelche Buchverluste haben, könntest Du diese Buchverluste jetzt realisieren, was ggf. zu einer Steuererstattung führen könnte.


    Hast Du denn Buchverluste im Depot? (Keine Aktien, deren Gewinne und Verluste werden anders verrechnet).


    Wenn nein, ist Deine Überlegung an dieser Stelle bereits zu Ende.

    Wenn ja, schreib mal etwas mehr darüber, dann beschreibe ich Dir, wie es weitergeht.

  • Sofern innerhalb eines Kalenderjahres (!!!) Gewinne und Verluste in einem Depot beim gleichen Broker entstehen, die zu der gleichen Gattung gehören, werden die zuviel gezahlten Steuern erstattet.


    Was nicht geht, ist zum Beispiel die Verrechnung von Aktiengewinnen mit Verlusten aus einem ETF, bzw. umgekehrt.


    Wenn du z.B. bei einem Verkauf einer Aktie Gewinne hattest, wurde der Gewinn versteuert. Nachträglich machst du mit dem Verkauf einer anderen Aktie einen Verlust, dann wird dieser Verlust mit dem Gewinn aufgerechnet und die entsprechenden Steuern werden erstattet. (Steuerausgleichsrechnung)


    Wenn das nicht innerhalb des gleichen Kalenderjahres erfolgen kann, dann gibt es einen Verlustvortrag auf das kommende Kalenderjahr, bzw. auf Wunsch eine Verlustbescheinigung, mit der du Gewinne über die Einkommensteuererklärung bei einem anderen Depot auf deinen Namen bei einem anderen Broker verrechnen lassen kannst.

  • Jein. Soweit ich weiß, werden Aktiengewinne auch mit dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet, nur andersherum geht es nicht.

    Ja, das ist richtig.

    Mit dem Verlusttopf "Sonstige" ( das sind z.B. Kursverluste aus Fonds und ETFs) können auch Erträge von Aktien verrechnet werden - anderesherum geht es tatsächlich nicht.


    Wer genau wissen möchte, was wie verrechnet werden kann, sollte sich einmal z.B. bei "Finanzfluss" oder ähnlichen Plattformen die entsprechende Erklärung anschauen.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass Grashuepfer folgende Szenarien meint:


    Annahme: Die Verrechnung funktioniert, weil alle Beträge im selben Verlusttopf landen.


    1) Er hat Steuern gezahlt, weil seine ETF-Teile verkauft wurden. Anschließend will er Verluste realisieren. -> wird das miteinander verrechnet? (Wenn ja, würde der Broker die zunächst gezahlte Steuer erstatten.)


    2) Er hat zuerst Verluste realisiert. Anschließend zahlt er Steuern, weil ETF-Teile verkauft wurden. -> wird das miteinander verrechnet? (Wenn ja, fallen beim Verkauf der ETF-Teile keine oder weniger Steuer an.)

  • Annahme: Die Verrechnung funktioniert, weil alle Beträge im selben Verlusttopf landet.


    1) Er hat Steuern gezahlt, weil seine ETF-Teile verkauft wurden. Anschließend will er Verluste realisieren. -> wird das miteinander verrechnet? (Wenn ja, würde der Broker die zunächst gezahlte Steuer erstatten.)


    2) Er hat zuerst Verluste realisiert. Anschließend zahlt er Steuern, weil ETF-Teile verkauft wurden. -> wird das miteinander verrechnet? (Wenn ja, fallen beim Verkauf der ETF-Teile keine oder weniger Steuer an.)

    zu 1. ja, das ist die sogenannte Steuerausgleichsrechnung


    zu 2. Steuern werden nur für den überschießenden Gewinn berechnet und gezahlt, wenn der vorher entstandene Verlust kleiner ist, als der Gewinn.

  • Vielen Dank für eure Antworten und entschuldigt bitte die fehlenden Informationen. Es geht um die Fusion der MSCI World ETFs LU1781541179 und IE000BI8OT95. Vom ersteren wurden 1.057 Anteile verkauft, wodurch eine Steuerlast von 650€ entstand, und anschließend 153 Anteile vom zweiten ETF gekauft.


    Ein FSA ist bei Trade Republic nicht erteilt, da an anderer Stelle bereits aufgebraucht.


    Hat jemand Erfahrung damit, wie gut/schlecht solche Steuererstattungen bei TR klappen? Da läuft ja schonmal manches nicht so, wie es soll.


  • Die Fusion fand im Februar statt. Derzeit steht der ETF mit 10,75% im Minus. Steht ja alles in dem oben verlinkten Artikel 😉


    Also: Die Idee ist ja, die durch die Fusion aufgelaufene Steuerlast durch den jetzigen Verkauf im Minus und anschließenden erneuten Kauf zurückzuholen. So, wie ich euch verstanden habe, ist das kein Problem. Ist nur noch die Frage, ob TR mit solchen Geschäften klarkommt und wie viele Anteile ich verkaufen muss, um die 650€ zurückzuerhalten.

  • Du mußt bei der Verschmelzung irgendwas bei 2500 € Gewinn realisiert haben und hast dadurch etwa 650 € Steuern bezahlt. Genaue Werte findest Du in Deinen Abrechnungen.


    Wenn Du diese 650 € vorübergehend zurückerhalten möchtest, mußt Du nun etwa 2500 € Verlust realisieren. Sofern irgendein ETF im Kurs gesunken ist, könntest Du den mit Verlust verkaufen. Wenn Du an sich von diesem ETF überzeugt bist, kannst Du den dann auch auf diesem niedrigeren Niveau zurückkaufen. In der Regel wirst Du bei diesem Deal dann die Transaktionskosten und den Spread verlieren.


    Du wirst dann von Deiner Depotbank die vorher bezahlte Kapitalertragsteuer zurückerhalten. Das dürfte auch Trade Republic nicht anders handhaben.


    Ein Steuersparmodell auf Dauer ist das aber nicht, Du erreichst damit aber eine Steuerstundung. Du erniedrigst durch dieses Verfahren den Einkaufspreis der betreffenden Tranche, wodurch beim späteren Verkauf der Gewinn höher ist als bei der Tranche, die Du jetzt nicht verkaufst, sondern hältst. Das heißt: Wenn Du diese umgesetzte Tranche dereinst verkaufst, legst Du die 650 €, die Du jetzt zurückerhalten wirst, wieder drauf.


    Ausrechnen, wieviele Anteile Du zu diesem Zweck verkaufen mußt, ist ein Klacks - wenn man den Kaufpreis und den aktuellen Kurs der Anteile kennt.