Fondsgebunde Rentenversicherung Auszahlung

  • Hallo zusammen,


    im April 2025 habe ich meine auf Provision basierte LVM fondsgebundene ETF Rentenversicherung, aufgrund von zu hohen Kosten gekündigt. Diese lief insgesamt 5 Jahre , also seit dem Jahr 2020. Durch nun höhere Finanzbildung, dank euch, habe ich diesen Vertrag lieber mit einem "schnellen" Schreck beendet, als diesen noch irgendwie zu meinem Nachteil weiterlaufen zu lassen.


    Im Mai 2025 kam dazu jetzt die Auszahlung des Rückkaufwertes. Dazu kam nun ein Schreiben mit dem Steuerbescheid. Laut diesem Bescheid habe ich einen Kapitalertragsverlust von 504,57 € "erzielt".


    Muss ich diese Verlustbescheinigung in meiner Steuererklärung von 2026 angeben?

    Falls ja, was hat dies zur Auswirkung auf meinen Steuerbescheid?


    Macht es überhaupt Sinn, dies anzuzeigen. Ich denke, ich werde in diesem Jahr meine 1000 € Pauschbetrag nicht ausschöpfen werde, da ich noch in den Anfängen des Kapitalmarktes stecke.

  • Hallo zusammen,

    besser ein Ende mit Schrecken als es weiter laufen zu lassen.

    Respekt.

    Verluste bitte immer angeben.

    Es mindert die Steuerbelastung.

    Gut, dass Finanztip für Sie nützlich gewesen ist.

    Der Newsletter hält Sie auf dem laufenden.

    LG

  • im April 2025 habe ich meine auf Provision basierte LVM fondsgebundene ETF Rentenversicherung aufgrund von zu hohen Kosten gekündigt. Diese lief insgesamt 5 Jahre, also seit dem Jahr 2020.

    Es freut Deinen Finanzprodukteverkäufer, daß Du 5 Jahre abgewartet hast, denn 5 Jahre lang bekommt er von Dir nennenswert Geld.

    Wir haben uns schon einmal über dieses Detail unterhalten und nicht herausgefunden, ob man die Verlustbescheinigung zwingend im Folgejahr angeben muß (damit sie wirksam ist) oder das auch noch in den Folgejahren tun kann.


    Eindeutig ist eins: Verlustverrechnung geht vor Sparerfreibetrag.


    Wenn Du die Verlustbescheinigung mit der Steuererklärung 2025 einreichst und dazu irgendwelche Kapitalerträge (sagen wir: 300 €), so werden die zuerst gegen den Verlust gerechnet, der dann übrigens die Jahre übersteht. 300 € für das Jahre 2025 und 300 € für das Jahr 2026 würden den Verlust (mehr als) ausgleichen. Im Jahr 2025 hättest Du den Sparerfreibetrag dann aber verschenkt und im Jahr 2026 mit etwa 100 € nur angekratzt.

    Macht es überhaupt Sinn, dies anzuzeigen. Ich denke, ich werde in diesem Jahr meine 1000 € Pauschbetrag nicht ausschöpfen werde, da ich noch in den Anfängen des Kapitalmarktes stecke.

    Probiere es doch aus! Wenn Du die Verlustbescheinigung 2025 nicht einreichst, macht das für Dich finanziell keinen Unterschied, weil dann die Kapitalerträge in vermuteter Höhe von 300 € gegen den Sparerfreibetrag gerechnet werden. Wenn Du allerdings nicht fleißig sparst, wird es einige Jahre dauern, bis Du die 1000 € Sparerfreibetrag voll hast. Rein rechnerisch könntest Du dann den Verlust einreichen. Ich ahne nicht, wie lange man das wirksam machen kann.


    Ich habe meinen Lieblingsfinanzbeamten diesbezüglich gezielt gefragt, der wußte das auch nicht.

  • Es freut Deinen Finanzprodukteverkäufer, daß Du 5 Jahre abgewartet hast, denn 5 Jahre lang bekommt er von Dir nennenswert Geld.

    Tja, was soll ich dazu sagen.


    Hinterher ist man immer schlauer und vorher wusste man es halt nicht. Bildung kommt ja bekanntlich von "bilden" also bildet sich in einem Zeitverlauf.

    Kurzform: Vorher habe ich es einfach nicht gewusst.


    Insofern war es noch "schnell genug" da ich bei Strukturvertrieben mal gehört zu haben, dass die Stornohaftung 5 Jahre beträgt. Möglicherweise muss der FPV sogar Provision zurückgeben. Aber nicht mein Problem. Selbst wenn nicht, dann ist es mir auch Hupe.


    Ich werde, den Verlust in 2026 anzeigen und mal schauen was passiert :)


    Vielen Dank.

  • Hinterher ist man immer schlauer und vorher wusste man es halt nicht. Bildung kommt ja bekanntlich von "bilden" also bildet sich in einem Zeitverlauf.

    Kurzform: Vorher habe ich es einfach nicht gewusst.

    Nun ja,

    das wichtigste was Du daraus hoffentlich lernst: Erst etwas unterschreiben, wenn man es selbst verstanden/nachgerechnet hat.

    Immerhin hält sich Dein 'Lehrgeld' in Grenzen. Ich habe da insbesondere mit meiner bAV ganz anders ins Klo gegriffen. <X


    Und heute kann man sich sehr gut informieren (z.B. Internet). Etwas, was es in dieser Form früher leider nicht gegeben hat.