BHW Dispo Maxx früher D Maxx 3,5

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe einen Bausparvertrag der seit 2014 Zuteilungsreif ist. Die AGB‘s von damals haben meine Eltern leider nicht mit abgeheftet. Nur eine Vertragskopie liegt mir von 2006 vor. Ich würde mir das Guthaben gerne auszahlen lassen.


    Die Frage ist, kostet mich das irgendwelche Gebühren? Zudem muss ich angeben zu sofort oder einem Wunschtermin. Gibt es da Nachteile bei sofort? In den Foren wird die BHW ja ziemlich zerrissen. Leider konnte ich keine direkten Antworten für mich finden. Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen gemacht und kann mir berichten wie es sich verhält?

    Ich würde den Auszahlungszettel von 2014 nutzen. Ich möchte eine Auszahlung meines Guthabens ohne Darlehen und keine VorabKündigung. Scheinbar haben die den Vertrag irgendwann in Dispo Maxx umgewandelt. (In den Bedingungen steht was von Vorfälligkeitsdispont)

    Das Thema ist totales Neuland für mich und einen Berater vor Ort haben wir nicht mehr (mit Versicherungen allgemein habe ich im letzten Jahr ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht und traue den Leuten nicht besonders) Hätte ich mich mal eher damit beschäftigt. Bevor ich einen Anruf bei der Zentrale tätige, würde ich mich über Feedback und Einschätzungen freuen. Besten Dank und

    Lg

    Sue

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Sue31,


    Sie sind zu Recht misstrauisch. In den Bausparbedingungen vieler BSK gibt es Klauseln, dass bei der sofortigen Auszahlung des Guthabens ein Abschlag genommen wird. Falls Sie die Bedingungen nicht mehr auftreiben können und auf das Geld nicht sofort angewiesen sind, empfehle ich eine Kündigung des Vertrages und die Aufforderung, das Guthaben zum nächsten regulären Zeitpunkt ausgezahlt zu bekommen. Kann dann ggf. 2-3 Monate dauern. Besser wäre natürlich, Sie können nach den konkreten Regeln des Vertrages kündigen und die Auszahlung anfordern.


    In dem Zusammenhang:

    Scheinbar haben die den Vertrag irgendwann in Dispo Maxx umgewandelt.

    Das geht einseitig nicht. Oder haben Sie irgendwann einmal zugestimmt? Falls nein, gelten die Bedingungen zum Abschlusszeitpunkt.


    Gruß Pumphut

  • Wir haben dieses Jahr ebenfalls einen Dispo Maxx aufgelöst. Vertragsschluss war in 2003 (als Dispo Maxx), Zuteilung in 2014. Erklärung zur Zuteilung war der in 2014 zugeschickte Zettel.


    Angekreuzt haben wir:


    x Annahme der Zuteilung

    x sofort

    x endgültiger Verzicht auf das Bauspardarlehen

    x Zahlung so bald wie möglich

    x an mich

    x auf Konto Nr...


    Unterschriften von sämtlichen Mitinhabern, gesetzlichen Vertretern, ...


    Die Abrechnung und Überweisung erfolgte nach Klärung der Nachfragen seitens BHW (sie hatten eine Unterschrift "übersehen") innerhalb von wenigen Tagen. Es wurde incl. Bonus alles korrekt abgerechnet.

  • Ich war heute ganz erstaunt das mit einmal eine andere Bezeichnung im Kontoauszug steht. Ich habe mich leider nie damit beschäftigt, sondern einfach nur abgeheftet.

  • Danke Dir. :)


    Hattest Du Abzüge?

  • Hattest Du Abzüge?

    Nein, Abzüge gab es keine.


    Die Bausparsumme war noch nicht genz erreicht, deshalb noch Verzicht auf das Bauspardarlehen möglich.

    Die Zinsen wurden taggenau zum Abrechnungsdatum berechnet, der Bonus voll gezahlt und auch die Abschlussgebühr zurückerstattet.


    Wenn ich mich recht erinnere war das Geld auf dem Konto bevor ein paar Tage später die Abrechnung per Post kam.


    Den online-Zugang würde ich gar nicht mehr einrichten. Ich meine, nach der Änderung zum Jahreswechsel war nicht einmal mehr die Zuteilungsannahme online möglich. Den Jahreskontoauszug hat man ja eh per Post schon vorliegen.


    Gutes Gelingen!

  • Ich danke Euch allen für die Rückmeldungen. Das hat mir sehr weitergeholfen. Habt ein schönes Wochenende

  • Ich möchte noch zwei Punkte zu bedenken geben.


    Zum einen bieten viele BSK einen Bonus an, wenn man das Geld nach Zuteilung noch 1 Jahr da liegen lässt und auf das Darlehen verzichtet. Gibt es bei dir diese Option und könnte es sich evtl lohnen? Teilweise werden als Bonus die komplette bereits gezahlten Zinsen noch einmal als Bonus aufgeschlagen, wodurch die Rendite für das eine Jahr durchaus gut ist.


    Zum anderen stellt sich noch die Frage nach staatlicher Förderung. Hast du Wohnungsbauprämien für den BSV beantragt? Bei einer Kündigung ohne wohnbaulichen Zweck (hier reicht meist aber auch schon die "Investition" in eine neue Küche oder Renovierungen am Haus) können diese zurückgefordert werden. Es gibt hier aber zwei Ausnahmen, nämlich Altverträge (Abschluss vor 2009) oder wenn man selber bei Abschluss unter 25 Jahre alt war.