BHW macht Auszahlung des Bausparguthabens/kredits abhängig von Bestätigung, dass eine Risikolebensversicherung der POSTBANK nicht gewünscht ist

  • Einen wunderschönen guten Morgen allerseits! Ein Bausparguthaben soll mitsamt Kredit von der BHW ausgezahlt werden. Für die Auszahlung fordert die BHW die Unterschrift unter anderem unter das Angebot einer Risikolebensversicherung der Postbank, die eine am Vorgang unbeteiligte Dritte ist. Wir möchten das Angebot NICHT annehmen und sollen die Nichtannahme mit Unterschrift bestätigten. Andernfalls verweigert die BHW bzw. ihr Vertreter vor Ort die Auszahlung =O. Weder die BHW noch deren Vertreter vor Ort können inhaltlich oder rechtlich erläutern, weshalb sie die Bedingung setzen. Ist jemandem etwas Ähnliches passiert oder hat jemand eine Idee, weshalb die BHW und ihr Vertreter so agieren? Danke :thumbup: , viele Grüße, Torokoe

  • Kater.Ka 30. Mai 2025 um 11:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir hatten einen BHW Bausparvertrag, in dem festgehalten war, dass mit Inanspruchnahme des Kredits gleichzeitig eine Lebensversicherung in Kraft Tritt.

    Wenn das bei euch auch so ist, ist es nur logisch, dass ihr dem noch mal explizit widersprechen müsst.

  • § 8 Risikolebensversicherung

    Die Bausparkasse bietet dem Bausparer mit dem Darlehensvertrag nach

    Maßgabe eines zwischen der Bausparkasse und einer Versicherungsgesell-

    schaft abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages grundsätzlich eine

    Risikolebensversicherung an. Der Abschluss ist freiwillig. Der Beitritt zur

    Gruppenversicherung erfolgt nach Maßgabe des Versicherers. Es gelten die

    Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, die der Bauspa-

    rer im Rahmen des Vertragsvorschlags des Versicherers erhält

  • Ein Bausparguthaben soll mitsamt Kredit von der BHW ausgezahlt werden. Für die Auszahlung fordert die BHW die Unterschrift unter anderem unter das Angebot einer Risikolebensversicherung der Postbank, die eine am Vorgang unbeteiligte Dritte ist. Wir möchten das Angebot NICHT annehmen und sollen die Nichtannahme mit Unterschrift bestätigten.

    Das ist bei anderen Bausparkassen z.B. der LBS auch vorgesehen - es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die man nicht abschließen muss, die Bausparkasse aber es gern sieht, wenn man es macht.

    Warum wohl ..... ?

  • Es ist nur verständlich, dass sich eine Bank (oder in dem Fall die Bausparkasse) zusätzlich absichern will. Unsere Bank hat uns damals bei Abschluss der Immobilienfinanzierung auch eine Risikolebensversicherung ihrer Hausversicherung angeboten, wir hatten aber schon eine laufende RLV, die über die Zinsfestschreibung hinaus gültig war. Das Darlehen ist zwar durchs Grundbuch abgesichert, aber man muss bedenken, dass eine Zwangsvollstreckung für die Banken immer mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Das wollen die natürlich gerne vermeiden.

    Ein BSV ist meistens nicht mal durch eine Grundschule abgesichert, daher ist eine RLV über die Finanzierungssumme natürlich gerne gesehen (wenn du morgen stirbst, hat die Bausparkasse sonst kaum eine Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen). Es ist aber immer eine freiwillige Option, wie schon die Vorposter geschrieben haben.

    Was ist denn dein Problem damit, dass du den Wisch einfach unterschreibst und somit auf das Angebot für die RLV verzichtest? Selbst wenn der Vertrag eine RLV vorschreiben würde (was schon ungewöhnlich wäre), kannst du ja auch selber eine abschließen und den Versicherungsschein vorlegen.