ETF Sparplan Enkel Junior Konto

  • Zudem darf man den Lerneffekt nicht unterschätzen. Wenn ich einer 16 jährigen regelmäßig ihr Depot zeige und sie dann Ausschüttungen auf ihr Girokonto bekommt wird sie ein Gefühl für Geldanlage und die entsprechenden Effekte bekommen.

    Das Gleiche geht auch ohne das eigene Kinderdepot. Steht halt nur nicht der Name des Kindes oben drüber.

  • Ich gehe mal davon aus, dass das Einkommen der Eltern eher höher ist wenn die Kinder mit der Schule fertig sind.

    Dann hast du wenig Erfahrung wie sich das Leben manchmal entwickeln kann. Es soll Menschen geben, die sich bewusst für weniger Arbeit und Einkommen entscheiden oder dazu gezwungen werden. Davon auszugehen, dass alles so laufen wird wie man es sich vorstellt ist mindestens naiv.

    Zitat von vorturner

    Wir haben uns für fur die Übertragung einer größeren Summe entschieden und so ein paar tausend Euro Steuern gespart.

    In den meisten Fällen ist das das Dümmste was Eltern machen können, weil sie dem erwachsen werdenden Kind die Erfahrung nehmen ihrem ersten selbst verdienten Geld Wertschätzung entgegenzubringen. Dazu gibt es viele Untersuchungen.

    Vermögensübertrag und Schenkungen müssen gut geplant werden. Steuerliche Gründe sollten dabei nachrangig sein. Leider ist es das meistens nicht und es werden unglaubliche Dummheiten begangen.

  • Es gibt wie immer viele verschiedene Möglichkeiten, man kann bei der Version mit Kinderdepot schon einiges, gerade bei einer hohen Summe von monatlichen 250€, an Steuern sparen. In knapp 20 Jahren kommen da einige tausend Euro zusammen. Kann man als klaren Vorteil sehen, die nächste Variante wäre auf den eigenen Namen anzulegen, damit wäre die Endsumme um die Steuerersparnis geringer, soweit so gut. Der Vorteil wäre hier, dass man selbst mit bestimmten kann, für was das Kapital verwendet werden soll. Sollte der Enkel sich nicht in die gewünschte Richtung entwickeln, würde das einiges an Ärger sparen. Weiterhin würde man, nach heutigen Recht, das Geld nicht auf eventuelle Bafög-Zahlungen anrechnen müssen. Allerdings spielt die finanzielle Erziehung eine entscheidende Rolle, die obliegt allerdings überwiegend den Eltern, damit wären die Großeltern nicht so richtig mit im Boot. Daher muss man es für sich selbst entscheiden, man sieht hier schon bei den Vorrednern, wie unterschiedlich radikal, beide Möglichkeiten vertreten werden und das ohne Kenntnis eurer Familienverhältnisse. Wie du es auch anstellst, ich wünsche dabei ein glückliches Händchen.

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn Eltern das Depot mit 17 auflösen und ein 10 jähriges Festgeld abschließen? Nur so ein Gedanke...

    Das dürfte dann zur rechtlichen Problemen führen, wenn der junge Erwachsene Schadenersatzansprüche gegen die Eltern geltend macht.

    Ohne jetzt hier die einzelnen Paragraphen durch zu hoppeln, dürfte das eine Pflichtverletzung im Rahmen einer treuhänderischen Vermögrnsverwaltung sein.

  • Aber in dem Moment vor dem behördlichen Zugriff sicher, da nicht liquidierbar.

    Na ja, es geht nicht um den behördlichen Zugriff (was auch immer das sein soll), sondern um den der Kinder.

    Wäre aber wirklich mal interessant herauszufinden, wie das tatsächlich rechtlich ist. Das wird immer nur angeschnitten. Die „Experten“ von justetf haben es in ihrer aktuellen Podcast-Filge auch eher offen gelassen (statt andere Experten zu fragen, was ich als Experte gemacht hätte). Vielleicht macht ja Finanztip mal was dazu, oder – oft ja etwas gründlicher – Finanztest.

  • Hallo Leute,

    Ihr macht euch aber Probleme....

    Geht doch einfach davon aus, dass unsere Enkel in Ordnung sind, und wie von uns "Alten" vorgelebt mit 18 im "Leben" stehen.

    Steuer berücksichtigen ist doch völlig okay.

    Großeltern leben bekanntlich ja meist nicht mehr so lange wie junge Leute.

    Haben vielleicht ja ihre Enkel mit 18 nicht mehr vor Augen.

    Oder keine Gelegenheit, "gesteuert"

    Vermögen zu übertragen.

    Schöne Pfingsten

  • Warum sparst du nicht auf ein eigenes Depot an und verschenkst es dann? 200.000 Euro können immer und problemlos steuerfrei verschenkt, also übertragen werden. Wenn es über die Eltern läuft, noch mehr. Wäre doch ziemlich blöd, wenn das Enkelkind irgendwann wegen zu hohem Vermögen oder Einkommen Probleme bekommen könnte (BaföG, Familienversicherung, ....) oder wenn du dich irgendwann einmal anders entscheidest.

    Ich würde schenken, wenn es Sinn macht und das Enkelkind was mit dem Geld anfangen kann.

    Gerade weil man nicht weiß was in 20 Jahren ist, sollte man sich so neutral wie möglich aufstellen. Ist das Vermögen einmal übertragen, beschränkt es die Möglichkeiten. Völlig unnötig. Und was hat das Einkommen von heute damit zu tun? Ist das nicht ein Widerspruch zu deinem Argument ,,wer weiß was in 20 Jahren ist"?

    Wie gesagt: Viele Deutsche würden sich einen Finger abhacken, wenn sie 10 Euro Steuern sparen können. Steuerersparnis ist wirklich der dümmste Grund für eine Anlageentscheidung. Und sie ist bei einem Kinderdepot der einzige Grund.

    Sehe ich genauso.

    Apropos Steuern sparen:

    Im ersten Moment werden die Eltern vermutlich geschmeichelt sein über den Sparplan fürs Kind.

    Aber sollte das Kind mit 25 in einer Ausbildung sein ohne Entgelt (zb Studium) oder in einer, die selbst zu bezahlen ist (gibts auch) werden sie es sicherlich nicht mehr sein, weil die regelmäßig sehr hohen Kosten für Lebensunterhalt, Wohnen, Krankenversicherung und Ausbildung dann nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können, sollte das Vermögen des Kindes über 15.500 Euro liegen.

    Und, wohlgemerkt, diese Grenze für das Schonvermögen von 15.500 Euro soll schon seit 1975 (!) unverändert gelten und hat bisher gerichtlich standgehalten.

    Wäre es schade für die Schenkende, wenn dann erstmal das mit so guten Gedanken angesparte Vermögen eingesetzt werden müsste und die Eltern nichts absetzen können, obwohl sie vlt trotzdem darüberhinaus Unterhaltszahlungen leisten?

    Das gleiche, sollte es mal beruflich oder gesundheitlich nicht so gut laufen und soziale Bedürftigkeit eintreten; Vermögen wäre dann vorrangig.

    Und was wäre eigentlich bezüglich der Schenkungen, wenn selbst Bedürftigkeit eintritt (Pflegewohnen z.B.)? Stichwort 10-Jahresfrist BGB?

  • Und was wäre eigentlich bezüglich der Schenkungen, wenn selbst Bedürftigkeit eintritt (Pflegewohnen z.B.)? Stichwort 10-Jahresfrist BGB?

    Diese Regelung gilt natürlich.

    Ich kenne einen Fall: eine 25 Jährige musste die Schenkung der Oma für den Führerschein von 2000 Euro zurückzahlen.