Unterstützung für Schwiegermutter

  • Die Familienversicherung endet doch automatisch mit der Scheidung, danach hätte sie die Möglichkeit gehabt, sich selbst weiter zu versichern.

    Hat sie denn seit der Scheidung Krankenversicherungsbeiträge bezahlt?

    Und wenn es ihr gelingt, nachzuweisen, dass sie immer in Deutschland gelebt hat, müsste sie dann nicht die Krankenkassenbeiträge nachzahlen?


    Und Erziehungsfachkraft für deine KInder?

    Hast du dir das gut überlegt? Sie spricht nicht deutsch, wird kaum in der Lage sein, den Enkeln bei den Hausaufgaben zu helfen und die Vorstellung von Erziehung ist in China nun mal geringfügig anders als in Deutschland.


    Ich habe die Infos nur durch Hörensagen, aber demnach wird bei einer Scheidung in China das gesamte Vermögen, nicht nur das in der Ehe erworbene, geteilt und dann gehen beide ihrer Wege ohne weitergehende Unterhaltsverpflichtungen.


    Sobald sie aber in Deutschland Grundsicherung beantragt, werden die Behörden doch prüfen, ob keine Unterhaltsforderungen aus der Ehe bestehen.


    Es ist viel zu kompliziert für ein Forum und einen Anwalt finden, der sich mit chinesischem und deutschen Recht im privaten Bereich auskennt, dürfte auch nicht einfach sein.


    Ich hatte meine Schwiegermutter ja wirklich gerne, aber weder mit ihr, noch mit meiner Mutter hätte ich gerne unter einem Dach gewohnt. Glaubst du wirklich, dass das deinem Familienleben förderlich ist?.

    Dass die Dame aus einer anderen Kultur stammt, macht die Sache nicht einfacher.

  • Die Dame war 23 Jahre mit einem Deutschen verheiratet und hat Kinder in Deutschland.

    Binationale Ehen sind immer knifflig. Es ist im vorliegenden Fall beispielsweise unklar, welches Recht gilt.


    Wenn deutsches Recht gilt und sie Kinder hat (Mehrzahl), könnte es sein, daß sie allein daraus einen Rentenanspruch hat (Mütterrente). Man müßte sich das im Detail anschauen.


    Es ist gut denkbar, daß der Schwiegervater listig seine Ex-Ehefrau mit der Scheidung ausgebootet hat (vielleicht gezielt dadurch, daß er sich in China scheiden lassen hat). Ich kenne mich da nicht aus. Typischerweise hat eine Scheidung auch eine Vorgeschichte, die die Kinder des Ehepaars (sprich Deine Ehefrau als Tochter des Paares) kennen sollten.


    Du hältst (wie viele Anfrager hier) viele wesentliche Informationen unter dem Tisch, was die Beurteilung des Falles praktisch unmöglich macht (mal ganz davon abgesehen, daß wir hier alle in derlei Dingen ohnehin Laien sind). Und doch: Ich fände es hilfreich, wenn Du die Situation einfach mal nachvollziehbar und im Zusammenhang darstellen würdest, statt den Thread mit 1-Satz-Antworten zu führen.

  • Du hältst (wie viele Anfrager hier) viele wesentliche Informationen unter dem Tisch, was die Beurteilung des Falles praktisch unmöglich macht

    Absolut richtig.

    Und vor allem kamen auf konkrete Nachfragen immer nur seltsame bruchstückhafte Aussagen.


    Dann nützt auch irgendeine Auskunft von Fachleuten überhaupt nichts.

  • Es ist auch möglich, dass der Ex die Mütterrente für sich in Anspruch nimmt.

    Ja, das ist möglich. Da müßte die Mutter allerdings zugestimmt haben. Mag sein, daß der Ex seine Frau diesbezüglich ausgetrickst hat. Wie schon geschrieben: Zu wenig Info. :(

  • Ich fasse jetzt trotzdem mal die Fakten zusammen, die offenbar zumindest die Basis sind.


    Thomas hat seine Frau nach der Coronakrise kennen gelernt.

    Diese Frau ist offensichtlich die Tochter eines Deutschen und einer Chinesin.

    Nach der Scheidung wohnt die Chinesin nun dauerhaft in der Heimat.

    Wenn sie Besuche in Deutschland macht, geht das über Touristen Visa, wobei hier sogar Verpflichtungsermächtigung abgegeben werden.


    Gegenüber der GKV wurden offenbar von irgendjemand Angaben gemacht.


    Diese Angaben kennen wir nicht.


    Somit endet hier alles, weil Behauptungen nichts bringen.

    Gleichzeitig ist man nicht bereit, anonymisierte schriftliche Bestätigungen der gesetzlichen Krankenkasse hier zur Verfügung zu stellen.


    Eine Familienversicherung kommt nur in Betracht, wenn sich der Ehepartner mit seinem Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet.

    Dies ist zumindest nicht gegeben.


    Die dauerhafte Einwanderung einer 55-jährigen Chinesin, ist rechtlich quasi nicht möglich.

    Wenn die nötigen vorherigen Zeiten in Deutschland ausreichen, kann eventuell eine so genannte Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

    Da die Frau aber offenkundig nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu finanzieren, scheidet dies auch aus.

  • Es ist auch möglich, dass der Ex die Mütterrente für sich in Anspruch nimmt.

    Dann hätte er der Schwiegermutter vor sehr langer Zeit eine Unterschrift abtrotzen müssen oder bei der Prüfung wurde gepennt. (Ich unterstelle hier dass die Schwiegermutter nicht oder nur eingeschränkt berufstätig war, der Ehegatte hingegen den Lebensunterhalt sichergestellt hat.)