Hallo zusammen,
hoffe euch geht es gut.
Mein Bruder und ich wollen als nächstes Projekt ein MFH mit 14 Einheiten in einer A-Stadt kaufen,
wir haben ein gesundes Verhältnis, und sind uns bewusst, dass der eGbR Vertrag dann nochmal anwaltlich sehr genau angepasst werden muss. Wir wollen BEIDE eine Lösung, in der sich beide fair behandelt fühlen.
Situation:
A und B möchten gemeinsam ein MFH kaufen für 2.6 Millionen Euro. Die Bank beziffert den Wert des MFH auf 1.6 Millionen Euro. Die Finanzierungslücke i.H.v. 1 Millionen Euro sollen beide Geschäftspartner A und B anteilig tragen.
A will sein 2024 gekaufte lastenfreie eigengenutzte Wohnung (Kaufpreis: 1.240.000€) mit einer Grundschuld von 500.000€ belasten (maximaler Beleihungswert der Wohnung laut Bank bis zu 900.000-1.000.000€). B bringt 500.000€ Bar mit ein. Die Frage ist jetzt, ob beide Sicherheiten gleichwertig sind, oder einer bevor- bzw. benachteiligt wird. B argumentiert, dass die 500.000€ Bar dafür sorgen, dass nur noch 2.1 Millionen Euro Darlehen benötigt wird, und er nur auf 800.000€ Zinsen zahlen sollte (Hälfte des Kaufpreises 2.6 - 500.000€ EK), ist das gerecht?
Für mich die Frage: wie wäre die Finanzierung ohne die jeweils andere Sicherheit möglich und zu welchen Konditionen...
Nehmen wir z.B. vereinfacht an in 10 Jahren (ohne Berücksichtigung von Zinsen und Tilgung) verkauft die GbR das MFH für 3 Millionen Euro. Dann würden die 2.1 Mio an die Bank zurückfließen (dadurch ist die Grundschuld von A wieder aufgehoben), die 500.000€ würden an B zurückfließen, und der Überschuss in Höhe von 400.000€ wird durch 2 geteilt?
Würde mich mal über eure Meinungen freuen