Hallo zusammen,
ich bin seit letztem Jahr verheiratet und sitze nun das erste Mal an einer Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung. Dafür nutze ich das Steuerprogramm von Aldi (Buhl).
Aktuell hänge ich an der Anlage KAP. Diese brauche ich, da meine Frau Kapitalertragssteuern gezahlt hat, obwohl wir beide noch Sparerpauschbetrag "frei" hätten. Leider fehlen mir bei ihr zwei Steuerbescheinigungen und die Beschaffung gestaltet sich sehr schwierig. Die Bescheinigung des Instituts bei dem die Steuern gezahlt wurden, ist vorhanden.
Folgend die Fakten:
Z16/17 in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag
Z37 Kapitalertragssteuer
Position | Person | Steuerbescheinigung vorhanden | Z16/17 | Z37 |
1 | 1 | ja | 630 € | 0 € |
2 | 1 | ja | 81 € | 0 € |
3 | 1 | ja | 4 € | 0 € |
4 | 2 | ja | 640 € | >> 0 € |
5 | 2 | nein (Beleg vom Finanzamt) | 17 € | |
6 | 2 | nein (Beleg vom Finanzamt) | 106 € |
In Summe komme ich auf 1478 € in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag. Somit bleiben noch 522€ übrig die mir das Finanzamt an bereits gezahlter Kapitalertragssteuer zurückzahlt. Das reicht mir für Zeile 4.
Meine Frage ist nun, ob ich diese zwei Bescheinigungen zwingend benötige um die Steuern zurück zu bekommen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Fabian