Steuerbescheinigung zwingend nötig für Erstattung der Kapitalertragssteuer?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo zusammen,


    ich bin seit letztem Jahr verheiratet und sitze nun das erste Mal an einer Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung. Dafür nutze ich das Steuerprogramm von Aldi (Buhl).


    Aktuell hänge ich an der Anlage KAP. Diese brauche ich, da meine Frau Kapitalertragssteuern gezahlt hat, obwohl wir beide noch Sparerpauschbetrag "frei" hätten. Leider fehlen mir bei ihr zwei Steuerbescheinigungen und die Beschaffung gestaltet sich sehr schwierig. Die Bescheinigung des Instituts bei dem die Steuern gezahlt wurden, ist vorhanden.


    Folgend die Fakten:


    Z16/17 in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag

    Z37 Kapitalertragssteuer


    PositionPersonSteuerbescheinigung vorhandenZ16/17Z37
    11ja630 €0 €
    21ja81 €0 €
    31ja4 €0 €
    42ja640 €>> 0 €
    52nein (Beleg vom Finanzamt)17 €
    62nein (Beleg vom Finanzamt)106 €


    In Summe komme ich auf 1478 € in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag. Somit bleiben noch 522€ übrig die mir das Finanzamt an bereits gezahlter Kapitalertragssteuer zurückzahlt. Das reicht mir für Zeile 4.


    Meine Frage ist nun, ob ich diese zwei Bescheinigungen zwingend benötige um die Steuern zurück zu bekommen.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß

    Fabian

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin seit letztem Jahr verheiratet und sitze nun das erste Mal an einer Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung. [...]
    Aktuell hänge ich an der Anlage KAP. Diese brauche ich, da meine Frau Kapitalertragssteuern gezahlt hat, obwohl wir beide noch Sparerpauschbetrag "frei" hätten. Leider fehlen mir bei ihr zwei Steuerbescheinigungen und die Beschaffung gestaltet sich sehr schwierig. Die Bescheinigung des Instituts, bei dem die Steuern gezahlt wurden, ist vorhanden.

    Inwieweit gestaltet sich denn die Beschaffung der Steuerbescheinigungen "schwierig"?

    Haben diese Institute, bei denen sich die Beschaffung der Steuerbescheinigungen schwierig gestaltet, eventuell auch einen Namen?

    Folgend die Fakten:


    Position Person Steuerbescheinigung vorhanden Z16/17 Z37
    1 1 ja 630 € 0 €
    2 1 ja 81 € 0 €
    3 1 ja 4 € 0 €
    4 2 ja 640 € >> 0 €
    5 2 nein (Beleg vom Finanzamt) 17 €
    6 2 nein (Beleg vom Finanzamt) 106 €

    Was bedeutet "Beleg vom Finanzamt"?

    Was bedeutet ">> 0 €"?

    In Summe komme ich auf 1478 € in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag. Somit bleiben noch 522€ übrig, die mir das Finanzamt an bereits gezahlter Kapitalertragssteuer zurückzahlt. Das reicht mir für Zeile 4.


    Meine Frage ist nun, ob ich diese zwei Bescheinigungen zwingend benötige um die Steuern zurück zu bekommen.

    Deine "Fakten" verstehe ich nicht. Speziell ist unklar, ob Deine Frau überhaupt Kapitalertragsteuer bezahlt hat.

    Ich habe den Eindruck, daß Du die Logik hinter der Kapitalertragsteuer und dem Sparerpauschbetrag nicht verstanden hast. Du zählst irgendwelche Zahlen zusammen und kommt damit auf 1478 € (die ihr beide freigestellt habt). Kapitalertragsteuer ist darauf nicht gezahlt worden, das ist auch in Ordnung so. Es ist allerdings keineswegs so, daß Du daraus einen Erstattungsanspruch von 522 € hättest, sondern es wäre im vergangenen Jahr möglich gewesen, weitere 522 € Kapitalerträge einzunehmen, die steuerfrei gewesen wären.


    Ich möchte anregen, daß Du die fehlenden Bescheinigungen besorgst. Das ist nicht nur fürs Finanzamt praktisch, sondern auch für die Diskussion hier im Forum.

  • Hallo Achim,


    danke für die Antwort.

    Ich gehe deine Fragen Stück für Stück durch.


    1. Warum schwierig? -> Dies sind sehr alte Konten (BBBank und Deutsche Bank) die meine Frau mit in die Ehe gebracht hat. Die sind sind noch aus Kinder-/Jugendttagen und wir haben dazu noch keinen Onlinebanking Zugriff. Per Post kam die Bescheinigung nicht, eventuell haben die noch eine alte Adresse. Ich weiß, dass dies ein ziemliches Chaos ist und ich werde mich Stück für Stück darum kümmern da aufzuräumen aber bin bisher noch nicht dazu gekommen. Meine Hoffnung ist, dass dies nicht mehr vor der Abgabe der Steuererklärung nötig ist.


    2. Beleg vom Finanzamt -> Damit meine ich die "Mitteilung über die freigestellten Kapitalerträge" die ich über den Belegabruf der Steuersoftware bzw Elster abrufen konnte.

    Diese habe ich natürlich für alle 6 Positionen, bei den letzten beiden in der Tabelle allerdings ausschließlich.


    3. >> 0€ -> Das soll heißen "deutlich größer null". Ich habe die Tabelle ergänzt und nun ist hoffentlich alles da.


    Z7 Höhe der Kapitalerträge

    Z16/17 in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag

    Z37 Kapitalertragssteuer


    PositionPersonSteuerbescheinigung vorhandenZ7Z16/17Z37
    11ja630 €630 €0 €
    21ja81 €81 €0 €
    31ja4 €4 €0 €
    42ja~2500 €*640 €~500 €*
    52nein (Beleg vom Finanzamt)17 €
    62nein (Beleg vom Finanzamt)106 €


    * -> Ich bin gerade unterwegs und habe nur die groben Zahlen im Kopf.


    4. Meine Logik: 1478 € von möglichen 2000€ freigestellt. -> 522€ offen. -> 500€ gezahlte Steuern zurück durch Steuererklärung.


    Alles beantwortet?

  • Wenn du irgendwas von der Steuer zurück bekommst willst, musst du die gezahlten Beiträge kennen und eventuell auch nachweisen. Da es sich wohl um in Deutschland beheimatete Banken handelt, sollte man diese, mit eigener richtiger Adresse anschreiben und um die Steuerbescheinigung bitten. Oder deutlicher, wenn du nicht weißt, wieviel die Bank an Steuern an das Finanzamt abgeführt hat, kannst du auch nichts absetzen, da du gar nicht weißt, wieviel du ansetzen kannst.

  • 1. Warum [ist die Beschaffung von Steuerbescheinigungen] schwierig? -> Dies sind sehr alte Konten (BBBank und Deutsche Bank) die meine Frau mit in die Ehe gebracht hat. Die sind sind noch aus Kinder-/Jugendttagen und wir haben dazu noch keinen Onlinebanking Zugriff. Per Post kam die Bescheinigung nicht, eventuell haben die noch eine alte Adresse.

    Gängige Banken mit bekannter Postadresse. Anschreiben, Bescheinigung kommt.

    2. Beleg vom Finanzamt -> Damit meine ich die "Mitteilung über die freigestellten Kapitalerträge" die ich über den Belegabruf der Steuersoftware bzw Elster abrufen konnte.

    Deine ganze Tabelle ist schwerverständlich.

    4. Meine Logik: 1478 € von möglichen 2000€ freigestellt. -> 522€ offen. -> 500€ gezahlte Steuern zurück durch Steuererklärung.

    Ich habe oben schon die Vermutung geäußert, daß Dir die Logik der Kapitalertragbesteuerung nicht so recht klar ist. Das bestätigst Du hier wieder.


    Du hast 1478 € Kapitalerträge, die Du freigestellt hat. Bis 2000 € bleiben also 522 € frei. Pauschbetrag, wohlgemerkt, nicht Steuererstattung. Müßtest Du 522 € versteuern, würde das 522 * 26,375% = 137,78 € kosten. Wenn Du die noch freigestellt bekommst und Du anderswo mehr als 137,78 € Steuerabzug hattest, wirst Du diese 137,78 € zurückbekommen.


    Das Finanzamt will von Dir erstmal keine Belege - aber Du scheinst keinen Überblick über Eure Verhältnisse zu haben, insoweit scheint es sinnvoll zu sein, die Belege aufzutreiben, bevor Du die Steuerklärung einreichst. In sechs Wochen sollte das möglich sein.

  • Hallo euch allen,


    danke für die schnelle und geduldige Rückmeldung.


    Ich muss euch in allen Punkten zustimmen:

    1. Ich habe Steuerpflicht und Steuerabzug verwechselt. Heißt bei 522€ nicht genutztem Pauschbetrag besteht die Möglichkeit 138€ zurück zu bekommen, nicht 522€.


    2. Ich werde mich um die Bescheinigungen bemühen. Dann wirds sauber.


    3. Ja, ich muss aufräumen aber das habe ich oben schon zugegeben.


    ABER :)


    Jetzt mal rein theoretisch sind die beiden Bescheinigungen für das Finanzamt doch egal, oder?


    - Alle Pauschbeträge sind dem Finanzamt bekannt, da sie von den Banken gemeldet wurden. Heißt, das Finanzamt kann sich sicher sein, dass die Summe der Freistellung nicht über 2000€ liegt und somit keine Steuerhinterziehung vorliegt.


    - Die Bescheinigung von der Bank (Nr 4) bei der ich mehr Steuern bezahlt habe als ich bei Betrachtung der Summe aller Banken müsste, liegt vor.


    - Eventuell habe ich bei den beiden Banken bei denen ich keine Bescheinigungen habe (Nr 5 & 6) auch Steuern auf Grund von falsch verteilten Freistellungsaufträgen gezahlt aber 1. glaube ich das nicht und 2. ist das mein Problem.


    Habe ich wieder etwas falsch verstanden?


    Schönen Abend noch.

  • Alle Pauschbeträge sind dem Finanzamt bekannt, da sie von den Banken gemeldet wurden. Heißt, das Finanzamt kann sich sicher sein, dass die Summe der Freistellung nicht über 2000€ liegt und somit keine Steuerhinterziehung vorliegt

    Noch besser für dich :


    Die Banken melden das nicht, sondern die von euch real IN ABSPRUCH genommen Freistellungen.


    Also …alles klar ?

  • hallo ianfab

    Die Steuerbescheinigungen von 5 und 6 brauchst du nicht für das FA. Deren Meldung des jeweils genutzten SparerPauschBetrags an das FA reicht.

    Das FA sieht wieviel vom Sparerpauschetrag ihr genutzt habt.

    Das FA weiß nicht ob und wieviel Kapitalertragssteuern von euch gezahlt wurden.

    Zum Nachweis, dass du über die freigestellten Beträge hinaus noch Kapitalertragssteuern gezahlt hast brauchst du die Steuerbescheinigung der Bank.

    Von 4 hast du die Steuerbescheinigung und kannst damit über das FA etwas von der dort bescheinigten Steuerzahlung zurückholen.

  • Noch eins: Das Freistellungsauftragsbingo ist unter den Lesern dieses Forums hochbeliebt: Hier ein kleines Freistellungsaufträglein, dort noch eins, ach! Für die dritte Bank habe ich auch noch eins.


    Wenn man bei einer Bank sicher über 1000 € Kapitalerträge zu erwarten hat, sollte man dort den ganzen Batzen ablagern und alle anderen Freistellungsaufträglein streichen. Das ist schlichtweg einfacher als das Freistellungsauftragsbingo. Die ominöse "Person 2" könnte das bei Dir machen.


    Wenn das Konto mit den 2500 € Kapitalerträgen allerdings kein gemeinsames ist, mag die Bank keinen Freistellungsauftrag über 2000 € akzeptieren, so daß "Person 1" dann doch wieder Bingo spielen muß. Am besten, "Person 1" spart umgehend so viel an, daß sie auch über 1000 € Kapitalerträge kommt.


    Es ist einfacher, und Du sparst Dir die Pimpelei mit der Steuererklärung.

  • Wenn das Konto mit den 2500 € Kapitalerträgen allerdings kein gemeinsames ist, mag die Bank keinen Freistellungsauftrag über 2000 € akzeptieren

    Doch, doch. Ein gemeinsamer FSA über 2.000€ für ein Einzelkonto ist kein Problem. Ehegatten können das beliebig aufteilen.

  • Wunderbar. Dann sollten die beiden Personen das sinnvollerweise machen.


    Ich meine mich daran zu erinnern, daß irgendeine Bank das nicht machen wollte (Trade Republic?), mag aber sein, daß ich mich täusche.

  • Wunderbar. Dann sollten die beiden Personen das sinnvollerweise machen.


    Ich meine mich daran zu erinnern, daß irgendeine Bank das nicht machen wollte (Trade Republic?), mag aber sein, daß ich mich täusche.

    Trade Republic macht da gar nichts….


    1000 Euro kann man einrichten. Ob es dann funktioniert steht auf einem anderen Blatt.