Muss ein Kind sein Vermögen für den Elternunterhalt einsetzen, wenn es den vom Sozialamt berechneten Unterhaltsbetrag auf Basis des Einkommens bereits aus dem laufenden Einkommen zahlt, die Pflegekosten der Eltern aber trotzdem nicht vollständig gedeckt sind?
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
- Max Mustermann verdient 120.000 EUR brutto jährlich und erfüllt damit die Unterhaltspflicht, keine Geschwister
- Er lebte stets sparsam& investierte klug, besitzt zusätzlich zu einer Eigentumswohnung auch Aktien im Wert von 500.000 EUR (deutlich über dem Schonvermögen)
- Das Sozialamt berechnet auf Basis des Einkommens eine monatliche Unterhaltspflicht von 1.000 EUR, die Max auch monatlich zahlt.
- Die Mutter kann weitere 1.000 EUR aus ihrer Rente zahlen, es bleibt aber eine Lücke von 1.000 EUR pro Monat zu den Heimkosten (3000 EUR selbst zu tragende Heimkosten)
Fragen:
- Muss Max die ungedeckte Differenz der Heimkosten zusätzlich aus seinem Vermögen zahlen (also 2000 anstatt 1000 EUR monatlich)?
- Wird das Vermögen des Kindes bei der Berechnung des Elternunterhalts berücksichtigt, oder richtet sich die Unterhaltspflicht ausschließlich nach dem laufenden Einkommen?
Anders gefragt: Fließt das Vermögen (z. B. Aktien) bereits in die Berechnung des monatlichen Unterhaltsbetrags ein, oder wird es nur dann herangezogen, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den auf Basis des Einkommens berechneten Unterhalt zu leisten und das Sozialamt daher weiterhin einen Teil der Kosten tragen muss?
Herzlichen Dank im Voraus!