Bedeutung der steuerunterschiede zwischen Deutschland und Österreich für Anleger

  • Hallo,

    In Ö fällt auf jeden Gewinn aus Wertpapieren eine Steuer von 27,5% an, es gibt keine Freibeträge.

    wenn ich’s richtig verstanden habe, sind in D Gewinne ab einer Behaltefrist von 10 Jahren steuerfrei und es gibt auch einen Freibetrag.

    Wow, was für ein Unterschied.
    Aber welche Auswurkungen (abgesehen von geringerem Gewinn) hat das konkret auf österreichische Anleger?

    Wir brauchen uns dann vermutlich keinen Kopf bzgl. Entnahmepläne machen, das ist jdf. ein Vorteil.

    Welche Auswirkungen hat diese unterschiedliche Besteuerung Eurer Meinung nach noch - sowohl positive als auch negative?


  • und es gibt auch einen Freibetrag.

    1.000 EUR im Jahr, 2.000 EUR für Ehepaare gemeinsam. Und der deckt jegliche Kapitalerträge ab, das heißt z.B. auch Zinsen auf Tages- oder Festgeld. So richtig viel ist damit nicht zu holen. ^^

    Ich habe selbst keinen Bezug zu Österreich, aus Anfragen, die hier und in anderen Foren ab und zu mal aufschlagen, lese ich aber raus, dass es dort "steuereinfache" Broker (?) gibt und das mit der Steuer irgendwie alles komplizierter zu sein scheint als hier.

  • wenn ich’s richtig verstanden habe, sind in D Gewinne ab einer Behaltefrist von 10 Jahren steuerfrei

    Auch wenn ich vom Thema Steuern wenig bis nix weiß (und dies daher gerne bezahlten Profis überlasse): Das dürftest Du falsch verstanden haben ...

    In den letzten 25 Jahren ist hierzulande diesbezüglich staatlicherseits einiges verändert - aus Sicht der Sparer und Anleger verschlechtert - worden: Angefangen von der Besteuerung bei Aktien (früher waren Gewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei; das ist heute anders) über Immobilien (hier wurde im Verlauf die sog. Spekulationsfrist für vermietete Objekte von einstmals 2 auf 10 Jahre verfünffacht; bei selbst genutzten Immobilien könnte inzwischen auch eine 3 Jahres-Frist gelten) und das Steuerprivileg bei Lebensversicherungen (meines Wissens auch überwiegend oder ganz gekippt) bis hin zum sog. Sparerfreibetrag (früher mal 6.000 DM pro Kopf - heute eingedampft auf 1.000 €; schon rein inflationsbedingt hätte sich das genau umgekehrt verhalten müssen ...).

    Meiner Erinnerung nach gibt es inzwischen auch eine generelle "beschränkte Verlustverrechnung" bei Verlusten aus Kapitalvermögen (nur mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgleichbar und nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie nichtselbständiger Tätigkeit oder Mieteinkünften). Eine zusätzliche Beschränkung gilt für Verluste aus Aktienverkäufen, da diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden dürfen, sondern nur mit Gewinnen, die aus einer Veräußerung von Aktien entstehen.

    Kundige in Sachen Steuern mögen und sollen dies gerne korrigieren ...

    Dies alles wurde vermutlich so geändert, weil man staatlicherseits die Menschen beim Vermögensaufbau und der dringend benötigen privaten Altersvorsorge unterstützen und diese dazu auch motivieren will ... :rolleyes:


    Oder so ähnlich jedenfalls ... ^^


    In meinem näheren Umfeld geht es gerade in einem Fall um Schenkungen und in einem anderen um Erbschaften. In dem Kontext "Österreich" fällt mir dazu nur ein:

    "Tu felix Austria" ...

  • Ich habe selbst keinen Bezug zu Österreich, aus Anfragen, die hier und in anderen Foren ab und zu mal aufschlagen, lese ich aber raus, dass es dort "steuereinfache" Broker (?) gibt und das mit der Steuer irgendwie alles komplizierter zu sein scheint als hier.

    Steuer aus Kapitalerträgen fix mit 27,5%

    wie ist denn dann der Steuersatz in D für Erträge aus Wertpapieren? Auch ein fixer Satz oder hängt der immer vom sonstigen Einkommen ab?


    Die steuereinfachen Broker TR, flatex führen direkt ans Finanzamt ab (ebenso wie natürlich alle Banken in ö).


    Scheint mir aber auch bei Brokern und tagesgeldkonten die das nicht für uns erledigen nicht so schwierig zu sein. Zumindest beim tagesgeldkonto werde ich das heuer selbst mal probieren, weil beim nicht steuereinfachen tagesgeldanbieter einfach mehr Zinsen zu holen sind.

    Wir haben ja sowieso viel weniger Auswahl bei solchen Angeboten, weil bei vielen muss man Wohnsitz in D haben.

  • wie ist denn dann der Steuersatz in D für Erträge aus Wertpapieren? Auch ein fixer Satz oder hängt der immer vom sonstigen Einkommen ab?

    Ein fixer Satz. 25% Kapitalertragsteuer und darauf nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375% auf alle Kapitalerträge über dem Freibetrag von 1.000 EUR (Einzelpersonen) bzw. 2.000 EUR (gemeinsam veranlagtes Ehepaar).

    Bei Fonds mit einer Aktienquote über 50% sind 30% der Erträge freigestellt, das heißt, wenn man z.B. Ausschüttungen von 1.000 EUR hat (und den Freibetrag schon anderweitig verbraucht hat), muss man davon nur 700 EUR versteuern (mit insgesamt 26,375% Kapitalertragsteuer plus Soli).

    Außerdem gibt es seit einigen Jahren die Vorabpauschale. Vereinfacht gesagt bedeutet das, man muss nicht nur Ausschüttungen versteuern, sondern auch bei thesaurierenden ETFs, bei denen es gar keine Erträge gibt, solange man nicht verkauft, einen fiktiven Ertrag. Der wird auf Basis eines jährlich festgelegten Basiszinssatzes ermittelt und dann ebenfalls mit 26,375% versteuert (für mehr Infos siehe hier: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…vorabpauschale/) . Auch hier greifen die 30% Teilfreistellung bei Fonds mit mehr als 50% Aktien.

    Die steuereinfachen Broker TR, flatex führen direkt ans Finanzamt ab (ebenso wie natürlich alle Banken in ö).

    Das machen in Deutschland, soweit ich weiß, alle Banken und Broker. Bei ausländischen Banken kann es sein, dass man Erträge erst komplett erhält und dann in der Steuererklärung angeben und versteuern muss. Das betrifft einen aber in der Regel eher nur bei Zinsen auf Tages- oder Festgeld, da muss man nichts kompliziert rechnen, sondern einfach nur den erhaltenen Ertrag in das passende Feld in der Steuererklärung eintragen.

  • Ein fixer Satz. 25% Kapitalertragsteuer und darauf nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375% auf alle Kapitalerträge über dem Freibetrag von 1.000 EUR (Einzelpersonen) bzw. 2.000 EUR (gemeinsam veranlagtes Ehepaar).

    Das (26,375%) ist auch meiner Erinnerung. Fällt noch Kirchensteuer an, erhöht sich der Satz auf 27,82% (bei 8% Kirchensteuer) und 27,99% (bei 9% Kirchensteuer).

    Ohne jede Gewähr.

  • Das (26,375%) ist auch meiner Erinnerung. Fällt noch Kirchensteuer an, erhöht sich der Satz auf 27,82% (bei 8% Kirchensteuer) und 27,99% (bei 9% Kirchensteuer).

    Ohne jede Gewähr.

    Stimmt, die Kirchensteuer hatte ich unterschlagen! Die gibt es auch noch (aber nur, wenn man in der Kirche ist).

  • Hab einige Beiträge gelesen in denen es darum ging, bei Entnahmen aus Depots die ältesten Anlagen rauszunehmen weil das steuerlich günstiger sei.

    Und hab das dann wohl falsch verstanden.

    Ich glaube, Du vermischt da zwei Dinge.

    Früher war die Besteuerung anders, das heißt in der Tat, bei Altbeständen (ich glaube z.B. Aktien vor 2009) kann ein steuerfreier Verkauf möglich sein.

    Stand heute muss man bei neuen Beständen sämtliche Gewinne versteuern. Verkauft man nur einen Teilbestand, sind die Broker gesetzlich verpflichtet, das FIFO-Prinzip ("first in, first out") anzuwenden, also die ältesten Anteile zuerst zu verkaufen. Häufig werden diese Anteile einen höheren Gewinn beinhalten als die neueren Anteile (jedenfalls, wenn seither die Kurse gestiegen sind), deshalb erhält man nach Steuer weniger raus.

    Beispiel: Ich habe 100 Anteile, von denen ich 50 Anteile vor 10 Jahren gekauft habe für damals 10 EUR / Stück, die anderen 50 Anteile vor 5 Jahren für 15 EUR / Stück. Heute steht der Kurs bei 20 EUR / Stück. Die älteren 50 Anteile enthalten also jeweils 10 EUR zu versteuernden Gewinn, die jüngeren 50 Anteile jeweils nur 5 EUR zu versteuernden Gewinn. Liegen beide im selben Depot und ich klicke einfach nur auf "50 Anteile verkaufen", werden die ältesten 50 Anteile verkauft (FIFO!), ich muss also 500 EUR versteuern (Teilfreistellung und Freibetrag ausgeklammert). Verschiebe ich aber zuerst die ältesten 50 Anteile in ein anderes (Unter-)Depot und klicke dann erst auf "50 Anteile verkaufen", werden die verbleibenden neueren Anteile mit nur 5 EUR zu versteuerndem Gewinn verkauft. Ich muss dann nur 250 EUR versteuern.

  • Stimmt, die Kirchensteuer hatte ich unterschlagen! Die gibt es auch noch (aber nur, wenn man in der Kirche ist).

    Daher die Formulierung

    Fällt noch Kirchensteuer an, erhöht sich der Satz ...

    Nach meiner Erinnerung gibt es da zwei unterschiedliche Sätze je nach Bundesland, da Landesrecht (siehe schon Nr. 9; meine generell 9% außer Bayern und Ba-Wü mit 8%). Ein Teil davon kann wohl über die Steuererklärung zurückgeholt werden (Stichwort: Sonderausgaben). Meines Wissens ist aber die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen nicht abzugsfähig.

    Ohne jede Gewähr.