Pflegeheim Mutter - steuerlich sinnvoll

  • Hallo,

    meine Mutter wird demnächst leider aufgrund Ihrer Krankheit in ein Pflegeheim müssen. Wenn ich es richtig beurteile, wird dann das ganze Ersparte "drauf" gehen. Eigentlich wollte sie zumindest etwas an die Enkelkinder vererben. Gibt es da ein Lösungsszenario?

    Macht es bspw. Sinn es etwas kurzfristig zu "verschenken"?

    Es geht hier nicht um große Beträge.

    Habt Ihr Tipps?

    Gruß

    B.

  • Macht es bspw. Sinn es etwas kurzfristig zu "verschenken"?

    Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn später innerhalb von zehn Jahren ein Antrag auf staatliche Sozialleistungen gestellt werden soll.

    Die schenkende Person hat nämlich bei eigener Bedürftigkeit diese Schenkungen zurückzufordern.

    Die zuständigen Behörden prüfen in der Realität auch die vergangenen Jahre genau auf solche Dinge.

    Und das ist auch gut so.

    Der Staat sind übrigens wir alle.

  • wird dann das ganze Ersparte "drauf" gehen.

    Genau dafür spart man. Alternativen wie eine Pflege-Tagegeldversicherung o.Ä. hätte man sich genauso lange vorher überlegen müssen wie eine Schenkung.

    Gibt es da ein Lösungsszenario?

    Bis auf das Schonvermögen nicht. Es ging ja um das Ersparte und nicht um andere, bereits seit langem im Besitz befindliche Dinge.

  • Die schenkende Person hat nämlich bei eigener Bedürftigkeit diese Schenkungen zurückzufordern.

    Weißt du, wo da die Toleranzgrenze ist? Beispiel 8 Enkel, 50 Euro jeweils zum Geburtstag sind wahrscheinlich kein Problem, einmalig je 500 oder 1000 Euro vermutlich doch oder?

  • Man kann Vermögen legal ohne Rückforderungsmöglichkeit übertragen.

    z.B. in dem man hedge Börsengeschäfte tätigt. Oma wettet auf fallende Kurse, die Enkel auf steigende. Dadurch hat man kein Preisrisiko. Eine Seite gewinnt immer, aber nicht immer die gewünschte Seite. Aber man kann es endlos probieren, das wiederholt man so lange bis der gewünschte Effekt eingetreten ist.

    Neben Gebühren fallen bei den Enkel 25% Steuer an, wenn diese aber noch kein Einkommen haben, kann man bis zu 12k steuerfrei pro Enkel übertragen, die nicht zurückgefordert werden können.

  • Man kann Vermögen legal ohne Rückforderungsmöglichkeit übertragen.

    z.B. in dem man hedge Börsengeschäfte tätigt. Oma wettet auf fallende Kurse, die Enkel auf steigende. Dadurch hat man kein Preisrisiko. Eine Seite gewinnt immer, aber nicht immer die gewünschte Seite. Aber man kann es endlos probieren, das wiederholt man so lange bis der gewünschte Effekt eingetreten ist.

    Neben Gebühren fallen bei den Enkel 25% Steuer an, wenn diese aber noch kein Einkommen haben, kann man bis zu 12k steuerfrei pro Enkel übertragen, die nicht zurückgefordert werden können.

    Ist das jetzt der satirische Tip des Monats ?

  • Natürlich kann die Oma den Enkeln Geld schenken, wenn Sie sich dadurch nicht jetzt schon komplett hilfebedürfig machen würde. Es steht dann natürlich auf einer ganz anderen Seite, ob das Sozialamt irgendwann mal zahlen müsste (oft ist so ein Pflegeheim scheinbar Lebenszeit verkürzend).

    Man könnte den Enkeln jeweils zum Geburtstag gewisse Beträge zukommen lassen, Anstandsschenkungen nennt man das, aber da gibt es mittlerweile auch Rechtsprechung die z.B. Sparpläne da unterbinden. Wenn es "nur" z.B. 1000 € aufs Depot der Kinder ist, würde ich das mal probieren und abwarten ob da was vom Sozialamt kommt.

    Aber für ein sauberes Lösungsszenarion scheint es mir zu spät zu sein.

  • Weißt du, wo da die Toleranzgrenze ist? Beispiel 8 Enkel, 50 Euro jeweils zum Geburtstag sind wahrscheinlich kein Problem, einmalig je 500 oder 1000 Euro vermutlich doch oder?

    Es richtet sich im Wesentlichen danach, wie gut und weniger gut jemand finanziell aufgestellt ist.
    Wenn jemand mit einer kleinen Rente und geringen Ersparnissen z.B. € 50,00 zu den üblichen "Feiertagen" gibt, ist das sicher im Rahmen.
    Bei jemanden, der sehr viel verdient und ein hohes Vermögen hat, können auch € 1.000,00 zum Geburtstag und Weihnachten völlig in Ordnung sein.

    Es kommt eben immer auf Umstände des Einzelfalls an.

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