Pflegeheim Mutter - steuerlich sinnvoll

  • Hallo,

    meine Mutter wird demnächst leider aufgrund Ihrer Krankheit in ein Pflegeheim müssen. Wenn ich es richtig beurteile, wird dann das ganze Ersparte "drauf" gehen. Eigentlich wollte sie zumindest etwas an die Enkelkinder vererben. Gibt es da ein Lösungsszenario?

    Macht es bspw. Sinn es etwas kurzfristig zu "verschenken"?

    Es geht hier nicht um große Beträge.

    Habt Ihr Tipps?

    Gruß

    B.

  • Macht es bspw. Sinn es etwas kurzfristig zu "verschenken"?

    Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn später innerhalb von zehn Jahren ein Antrag auf staatliche Sozialleistungen gestellt werden soll.

    Die schenkende Person hat nämlich bei eigener Bedürftigkeit diese Schenkungen zurückzufordern.

    Die zuständigen Behörden prüfen in der Realität auch die vergangenen Jahre genau auf solche Dinge.

    Und das ist auch gut so.

    Der Staat sind übrigens wir alle.

  • wird dann das ganze Ersparte "drauf" gehen.

    Genau dafür spart man. Alternativen wie eine Pflege-Tagegeldversicherung o.Ä. hätte man sich genauso lange vorher überlegen müssen wie eine Schenkung.

    Gibt es da ein Lösungsszenario?

    Bis auf das Schonvermögen nicht. Es ging ja um das Ersparte und nicht um andere, bereits seit langem im Besitz befindliche Dinge.

  • Die schenkende Person hat nämlich bei eigener Bedürftigkeit diese Schenkungen zurückzufordern.

    Weißt du, wo da die Toleranzgrenze ist? Beispiel 8 Enkel, 50 Euro jeweils zum Geburtstag sind wahrscheinlich kein Problem, einmalig je 500 oder 1000 Euro vermutlich doch oder?

  • Man kann Vermögen legal ohne Rückforderungsmöglichkeit übertragen.

    z.B. in dem man hedge Börsengeschäfte tätigt. Oma wettet auf fallende Kurse, die Enkel auf steigende. Dadurch hat man kein Preisrisiko. Eine Seite gewinnt immer, aber nicht immer die gewünschte Seite. Aber man kann es endlos probieren, das wiederholt man so lange bis der gewünschte Effekt eingetreten ist.

    Neben Gebühren fallen bei den Enkel 25% Steuer an, wenn diese aber noch kein Einkommen haben, kann man bis zu 12k steuerfrei pro Enkel übertragen, die nicht zurückgefordert werden können.

  • Man kann Vermögen legal ohne Rückforderungsmöglichkeit übertragen.

    z.B. in dem man hedge Börsengeschäfte tätigt. Oma wettet auf fallende Kurse, die Enkel auf steigende. Dadurch hat man kein Preisrisiko. Eine Seite gewinnt immer, aber nicht immer die gewünschte Seite. Aber man kann es endlos probieren, das wiederholt man so lange bis der gewünschte Effekt eingetreten ist.

    Neben Gebühren fallen bei den Enkel 25% Steuer an, wenn diese aber noch kein Einkommen haben, kann man bis zu 12k steuerfrei pro Enkel übertragen, die nicht zurückgefordert werden können.

    Ist das jetzt der satirische Tip des Monats ?

  • Natürlich kann die Oma den Enkeln Geld schenken, wenn Sie sich dadurch nicht jetzt schon komplett hilfebedürfig machen würde. Es steht dann natürlich auf einer ganz anderen Seite, ob das Sozialamt irgendwann mal zahlen müsste (oft ist so ein Pflegeheim scheinbar Lebenszeit verkürzend).

    Man könnte den Enkeln jeweils zum Geburtstag gewisse Beträge zukommen lassen, Anstandsschenkungen nennt man das, aber da gibt es mittlerweile auch Rechtsprechung die z.B. Sparpläne da unterbinden. Wenn es "nur" z.B. 1000 € aufs Depot der Kinder ist, würde ich das mal probieren und abwarten ob da was vom Sozialamt kommt.

    Aber für ein sauberes Lösungsszenarion scheint es mir zu spät zu sein.

  • Weißt du, wo da die Toleranzgrenze ist? Beispiel 8 Enkel, 50 Euro jeweils zum Geburtstag sind wahrscheinlich kein Problem, einmalig je 500 oder 1000 Euro vermutlich doch oder?

    Es richtet sich im Wesentlichen danach, wie gut und weniger gut jemand finanziell aufgestellt ist.
    Wenn jemand mit einer kleinen Rente und geringen Ersparnissen z.B. € 50,00 zu den üblichen "Feiertagen" gibt, ist das sicher im Rahmen.
    Bei jemanden, der sehr viel verdient und ein hohes Vermögen hat, können auch € 1.000,00 zum Geburtstag und Weihnachten völlig in Ordnung sein.

    Es kommt eben immer auf Umstände des Einzelfalls an.

  • War nur eine Frage, waere halt für die Kids noch ein Andenken. ... aber klar die Allgemeinheit, meine Mutter war alleinstehend, hat mich groß gezogen und hat immer gearbeitet, Steuern bezahlt etc., leider halt sie nicht viel verdient. ... ich möchte diesbezüglich hier jetzt keine Disskusion anfachen, aber sie hat echt viel in die Gemeinschaft eingezahlt.

  • War nur eine Frage, waere halt für die Kids noch ein Andenken. ... aber klar die Allgemeinheit, meine Mutter war alleinstehend, hat mich groß gezogen und hat immer gearbeitet, Steuern bezahlt etc., leider halt sie nicht viel verdient. ... ich möchte diesbezüglich hier jetzt keine Disskusion anfachen, aber sie hat echt viel in die Gemeinschaft eingezahlt.

    Da hast du die Richtige getroffen: Meine Mutter war mit mir allein, ich mit 2 Kindern allein (1. mit 3 Jahren, den 2. von Anfang an = 25 Jahre). Auch nicht viel verdient, aber immer gearbeitet. Ich bin auch die Gemeinschaft.

  • War nur eine Frage, waere halt für die Kids noch ein Andenken. ... aber klar die Allgemeinheit, meine Mutter war alleinstehend, hat mich groß gezogen und hat immer gearbeitet, Steuern bezahlt etc., leider halt sie nicht viel verdient. ... ich möchte diesbezüglich hier jetzt keine Disskusion anfachen, aber sie hat echt viel in die Gemeinschaft eingezahlt.

    Es ist schon so, wenn jemand mit kleinem Gehalt über Jahrzehnte gewissenhaft spart und so ein (vor allem in Relation zu Pflegeheimkosten) kleines Vermögen zusammenkommt, geht das Geld am Ende fürs Pflegeheim drauf. Wenn jemand das Geld immer mit vollen Händen ausgibt und alles, was da ist, mehr als 10 Jahre vor Pflegebedürftigkeit an die Kinder und Enkel verschenkt hat, ist er fein raus und die Allgemeinheit zahlt.

    Das ist im Einzelfall bitter, aber so sind die Regeln.

  • Kommt auf das Vermögen der Mutter/Oma an, aber wenn die 10.000 € übertragen werden und deine Mutter erst nach 10 Jahren Pflegeheim zum Sozialamt müsste, könnte die Schenkungsrückforderung nicht mehr verlangt werden (Frist nach § 529 BGB). Wenn ihr das so vorhabt, würde ich das Geld aber so anlegen, dass man schnell rankommt und das Verlustrisiko begrenzen (also nicht voll in einen ETF, sondern der größere Teil in Tagesgeld/Festgeldtreppe).

    Ganz emotionslos kommt es natürlich drauf an, wie lange lebt deine Mutter noch? Und reicht für die erwartet Lebensdauer das Kapital trotz Schenkung aus? Das scheinst Du eher zu verneinen, daher würde ich die Schenkung in der Höhe vermutlich eher lassen -> da sowieso vom Sozialamt wieder zurückgefordert wird.

  • Es ist schon so, wenn jemand mit kleinem Gehalt über Jahrzehnte gewissenhaft spart und so ein (vor allem in Relation zu Pflegeheimkosten) kleines Vermögen zusammenkommt, geht das Geld am Ende fürs Pflegeheim drauf. Wenn jemand das Geld immer mit vollen Händen ausgibt und alles, was da ist, mehr als 10 Jahre vor Pflegebedürftigkeit an die Kinder und Enkel verschenkt hat, ist er fein raus und die Allgemeinheit zahlt.

    Das ist im Einzelfall bitter, aber so sind die Regeln.

    Diese Regeln könnten sehr einfach geändert werden.

    Besonders gut ausgetüftelt sind die Fälle, in denen die pflegebedürftige Person noch als Selbstzahler:in ins Pflegeheim eintritt.

    Viele Heime nehmen „Stützys“ gar nicht neu auf.

  • ^^ Ein Bekannter von mir hat sich immer aufgeregt, dass er als Selbstzahler den gleichen "Fraß" bekam wie der "Stützys" im Nachbarszimmer.

    Aber das Heime keine Stützys mehr aufnehmen ... da kommt in mir der Sozialist hoch, der es widerlich findet wie viel ein Heim kostet, wie wenig das Pflegepersonal da verdient, wie viel Gewinn der Betreiber da am Ende einstreicht (trifft bestimmt nicht auf alle Heime zu, aber gefühlt immer mehr).