iSFP bzw. Energieberatung sinnvoll

  • Ich würde das Thema Stress nicht unterschätzen. Es sind schon viele Beziehungen an Baustellen zerbrochen, entsprechend würde ich unbedingt darauf achten, dass der Partner ebenfalls hinter dem Projekt steht und eine Dauerbaustelle vermeiden. Ein paar Monate Stress und Baustelle verkraftet man schon. Aber bei 2 Jahren sieht das einfach anders aus.

  • Da hast du wohl einen schlechten Energieberater gehabt.

    Letzendlich habe ich mich selbst beraten. Vom Studium her waren mir die Grundlagen durchaus bekannt, und rechnen kann ich auch selber. Da kam es mir sehr entgegen, dass für die Förderung des Heizungstauschs (im Gegensatz zur Dämmung) kein EB nötig ist.

    Der Heizungsbauer war mit meinem Hydraulikwunsch einverstanden, nur der Monteur hielt dann wenig von meinen Vorstellungen. Der macht nur "Hauptsache warm", Effizienz ist nicht sein Ding.

  • Meine Eltern haben ein Haus von 1984 und möchte hierfür Mal einen Energieberater hinzuziehen.

    Wenn z.b. ich den Energieberater beauftrage und zahle kann ich dann auch nur ich ihn steuergeltend machen, oder auch meine Eltern wie sie sich z.b. für einen Heizungstausch entscheiden.


    Was genau kann ich bei einer Energieberatung geltend machen?

  • Meine Eltern haben ein Haus von 1984 und möchte hierfür Mal einen Energieberater hinzuziehen.

    Wenn z.b. ich den Energieberater beauftrage und zahle kann ich dann auch nur ich ihn steuergeltend machen, oder auch meine Eltern wie sie sich z.b. für einen Heizungstausch entscheiden.


    Was genau kann ich bei einer Energieberatung geltend machen?

    m.E. nichts, da du eine Förderung bekommst. Müsste sich ausschließen...

  • Wenn z.b. ich den Energieberater beauftrage und zahle kann ich dann auch nur ich ihn steuergeltend machen, oder auch meine Eltern wie sie sich z.b. für einen Heizungstausch entscheiden.

    Entweder steuergeltend machen oder Förderung. Bei ersterem muß man Eigentümer der Immobilie sein, bei letzterem wird der EB in eigener Sache tätig und stellt den Förderantrag bei der BAFA.

  • Aus der Richtlinie BEG EM:

    6.1 Antragsberechtigte

    Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist er nur dann antragberechtigt, wenn auch der Gebäudeeigentümer antragsberechtigt ist und dieser vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde. Der Gebäudeeigentümer muss die Einhaltung der ihn betreffenden Verpflichtungen gegenüber dem Antragsteller bestätigen, wie insbesondere:
    – Nummer 7.1 geregelte Nutzungspflicht für das Gebäude,
    – Nummer 7.1 geregelten Hinweis-, Übertragungs- und Anzeigepflichten bei einem Eigentümerwechsel und die nach
    – Nummer 9.7 geregelten Auskunfts- und Prüfungsrechte.

    6.2 Nicht antragsberechtigt
    Nicht antragsberechtigt sind:

    – für Maßnahmen nach Nummer 5.3 (Anlagen zur Wärmeerzeugung, mit Ausnahmen Nummer 5.3 Buchstabe g Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes: private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, zum Beispiel Mieter, Pächter;


    Die Heizungsförderung müssen deine Eltern also selber beantragen und die Rechnungen bezahlen. Bei der Förderung des iSFP und anderen Maßnahmen außer Heizung könnt ihr mit dem EB handeln.

    Wenn nur die Heizung gemacht werden soll, ist aber kein iSFP notwendig. Von Heizungstechnik haben die auch nicht unbedingt Detailkenntnisse.

  • Wenn nur die Heizung gemacht werden soll, ist aber kein iSFP notwendig. Von Heizungstechnik haben die auch nicht unbedingt Detailkenntnisse.

    Das ist die Frage ob es reichen würde nur die Heizung auf WP umzustellen oder nicht. Daher wird wohl eine Heizlastberechnung nötig sein, und ob dies die Heizungsbauer einfach so für ein Angebot machen ist die Frage.

  • Das ist die Frage ob es reichen würde nur die Heizung auf WP umzustellen oder nicht. Daher wird wohl eine Heizlastberechnung nötig sein, und ob dies die Heizungsbauer einfach so für ein Angebot machen ist die Frage.

    Macht denn der Heiungsbauer die Heizlastberechnung denn dann, wenn er den Auftrag schon hat? Oder agiert er (wie üblich) dann nach dem Motto "Viel hilft viel"?

    "Es hat sich noch keiner darüber beschwert, daß sein Haus nicht warm wird, wenn man ihm einen doppelt so groß wie nötigen Heizkessel installiert hat."

    Nach einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen sind deutsche Einfamilienhausheizungen um den Faktor 1,8 überdimensioniert.

    Mit Wärmepumpen ist die Dimensionierung aus dem Handgelenk allerdings etwas schwieriger.

  • Das ist die Frage ob es reichen würde nur die Heizung auf WP umzustellen oder nicht.

    Machen kann man viel. Die Frage ist halt, ob es sinnvoll ist. Ich sags mal so...besser man saniert das Gebäude erst und baut dann eine passende Heizung ein als jetzt eine Heizung einzubauen, die in wenigen Jahren wegen energetischer Maßnahmen überdimensioniert ist und sich zu Tode taktet.

    Und da müsste man jetzt mehr über das Haus wissen. OG-Decke und Kellerdecke sind auch als Laie recht einfach zu dämmen. Bei einem Betondach sind die Dachsteine unter Umständen auch schon recht durch, wenn das ohnehin in den nächsten 10 Jahren neu gemacht wird, lieber gleich vorziehen und dabei dämmen. Fenster sind bei 84 vermutlich schon neu gemacht...falls nicht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt.

  • Das ist die Frage ob es reichen würde nur die Heizung auf WP umzustellen oder nicht. Daher wird wohl eine Heizlastberechnung nötig sein, und ob dies die Heizungsbauer einfach so für ein Angebot machen ist die Frage.

    Ja, Heizlastberechnung macht hier eher Sinn als der iSFP. Bei Dämm-Maßnahmen gibts mehr Förderung, wenn ein iSFP vorliegt. Damit macht sich der schnell bezahlt. Beim reinen Heizungstausch wird fördermäßig nicht darauf geschaut. Also kostet er hier nur Geld.

    Und eben der Unterschied, dass die Heizungsförderung nur dem Eigentümer zusteht, iSFP und Dämmungsförderung dagegen jedem, der zahlungswillig ist.

  • Aus meiner Erfahrung: Immer den Energieberater mit reinnehmen.

    Klar, da gibt es solche und solche und ob er sich am Ende rentiert, kann in Sonderfällen in Frage gestellt werden.

    Quasi jede Umfeldmaßnahme kann mit gefördert werden, das war mir vorher nicht klar.

    Eine neue Heizung wird anders gefördert, je nach Alter. Am besten ist deine Heizung 19,9 Jahre. Guter Tipp für findige Menschen.

    Wer in Eigenleistung arbeiten will: Unbedingt drauf achten, dass auf den Rechnungen der Name und die Adresse steht (Also vom Förderantragssteller und Förderimmobilie). Und natürlich vorher die Förderanträge stellen.

    Ein guter Energieberater gibt einem all die Tipps, die man selbst nicht im Kopf hat. Hilft einem bei den meisten Anträgen und sorgt dafür, dass das Geld reinkommt. Er ist Berater und vor allem, weil man ihn selbst bezahlt, auf deiner Seite. Er zwingt dich nicht, eine Wärmepumpe einzubauen, oder die Außenwände zu isolieren. Er sagt dir halt nur, was wie Sinn ergibt, wo die Vorteile liegen etc.

    Von all den Ausgaben, die wir im Haus gemacht haben, war der Energieberater bislang der No-Brainer