Naja, finde das Vorgehen hier schon ziemlich lächerlich … hui, da macht man einen FAQ-Faden auf, um im Gespräch zu sein, und den füttert man dann nicht nur mit Antworten, sondern auch mit Fragen, und wenn sich keiner dafür interessiert, mit beidem. Also, das ist schon sehr, sehr durchschaubar Marketing. Machen wir uns nichts vor!

BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Dr. Schlemann -
26. Juli 2025 um 11:49 -
Erledigt
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Forenregeln habe ich verlinkt.
Die Regeln hierzu sind klar. -
Aber im konkreten Fall bietet die Seite ja für den interessierten Foristen einen wesentlichen Mehrwert
Genau das ist der Punkt!
Rechtlich ist das völlig sauber, kein User begeht "Schleichwerbung" wenn er hier Links zu seriösen Webseiten postet, egal ob von uns oder von anderen. Bitte genauer recherchieren Tomarcy und keine Fake Horrorgeschichten verbreiten!
Es liegt auch kein Verstoß gegen die insoweit m.E. sehr eindeutig formulierten Spielregeln der Finanztip Community vor, siehe z.B. diesen Beitrag:
ThemaLinks in der Community
In den letzten Wochen kam an der ein oder anderen Stelle die Frage auf, inwiefern Links zu externen Inhalten gesetzt werden dürfen / sollen. An dieser Stelle möchte ich erläutern, welche "Link-Arten" möglich sind und welche nicht.
Grundsätzlich sind Links möglich, insbesondere, wenn es sich um weiterführende und unterstreichende Inhalte handelt. Bei der Linksetzung sollten aber folgende Punkte beachtet werden:- Links, die auf Inhalte verweisen, die gegen die Forenregeln verstoßen, sind nicht
Franziska29. Januar 2015 um 12:48 -
Dazu können die Betreiber dieses Forums im Zweifelsfall Stellung nehmen.
Wie gesagt, wenn die Moderation das anders sieht und mir das so mitteilt, gerne.
Du kannst dir auch die Forum-Regelungen anschauen.
- Links zu weiterführenden Informationen, die zur Unterstreichung der Aussage des Beitrags gesetzt werden, sind erlaubt. Die Unterscheidung zu werblichem Inhalt ist jedoch nicht immer offensichtlich. Bitte achten Sie daher bei der Linksetzung auf ein gewisses Maß – mehr als drei Links pro Beitrag sollten nicht gesetzt werden.
- Links auf die eigene Webseite, den eigenen Blog oder auf Organisationen, Unternehmen und Initiativen, mit denen der Nutzer in Verbindung steht, können auf dem eigenen Profil gesetzt werden. In Beiträgen sind Links zu eigenem Inhalt und Affiliate Links nicht gestattet.
Ich sehe mich hier durchaus im Einklang mit den Forenregeln (siehe 1. Punkt). Gegen den zweiten Punkt verstoße ich nicht.
Das Verhalten des Vermittlers ist rechtlich problematisch (Schleichwerbung, Wettbewerbsverstoß). Die Hauptgefahr einer Abmahnung trifft den Vermittler selbst.
Ich gehe davon aus, dass der Vermittler als Volljurist weiß, was er tut. Falls nicht, ist er für sich selbst verantwortlich.
Ich habe mir jetzt die Paragraphen gespart, du kannst es aber gerne recherchieren.
Die kenne ich, wobei ich das jetzt nicht wirklich als Schleichwerbung sehe. Die Informationen stehen ja im Vordergrund.
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Ich sehe mich hier durchaus im Einklang mit den Forenregeln (siehe 1. Punkt). Gegen den zweiten Punkt verstoße ich nicht.
Völlig richtig.
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Ich gehe davon aus, dass der Vermittler als Volljurist weiß, was er tut. Falls nicht, ist er für sich selbst verantwortlich.
Yup!
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Können wir jetzt wieder zur inhaltlichen Diskussion zurückkehren?
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Können wir jetzt wieder zur inhaltlichen Diskussion zurückkehren?
Kritische Anmerkungen zu Geschäfts- und Marketinggebaren sind nicht so gerne gesehen, ne?!
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Lieber Herr Schlemann
ich schätze Ihre kompetente Art sehr, wenn es um Versicherungen geht,
Die Ansicht zur Unbedenklichkeit der Aufforderung zur Verlinkung des geschäftsmäßigen Internetauftritts teile ich nicht.
Rechtlich ist das völlig sauber, kein User begeht "Schleichwerbung" wenn er hier Links zu seriösen Webseiten postet, egal ob von uns oder von anderen. Bitte genauer recherchieren Tomarcy und keine Fake Horrorgeschichten verbreiten!
So einfach ist es leider nicht.
Links auf neutrale Info-Seiten (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest) sind in der Tat unproblematisch. Wenn aber jemand im Forum Links setzt – oder subtil dazu auffordert – die auf seine eigene geschäftliche Seite führen, dann ist das rechtlich gesehen Werbung.Das gilt auch dann, wenn die Seite „seriös“ ist. Entscheidend ist allein, ob damit ein kommerzielles Interesse verfolgt wird. Werbung ohne Kennzeichnung nennt man „Schleichwerbung“ – und genau das ist nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig.
Für private User, die einfach nur etwas Hilfreiches verlinken, ist das normalerweise kein Problem. Aber wenn ein Vermittler selbst aktiv oder indirekt für seine Seite sorgt, dann trägt er die Verantwortung. Und: Die Forenbetreiber müssen einschreiten, sobald sie davon erfahren, sonst riskieren sie Ärger mit Abmahnungen durch Wettbewerber.
Kurz gesagt:
„Rechtlich völlig sauber“ ist das also nicht. -
Danke für die netten Worte. Wenn das ein persönliches " Tomarcy - Thema" ist, können wir das gerne bilateral in einer Konversation klären. Sofern wirklich (?) von allgemeinem Interesse, sollte man zwei Punkte unterscheiden:
- Was ist Werbung?
Werbung dient der Verkaufsförderung. Wenn jemand, der mit mir weder verwandt, verschwägert oder persönlich bekannt ist und keinerlei Eigeninteressen hat wie JackDawson, einen inhaltlich relevanten Link zu unserer Seite postet, ist das keine "Werbung", auch keine "Schleichwerbung" und, wie Sie selbst richtig schreiben, "normalerweise kein Problem". Dazu muss die verlinkte Seite auch keine Seite von Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest sein. Ganz im Gegenteil, beide schreiben bei fachlichen Themen rund um BU und PKV häufiger fachlich ziemlichen Quark, weil dort keine Experten arbeiten sondern Journalisten! - Weshalb wird der Link gepostet?
Normalerweise würde ich selbst schon in meinen eigenen Beiträgen zu fachlich weiterführenden Passagen auf unserer Website verlinken. Das ist allgemeiner Usus, so sind alle unsere Beiträge geschrieben - und auch die Beiträge von Finanztip selbst! Aufgrund der Community Regeln darf ich das aber nicht, weil sonst ein Einfallstor für unerwünschte Werbung geöffnet wird. Das war mir zu Beginn meiner Mitgliedschaft nicht bewusst, da bekam ich dann die gelbe Karte gezeigt - was ok war. Das ändert aber nichts daran, dass für die Leser zu einigen Beiträgen weiterführende Informationen sehr hilfreich sind. Das spreche ich an und überlasse es anderen (erwachsenen) Usern, ob sie das auch so sehen und solche Beiträge dann aus eigenem Ermessen verlinken möchten. Das muss man diesen Usern dann auch zugestehen, da sie damit gegen keinerlei Community Regeln verstoßen.
Mehr ist dazu m.E. nicht zu sagen.
- Was ist Werbung?
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Oh, dieser Thread wurde in letzter Zeit etwas vernachlässigt.
Hier mal eine neue FAQ:
Frage: Bis zu welchem Alter sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Eine kürzere Laufzeit z.B. bis 60 wäre ein ganzes Stück billiger. Bis 60 habe ich bestimmt schon genügend gespart, um über die Runden zu kommen.
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Wie wäre es mal mit einem generellen Thread für häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit passenden Antworten? Ich kann gerne einige FAQs aus unserem Fundus beisteuern, von denen die Community vermutlich profitieren könnte.
Dieser thread kommt wie gerufen:
Für eine BU Anfrage muss ich angeben ob ich diese Punkte möchte oder nicht.
Diese Punkte müsste ja mehr oder weniger jeder beantworten, der eine BU abschließen möchte.- ist eine Dynamik sinnvoll?
- Ist der Verzicht auf konkrete Verweisung ok?
- ist ein zeitliches befristete Anerkenntnis tolerabel, wenn dies den Preis drastisch reduziert?
- sollte die BU vom Monat 1 an zahlen, oder sind BU die erst nach 6monaten ausreichend?
- Ist eine Leistung ab 50% BU üblich und sinnvoll?
- ist eine BU die bei Pflegebedürftigkeit lebenslang zahl sinnvoll?
- Sollte die BU bis zur Regelrente zahlen oder reicht auch 1-2-3-x Jahre weniger?
- Sollte eine BU „mit au“ (bezahlen ab Woche 7 AU) sein?
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Frage: Bis zu welchem Alter sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Eine kürzere Laufzeit z.B. bis 60 wäre ein ganzes Stück billiger. Bis 60 habe ich bestimmt schon genügend gespart, um über die Runden zu kommen.
Nein, denn wen man Zeit hat braucht man mehr Geld. Und wer BU ist hat viel Zeit.
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- Sollte eine BU „mit au“ (bezahlen ab Woche 7 AU) sein?
Ja, sollte sein, es sei denn "au" wäre schon über ein passendes Krankentagegeld gedeckt.
(Fast) immer kommt A vor B, speziell hier kommt (fast immer) AU zeitlich vor BU.
Alles gut mit dem Abschluss einer BU, aber nicht nur für den Fall, dass die Malaise evtl. monatelang bei "A" in der Schwebe bleibt und im Endeffekt (und glücklicherweise) doch nicht nach "B" mutiert, hätte man am falschen Ende - bzw. am Anfang - gespart.
Denn auch wenn es dann doch "B" wird, fehlt einem der monatlich drei- oder vierstellige Betrag aus der "A"-Zeit.
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- ist eine Dynamik sinnvoll?
Definitiv! Eine Beitragsdynamik kostet (erst mal) nichts und verhindert Kaufkraftverlust durch Inflation bzw. hilf bei Anpassungen an mit gestiegenem Einkommen, Familie, Immobilie etc. gestiegenen Bedarf. Mindestens genau so wichtig wie die Beitragsdynamik ist die Leistungsdynamik!
Für weitere Details würde ich gerne auf unsere Seite verlinken, die das Thema sehr ausführlich behandelt, darf ich selbst nach den Community aber nicht (andere schon). Man findet sie aber auch beim Googeln. -
- Ist der Verzicht auf konkrete Verweisung ok?
Der Verzicht auf konkrete (!) Verweisung ist nicht nur "ok", sondern ein Alleinstellungsmerkmal weniger Anbieter. Damit bekommt man die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, obwohl man konkret eine andere Tätigkeit ausübt. Über die Wichtigkeit lässt sich streiten, für manche Berufe wie Ärzte oder Anwälte kann diese Regelung ein großer Vorteil sein.
Der vielfach noch als superwichtig dargestellte Verzicht auf abstrakte Verweisung ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Man kann dann bei BU nicht auf die theoretische (abstrakte) Möglichkeit zur Ausübung anderer Tätigkeiten verwiesen werden.
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- ist ein zeitliches befristete Anerkenntnis tolerabel, wenn dies den Preis drastisch reduziert?
Der Verzicht auf die zeitliche Befristung von Anerkenntnissen reduziert strenggenommen nicht den Preis, sondern verengt die Anbieterauswahl. "Gute" Anbieter - in unserer Terminologie ein "Mercedes" - verzichten darauf. Der Beitrag wird dadurch nicht automatisch teurer, das hängt letztlich von Anbieter(-qualität) und Berufsgruppe ab.
Ein Beispiel für die Relevanz: Wird die BU-Rente bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit (z.B. 2 Jahre bei Bruch der Wirbelsäule) unbefristet anerkannt, dann muss die Gesellschaft Ihnen danach nachweisen, dass Sie wieder gesund sind, um ihre Zahlungen ggf. einstellen zu können.
Bei einer befristeten Anerkennung läge die Beweislast für eine fortdauernde Berufsunfähigkeit bei Ihnen, es muss dann meistens ein komplett neuer BU Antrag gestellt werden, damit weitergezahlt wird. Dies kann relevant werden, wenn es zu einem Prozess kommt und der Richter sich aufgrund unterschiedlicher Aussagen von Gutachtern nicht entscheiden kann, wem er recht gibt. Teilweise wird eingewendet, dass dadurch die Schwelle für die Anerkennung einer BU höher werden kann, wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, zunächst eine vorläufige bzw. befristete BU Rente zu bewilligen. Besonders vorteilhaft ist der Ausschluss einer Befristung deshalb in Kombination mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, die eine frühzeitige Zahlung sicherstellt.
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- sollte die BU vom Monat 1 an zahlen, oder sind BU die erst nach 6monaten ausreichend?
Das wird oft verwechselt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern werden (sogenannter Prognosezeitraum). Bei älteren / schlechteren Tarifen kann der Prognosezeitraum auch noch länger ausfallen. Es handelt sich also nicht um eine Wartezeit von 6 Monaten, sondern um eine Einschätzung zur Dauer der Berufsunfähigkeit.
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- Ist eine Leistung ab 50% BU üblich und sinnvoll?
Ja. Üblich und sinnvoll ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab 50 % Berufsunfähigkeit leistet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben können, zahlt die Versicherung die volle vereinbarte BU-Rente. Eine niedrigere Grenze (z. B. 25 %) klingt zwar attraktiv, würde aber viel mehr kosten. Eine höhere Grenze (z. B. 75 %) wäre dagegen riskant, weil viele Fälle dann durchs Raster fallen würden.
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ist eine BU die bei Pflegebedürftigkeit lebenslang zahl sinnvoll?
Frage und Antwort bestehen aus zwei Aspekten:
Es ist grundsätzlich positiv, wenn die Eintrittskriterien für eine Berufsunfähigkeit möglichst klar bestimmt sind. Pflegebedürftigkeit – idealerweise zusätzlich definiert über die Fähigkeit, bestimmte Alltagstätigkeiten (ADL – Activities of Daily Living) auszuführen – lässt sich klarer feststellen. In der Praxis spielt das aber eine geringe Rolle, da die meisten Pflegebedürftigen schon lange vorher als berufsunfähig gelten würden.
Eine lebenslange Zahlung bei Pflegebedürftigkeit klingt auf den ersten Blick attraktiv, verteuert aber die BU Prämie. Der Kernschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt in der Absicherung bis zum Renteneintrittsalter, um das Einkommen während des Berufslebens zu sichern. Für die Zeit danach gibt es andere, häufig sinnvollere Vorsorgelösungen, z.B. eine Pflegezusatzversicherung oder die oft unterschätzte Kombination von BU und Basisrente. Eine lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit ist daher zwar ein Pluspunkt, aber kein ganz essentielles Kriterium einer guten BU.
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