BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die Frage ist vielleicht auch, welche Ausgaben man dann auf den Prüfstand stellt: Amazon Prime, Netflix, sonstige Abos, Fastfood, neue Klamotten, teure Wohnung in der City oder essentielle Vorsorge?

    Und welche Rolle spielt die Partnerschaft - wirklich ein verlässlicher Rettungsanker?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wenn ich mir in einer Partnerschaft nicht Altersvorsorge und BAV zugleich leisten kann

    Dann vielleicht besser einen anderen Partner suchen. :)

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  • Frage am Beispiel einer jungen Lehrerin:

    diese hatte eine BU abgeschlossen und ist mit 35 Jahren aus psychischen Gründen wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. Sie hat die Schulwelt nicht mehr ausgehalten.

    Die BU zahlt 2.000 Euro, fragt aber jedes Jahr nach, ob sie eine Arbeit aufgenommen hätte,

    Kann sie sich eine Beschäftigung suchen, die nichts mit Schule zu tun hat und die BU-Rente weiter beziehen ?

  • Kann sie sich eine Beschäftigung suchen, die nichts mit Schule zu tun hat und die BU-Rente weiter beziehen ?

    Es kommt darauf an. :)

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  • Guten Tag Herr Dr. Schlemann,

    Ich würde auch gerne eine Frage stellen, wenn Sie erlauben:

    Bis zu welchem Zeitrahmen prüfen die Versicherer den Gesundheitszustand einer Person?

    Ich hatte mal gehört bis zu 5 Jahre bei ambulanten Themen und 10 Jahre bei stationären Aufenthalten.

    Aktuell habe ich "nur" eine private Unfallversicherung, da ich mich aus meiner Sicht "noch" nicht für eine vollständige BU qualifizieren würde. Wenn dann würde ich wahrscheinlich nur Angebote mit Ausschlusskritieren erhalten, die ich aber strikt ablehne. Ich würde nur zu gerne einen Risikoaufschlag bezahlen , aber dafür wünsche ich mir auch einen voll umfänglichen Schutz. Ich bin derzeit 39 Jahre alt.

    Vielen Dank im Vorraus und ich bitte um Entschuldigung, falls Sie die Antwort bereits gegeben hatte. Ich war mal so gemütlich und habe die 7 Seiten übersprungen :)


    Viele Grüße

  • Ich würde auch gerne eine Frage stellen, wenn Sie erlauben:

    Klar gerne!

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  • Bis zu welchem Zeitrahmen prüfen die Versicherer den Gesundheitszustand einer Person?

    Ich hatte mal gehört bis zu 5 Jahre bei ambulanten Themen und 10 Jahre bei stationären Aufenthalten.

    Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Gängig sind 5 Jahre ambulant und 5 bis 10 Jahre stationär und Psychotherapie.

    Es gibt aber auch Anbieter und Sonderanträge für bestimmte Zielgruppen, die nur 3 Jahre zurückfragen. Unsere Kunden profitieren z.B. wie auf unserer Website beschrieben von Sonderaktionen für Ärzte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Informatiker (inkl. Master-Studenten und Referendare) sowie deren Familienangehörige.

    Wenn Sie selbst nicht zu einer dieser Zielgruppen gehören, schauen Sie doch mal in der Familie oder bei der Partnersuche, ob sich jemand findet. :)

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  • Aktuell habe ich "nur" eine private Unfallversicherung, da ich mich aus meiner Sicht "noch" nicht für eine vollständige BU qualifizieren würde. Wenn dann würde ich wahrscheinlich nur Angebote mit Ausschlusskritieren erhalten, die ich aber strikt ablehne. Ich würde nur zu gerne einen Risikoaufschlag bezahlen , aber dafür wünsche ich mir auch einen voll umfänglichen Schutz. Ich bin derzeit 39 Jahre alt.

    Wenn Sie möchten prüfen wir (oder ein anderer Versicherungsmakler) das "wahrscheinlich" gerne für Sie. Unsere Berater sind wirklich sehr findig bei der Suche nach passenden Anträgen mit Fragen, die eine Versicherung ohne Einschränkungen ermöglichen. "Zaubern" können sie natürlich auch nicht.

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  • Wenn Sie möchten prüfen wir (oder ein anderer Versicherungsmakler) das "wahrscheinlich" gerne für Sie. Unsere Berater sind wirklich sehr findig bei der Suche nach passenden Anträgen mit Fragen, die eine Versicherung ohne Einschränkungen ermöglichen. "Zaubern" können sie natürlich auch nicht.

    Hallo Herr Dr. Schlemann,

    haben Sie vielen Dank! Ich werde hierfür auf Sie zukommen.

    Eine Nachfrage hätte ich dennoch: Was hat es auf sich mit Kurzzeiterkrankungen? Also beispielsweise wenn ich von meinem Hausarzt 2 Wochen krankgeschrieben wurde. Müssen hierfür die Diagnosen auch an den Versicherer preisgegeben werden?

    Danke Ihnen vorab!

  • Eine Nachfrage hätte ich dennoch: Was hat es auf sich mit Kurzzeiterkrankungen? Also beispielsweise wenn ich von meinem Hausarzt 2 Wochen krankgeschrieben wurde. Müssen hierfür die Diagnosen auch an den Versicherer preisgegeben werden?

    Versicherer differenzieren nicht danach, ob eine Erkrankung kurz oder lang war. Alles, wonach gefragt wird, ist anzugeben.

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  • Ich nehme an, man hat ein Recht, dass der Versicherer auf Nachfrage eine Kopie übermittelt. Sollte sich aus dem Auskunftsrecht nach DSGVO ergeben.

    Man könnte auch beim Vermittler nachfragen, ob er eine Kopie hat, oder auf kurzem Dienstweg beim VR eine Kopie anfordert.