Steuer nach Kündigung Riester

  • Hallo,

    meine Frau hat einen UnionProfiRente-Riestervertrag.

    Der ist glücklicherweise nicht ganz schlimm gelaufen, sie trägt sich aber doch mit dem Gedanken, ihn zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.

    Eingezahlt hat sie bisher 32.000 €, Zulagen gab es 9.000 €, Wertentwicklung +80.000,00 €.

    Was wäre denn wegen schädlicher Verwendung zu versteuern? Nur der Gewinn in Gestalt der Wertentwicklung? Dass das eingezahlte Geld, das man zurückbekommt, zu versteuern ist, kann doch nicht sein, oder?

    Und ich bin wiederholt darauf gestoßen, dass man, wenn man 60/62 Jahre alt ist und der Vertrag schon 12 Jahre läuft, den Gewinn nur der Hälfte nach versteuern muss, so dass es es sich evtl. lohnt, noch ein paar Jahre zu warten. Stimmt das? Selbst UnionInvestement sagt mal so, mal so. Gibt es da eine Fundstelle?

    Danke fürs Mitdenken!

  • Kater.Ka 28. Juli 2025 um 17:31

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Frau hat einen UnionProfiRente-Riestervertrag.

    Der ist glücklicherweise nicht ganz schlimm gelaufen, sie trägt sich aber doch mit dem Gedanken, ihn zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.

    Eingezahlt hat sie bisher 32.000 €, Zulagen gab es 9.000 €, Wertentwicklung +80.000,00 €.

    UniProfiRente ist vermutlich einer der besten Riesterverträge.

    Was wäre denn wegen schädlicher Verwendung zu versteuern? Nur der Gewinn in Gestalt der Wertentwicklung? Dass das eingezahlte Geld, das man zurückbekommt, zu versteuern ist, kann doch nicht sein, oder?

    1. Sie versteuert in diesem Fall den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz (der bei viel Gewinn hoch sein kann :-))

    2. Wie man es nimmt. Sie muß die Steuervorteile für das eingezahlte Geld zurückzahlen, das kommt auf etwas Ähnliches heraus.

    Und ich bin wiederholt darauf gestoßen, dass man, wenn man 60/62 Jahre alt ist und der Vertrag schon 12 Jahre läuft, den Gewinn nur der Hälfte nach versteuern muss, so dass es es sich evtl. lohnt, noch ein paar Jahre zu warten. Stimmt das?

    Nein.

    Da gehen zwei Dinge durcheinander.

    a) der Riestervertrag (Beiträge von der Steuer absetzbar, prinzipiell Rentenzahlung, bei vorzeitiger Kündigung Versteuerung der Gewinne, wenn es denn welche gab).

    b) herkömmliche Rentenversicherungen (Versteuerung der Gewinne nur zur Hälfte, wenn älter als 60/62).

    In Deinem Fall könnte sich folgendes Vorgehen rechnen (bitte selber durchrechnen!). Deine Frau hält den Vertrag bis kurz vor Fälligkeit und kündigt ihn dann förderschädlich. Sie muß dann die Steuervorteile zurückzahlen (und die Zulagen, aber die stecken in den Steuervorteilen drin, wenn man so will), den Gewinn versteuert sie mit ihrem persönlichen Steuersatz. Besonders günstig wäre das natürlich, wenn dieser im Moment der Auszahlung niedrig wäre, wenn sie sonst also wenig zu versteuern hätte. Vorteil: Ihr bleibt der Gewinn, den die Steuervorteile während der Laufzeit des Vertrages erwirtschaftet haben.

    Die UniProfiRente läuft nicht sehr viel schlechter als ein Aktien-ETF.

    Aber wie immer muß man sich das mit den eigenen Zahlen individuell nachrechnen.

    :)