Mein #15 bezog sich auch auf den Beitrag, der nun weg ist und kann daher gelöscht werden.
Immobilienkauf ohne Kredit – Ablauf?
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Somebunny -
29. Juli 2025 um 09:17 -
Erledigt
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Mein #15 bezog sich auch auf den Beitrag, der nun weg ist und kann daher gelöscht werden.
Ist mit meinen Beitrag #17 auch so
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Mein #15 bezog sich auch auf den Beitrag, der nun weg ist und kann daher gelöscht werden.
Auch in anderen Foren "verschwinden" manchmal Beiträge. Typischerweise verschwinden dort dann auch die Kommentare zu dem gesperrten Posting oder es steht an deren Stelle "Ihr Kommentar bezieht sich auf ein gelöschtes Posting". Das hielte ich in diesem Forum auch für eine sinnvolle Handlungsweise - wenn man schon zensiert. Ein inkriminiertes Posting wegzunehmen, die Reaktionen darauf aber zu belassen, erscheint unzweckmäßig. Ein späterer Leser kann den kopflosen Thread ja hinterher nicht verstehen.
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Vielleicht hätte es auch gereicht, die Klarnamen des Herren und der Firma zu löschen... obwohl ich nicht glaube, dass der Autor in einem Folgebeitrag den Namen dann weggelassen hätte. Schien mir zu angefressen zu sein.
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Mein #15 bezog sich auch auf den Beitrag, der nun weg ist und kann daher gelöscht werden.
Ist mit meinen Beitrag #17 auch so
Dem schließe ich mich bezüglich meines Beitrags Nr. 19 an.
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Hallo Forumsfreunde
Sovereign @koha Achim Weiss Motas91
Ich war selbst Jahrzehntelang Inhaber einr Immobilienfirma in Suttgart.
Es ist häufig so, dass Käufer oder Verkäufer nach dem Verkauf unzufrieden sind weil etwas schief gelaufen ist, verschwiegen wurde, oder aus vielen Gründen
Oft - nicht immer -wird dann der MAKLER dafür verantwortlich gemacht.
Meine Antwort dazu:
Es ist völlig unmögich hier in einem Forum zu klärer wer denn Schuld hat.
Mancher Verkäufer verschweigt sogenannte "versteckte Mängel" die man bei der Besichtigung nicht sieht und die daher auch der Makler nicht weiß.
Allerdings ist ein Verkäufer auch NACH dem Verkauf wohl dafür haftbar. Dafür muss man ihm aber erst mal nachweisen, dass er den Mangel beim Verkauf gekannt oder dass ihm dieser Mangel bekannt war. Das kann dauern. Anwälte freuen sich.
Auch umgekehrt ist es so, dass mancher KÄUFER natürlich NACH dem Kauf festellt, dass er vermutlich das Objekt zu teuer in einer Art ersten Begeisterung gekauft hat und dann gibt man auch gerne dem MAKLER die Schuld wegen der Beratung
In der Regel ist es jedoch so, dass die BANK bei der Finanzierung auch dern Wwrt prüft und dass der NOTAR beim Verkauf fragt, ob dem Verkäufer Mängel bekannt sind und ob der KÄUFER weiß dass er ansonsten kauft - so wie besichtigt.
Makler werden gerne als schwarze Schafe bezeichnet, meiner Meinung nach ist das, wenn überhaupt, höchstens bei manchen Finanzvertrieben oder Strukturvertrieben der Fall gewesen.
Da waren aber auch die Käufer etwas mitschuld weil sie zuwenig hinterfragt haben, Ein Vertreter wird sein Produkt immer schön reden. Der Käufer darf nicht alles blind glauben.
Das gilt nicht nur für Immobilien.
Fazit
Man müsste den Einzelfall hier prüfen.
Ich stimme aber voll zu, dass ich es selbst erlebt habe, wie die sogenannten Strukturvertriebe jahrelang Immobilien als Kapitalanlage verkauft haben ohne dass die Käufer jemals die Immobilie vor dem Kauf besichtigt haben.
Auch wenn Ihr das hier kaum glauben magt.
Das war viele Jahre lang gang und gäbe.
Erspart mit Einzelheiten.
Viele Grüße von einem alten Profi McProfit
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Da Du u. a. mich (Nr. 27) angesprochen hattest ...
In dem Kontext
Da waren aber auch die Käufer etwas mitschuld weil sie zuwenig hinterfragt haben
und diesem hier:
Von der DVAG würde ich grundsätzlich alles kündigen. Ich habe meine Verträge kürzlich mal angesehen und durchgerechnet. Ich habe vor allem Verluste gemacht.
(nachträglich gefettet von mir)
Es hätten schon einige Minuten eigenständiger Recherche (beispielsweise im Internet) gereicht, um zu erfahren, mit wem man es bei der DVAG (Strukturvertrieb) zu tun bekommt. Inklusive Erfahrungsberichten von ehemaligen Kunden und/oder ehemaligen DVAG-Mitarbeitern (sog. "Strukkis"). Die wenige Zeit und Mühe für eine solche Recherche sollten einem die eigenen "privaten Finanzen" eigentlich wert sein ...
Ich stimme aber voll zu, dass ich es selbst erlebt habe, wie die sogenannten Strukturvertriebe jahrelang Immobilien als Kapitalanlage verkauft haben ohne dass die Käufer jemals die Immobilie vor dem Kauf besichtigt haben.
Auch da muß ich zwangsläufig daran denken:
"It always takes two to tango"
Schon damals in den 90er Jahren (Stichwort: "Sonderabschreibung Ost im Kontext mit der Wiedervereinigung") sind mir diverse Fälle begegnet, in denen Menschen eine oder mehrere Immobilien in den NBL (in Chemnitz, Gera oder Erfurt beispielsweise) gekauft haben - ohne die Immobilie(n) ein einziges Mal "vor Ort" gesehen oder besichtigt geschweige denn (ggf. mit einem Fachmann bzw. Sachverständigen) geprüft zu haben ...
Was soll man dazu noch sagen ... ?
Darunter übrigens auch Leute, die beim Kauf von Winterreifen, einem Fernseher, einer Musik-Anlage usw. erst Testberichte wälzen und Preisvergleiche anstellen ...
Kenne persönlich eigentlich nur zwei Fälle, bei denen die Zeit (samt steuerlicher Aspekte) die finanziellen Wunden etwas geheilt hat - im Sinne zumindest einer Schadensminimierung (da sie zufällig in Leipzig gekauft hatten und daraus in den vergangenen Jahren eine Art "Hypezig" wurde). Wird von nicht wenigen inzwischen als das "bessere Berlin" oder die "Boomtown Ostdeutschlands" bezeichnet.
Abgesehen von dem Thema "Ost-Immobilien": Lief bei den Schrott-Immobilien in "Westdeutschland" ja kaum anders. Oftmals Ankauf ohne jede Besichtigung der Immobilie(n) vor Ort - und ggf. mit einem Notartermin am Wohnort des Käufers (oder in dessen Nähe) - auch am Samstag oder Sonntag und/oder zu später Stunde ...
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Sovereign Ja, Geiz frisst Hirn. Das Zauberwort "Steuerersparnis" hat leider viele Opfer des Strukturbetriebs in den Ruin getrieben. Wer nicht genügend Kapital hatte und innerhalb der 10jahresfrist verkaufen musste, bekam oft nur 50 % des ursprünglichen Kaufpreises und musste die erhaltenen Abschreibungsbeträge (bei Ostimmobilien waren nach miner Erinnerung 50% Abschreibung in den ersten beiden Jahren möglich) an das Finanzamt zurückzahlen.
Das Ausmaß war so schlimm, dass das Beurkundungsgesetz verschärft wurde.
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