Hallo, ich bin seit kurzem selbständig und freiwillig in der GKV versichert. Stimmt es, dass man, nach Abgabe des Einkommenssteuerbescheids vom Vorjahr zuviel gezahlte Beiträge nicht zurück bekommt? Dann müsste man ja theoretisch nach jedem neuen Bescheid von der Krankenkasse die Beiträge vorsichtshalber nach unten korrigieren lassen, unter dem Vorwand, dass man im kommenden Jahr nicht soviel Einkommen erwartet.
GKV Rückzahlung
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CK13 -
30. Juli 2025 um 10:17 -
Erledigt
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Kater.Ka
30. Juli 2025 um 11:40 Hat das Thema freigeschaltet. -
Einfach oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, lohnt sich auch monetär.
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Google ist manchmal wirklich hilfreich:
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Danke sehr. Ich geb mein bestes
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Einfach oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, lohnt sich auch monetär.
Eine Binse.
Eine Tatsache aber vor diesem Hintergrund (und damit ohne AG-Anteil bezüglich der KV):
selbständig und freiwillig in der GKV versichert.
Das dann (oberhalb der BBG) in der GKV gegebene Verhältnis "Absolute Beitragshöhe vs dafür Gebotenes" kann man - für den Betroffenen jedenfalls - als ein eher deprimierendes bezeichnen.
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Natürlich bekommt man die zuviel gezahlten Beiträge zurück. War jedenfalls bei mir immer so.
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Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet für freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich nicht rückwirkend auf Basis des Einkommensteuerbescheids ab. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei der Künstlersozialkasse. Stattdessen gilt das sogenannte Prognoseprinzip: Deine Beiträge werden auf Basis des geschätzten Einkommens im laufenden Jahr festgesetzt.
Wenn sich abzeichnet, dass dein Einkommen deutlich niedriger ausfallen wird, solltest du frühzeitig aktiv werden und bei deiner Krankenkasse eine Anpassung der Beiträge beantragen. Nur so kannst du verhindern, dass du dauerhaft zu hohe Beiträge zahlst, eine nachträgliche Rückerstattung ist in der Regel nicht vorgesehen. -
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet für freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich nicht rückwirkend auf Basis des Einkommensteuerbescheids ab. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei der Künstlersozialkasse. Stattdessen gilt das sogenannte Prognoseprinzip: Deine Beiträge werden auf Basis des geschätzten Einkommens im laufenden Jahr festgesetzt.
Wenn sich abzeichnet, dass dein Einkommen deutlich niedriger ausfallen wird, solltest du frühzeitig aktiv werden und bei deiner Krankenkasse eine Anpassung der Beiträge beantragen. Nur so kannst du verhindern, dass du dauerhaft zu hohe Beiträge zahlst, eine nachträgliche Rückerstattung ist in der Regel nicht vorgesehen.Siehe oben den Link, den ich gepostet habe. Es gibt sehr wohl eine Rückerstattung.