Hausgeld massiv erhöht

  • Wahrscheinlich hat sich das Thema erledigt, wenn er den Beitrag gelöscht hat... außer er lädt ein pdf mit der kompletten Abrechnung hoch.

    Jedenfalls hatte er zwei Klarnamen präsentiert, die er zuvor beim Einfriemeln der Dateianhänge wohl übersehen hat. Der komplette Beitrag, also Begleittext und x Anhänge, sind verschwunden.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ja ich hatte es löschen lassen. Danke nochmals an alle. Ich glaube das ist auch weniger sinnig das nochmals hochzuladen. Nachher übersehe ich wieder was. Im Endeffekt wird meine Freundin es heute nochmals mit der Nachbarsfamilie besprechen, was er so machen wird. Wir werden Geld für eine Nachforderung zurück legen. Meine Freundin wird den Vorbesitzer informieren und ihm die Abrechnung zeigen, wie und ob wir uns dann einigen. Der Rest klärt sich wohl bei der Eigentümer Versammlung.

  • Nur nochmal speziell an corsa

    Du hast etwas verwechselt:

    lieber Forumsfreund,

    bei einer Eigentumswohnung mit der heute üblichen Zentralheizung sind in der Nebenkostenabrechnng iMMER die kosten für Heizung und Warmwasser enthalten.

    Schließlich zahlt der Mieter oder Eigentümer ja bei einer Gasheizung nicht an den Gaslieferanten oder bei einer Ölzentralheizung an den Heizöllieferanten.

    Einzige Ausnahme bei sehr alten Wohnungen mit Einzelofenheizung, zum Beispiel bei der früher beliebten Nachtsrtromspeicherheizung oder wenn das Warmwasser nicht zentral sondern über Elektroboiler erzeugt wird, dann sind die Kosten hierfür in der Stromrechnung der Wohnung enthalten.

    Die Stromkosten innerhalb der Wohnung sine jedoch NIE in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Schließlich gibt es für jede Wohnung einen eigenen Stromzähler.

    Vorsorglch natürlich auch hier die Ausnahme: Wenn es keinen eigenen Zähler gibt, bei Untervermietung von Zimmern innehalb der Hauptwohnung oder bei möblierten Appartgments auf Zeit, da ist in der meist hohen Miete alles enthalten und da gibt es auch überhaupt keine Abrechnung (ähnlich einem Hotelzimmer)

    Viele Grüße McProfit

  • Einzige Ausnahme bei sehr alten Wohnungen mit Einzelofenheizung, zum Beispiel bei der früher beliebten Nachtsrtromspeicherheizung oder wenn das Warmwasser nicht zentral sondern über Elektroboiler erzeugt wird, dann sind die Kosten hierfür in der Stromrechnung der Wohnung enthalten.

    In unserer Dreier-WEG hat jede Einheit ihr eigene, moderne Brennwert-Gastherme inklusive 120 Liter Boiler zur Warmwasseraufbereitung.

    Somit sind im Hausgeld verbrauchsabhängigen Größen nur Allgemeinstrom, Kaltwasser und Abfluss enthalten.

    Gas, Strom und Müllgebühren zahlt jede Einheit selbst und kann sich auch die jeweils passenden Energieversorger selbst aussuchen.

  • McProfit Meine aktuelle und auch meine letzte Wohnung haben Fernwärme und in beiden Fällen rechnet das lokale Stadtwerk (klar in der gleichen Stadt) mit mir direkt ab und ich zahle meine Abschläge auch an dieses und kann deren Höhe selbst bestimmen. Die Hausverwaltung ist hier in der Regel nicht involviert.

    Und auch widerspricht dies deinen anderen Posts in denen du schreibst, dass das Hausgeld des TE viel zu Hoch ist. In den 180-280 Euro Hausgeld von denen du schreibst (Post# 97) können aber logischerweise keine 216 € Heiz- und Wasserkosten enthalten sein und das habe ich schon mehrfach dargelegt und kann man selbst auch nachvollziehen wenn man das ganze Thema gelesen hat.

    Also nochmal: das (neu) hohe Hausgeld von 550€ setzt sich zusammen aus:

    216 € Heiz- und Wasserkosten

    76 € Rücklagen.

    256 € Verwaltung, Wartung und Instandhaltung. Wobei ich hier schon angmerkt habe, dass ohne weitere Infos manche Positionen zu hoch sein könnten wie der Hausmeister mit 9500 € für ein 16 Parteienhaus. Was aber wiederzum realistisch sein könnte wenn das Haus Grünflächen und diese inkludiert sind. Auch eine Erhöhung der Gebäudeversicherung von über 23% kann man mal hinterfragen.

  • Wir haben tatsächlich als einzigste eine Grünfläche, die wo vom Hausmeister mehr schlecht als Recht gemäht wird. Hausmeister wird laut persönlichem Gespräch auch nicht richtig bezahlt und wenn ja extrem verspätet.

    Mir erschließt sich einfach nicht, warum ein Wirtschaftsplan für 2025 beschlossen wird, wenn das Jahr fast vorbei ist. Der Wirtschaftsplan von 2024 wurde am 15.11.2023 beschlossen und galt dann ab 01.01.2024. Letztes Jahr wurde der Hausverwalter gewechselt und da sind einige mit der Arbeit nicht zufrieden.

    Mir ist dann schon klar, dass nächstes Jahr wieder eine Nachzahlung folgt, wenn der Wirtschaftsplan so spät kommt.

    Unser Nachbar zahlt sogar 580 Euro Hausgeld.

    Mietwohnungen gibt es auch noch ein paar dort, hab ich vergessen zu erwähnen, falls das relevant sein sollte.

  • Hallo Forumfreunde

    hier hat natürlich jeder mit seinem Beispiel recht.

    Wenn wir jetzt darauf verzichten dass jeder irgendwelche Einzelfälle hier darstellt, kommen wir hier bei der Antwort auf die urspüngliche Frage nicht weiter.

    Letztlich ging es nur darum ob 450 Euro monatliche Nebenkosten für eine 80-m2 Wohnung möglich sind oder ob diese Betrag von 5,60 pro m2 (ohne STROM) noch in die Bandbreite passt.

    Inzwischen habe auch ich verstanden, dass es sich um keine Nebenkosten als MIETER handelt sondern um Nebenkosten als EIGENTÜMER. Da schaut eine Abrechnung natürlich ganz anders aus weil manche Kosten eben nur vom Eigentümer zu tragen sind.

    Ich vermute daher unverändert, dass diese überdurchschnittlich hohe Betrag mit irgendwelchen Umlagen, Instandhalrungsrücklagen oder Sonderumlagen oder einen anderen Zeitraum zu tun hat. Also Positionen die nur den Eigentümer treffen.

    Die Wahrscheinlichkeit dass die Verbrauchskosten tatsächlich so hoch sind halte ich unverändert für sehr gering, egal welche Heizart.

    Die Frage wäre längst beantwortet wenn uns der Fragesteller die Möglichkeit gegeben hätte einen Blick auf die Jahresabrechnung zu werfen.

    Dann sieht man gleich welche Position aus der Reihe tanzt und stark von der üblichen Bandbreite abweicht.

    Wenn wir uns hier weiterhin über die unterschiedlichen Einzelfälle bei Immobilien unerhalten, dann lerne auch ich als früherer Inhaber eine Immbilienfirma ogar noch was dazu, die Frage bleibt aber weiterhin unbeantwortet.

    Es haben hier ja zahlreiche Forumsfreunde erklärt warum bei Ihnen oder warum bei bestimmten Wohnung schon überdurchschnittlich hohe Nebenkosten angefallen sind.

    (Große Gartenanlage, Fernwärme usw)

    Dennoch hat auch hier kein einziger der geschätzten Folrumsfreunde eine echte Abrechnung präsentiert in der die gesamten Nebenkosten ähnlich hoch waren.

    Damit es völlig vergleichbar ist sollten wir auch noch die Stromkosten dazu rechnen, dann haben wir den gesamten Jahres-Endbetrag an Nebenkosten und dann durch 12 teilen und natürlch auf 80 m2 uimrechnen.

    Ich habe in meinem Bestand keine einzige Wohnung gefunden mit über 5 Euro, bzwl im vorliegenden FAll incl. Strom sogar bei 6 - 7 Euro.

    Ohne Einblick in die Abrechnung werde ich daher keine Kommentare mehr abgeben um nicht noch mehr Unruhe hier zu verbreiten.

    Viele Grüße McProfit

  • Das Hausgeld richtet sich ja u.A nach Miteigentumsanteilen und in eurem Fall auch Heizkosten.

    Wenn der nachbar ein paar QM mehr hat oder einfach mehr heizt Zahlt er auch mehr Hausgeld,

    Hinsichtlich des Datums: normalerweise ist ein ETV nach Ende des (Geschäfts-)Jahres, denn im Vorfeld prüft der Beirat die Belege damit der Verwalter die finale Abrechnung erstellen kann.

    Im Anschluss werden die ETV dann halt eingetaktet, da der Verwalter nur ein paar ETVs pro Woche machen kann. Bei euch mag auch eine Rolle spielen, dass ihr den Verwalter gewechselt habt. Da ist natürlich unklar wie gut die Unterlafgen waren die er bekommen hat, welche Sachen noch offen sind.

    Ich würde auch davon ausgehen, dass letztes Jahr die ETV früher, war da ihr schon früher das Hausgeld erhöht habt.

    Die entscheidenste Frage bleibt aber was den Kostensprung von 2024 auf 2025 ausmacht.

    Es kann natürlich sein, dass in 2023 extrem wenig geheizt wurde und deslalb der Heizkostenabschlag für 2024 extrem niedrig war.

    Oder ihr hattet früher einen anderen Hausmeister der günstiger war oder oder oder. Da deine Freundin hoffentlich auch im Vorfeld die 2023 (+2022) Abrechnung bekommen hat einfach mal vergleichen.

  • Die Wahrscheinlichkeit dass die Verbrauchskosten tatsächlich so hoch sind halte ich unverändert für sehr gering, egal welche Heizart.

    Zum Zeitpunkt dieses Post ist die Wasser- und Heizkostenabrechnung noch eingestellt (Post #32). Ich habe mir die 216 € pro Monat nicht aus den Fingern gezogen sondern die ergeben sich einfach dadaurch das man die 2592 € die faktisch feststehen durch 12 Monate teilt. Da gibt es keine Wahrscheinlichkeit. Das ist eine feststehe Zahl für eine Periode in der Vergangenheit.

  • Hallo Forumsfreund, halle Neu1988

    Der Forumsfreund Neu1988 hat mir gerade rund 12 Seiten Nebenkostenabrechnung geschickt. Danke für das Vertrauen.

    Da ich jedoch jetzt gleich um 13 Uhr bis Sonntag verreise, habe ich nur 1 Blick drauf geworfen.

    Aufgefallen ist mir wie schon vermutet die hohe Zuzahlung zur Instandhaltungsrücklage die beim Fragestelle mit 1.400 Euro für die Wohnung zu Buche schlägt, das sind schon mal über 100 Euro. monatlich, dazu gibt es noch zusätzliche Nebenkosten für die Tiefgarage.

    Der wichtigste Punkt waren mir jedoch die hier ständig diskutieren Kosten für Heizung und Warmasser, das ist bekanntlich der größte Posten in jeder Abrechnung

    Die sind hier 1.100 Euro für Heizung/Warmwasser und 200 Eero für KALT-Wasser also rund 1.300 Euro und somit rund 110 Euro monatlich, somit noch im Rahmen des Üblichen.

    Nach dieser ersten Sichtprüfung haben Aale Schreiber hier Recht.

    Die Nebenkosten der Wohnung bewegen sich in der Tat am oberen Rand der Bandbreite.

    Da die Umlagen für das Rücklagenkonto und die Rücklage für die sep. Tiefgabe jedoch relativ hoch sind, ist der errechnete Betrag kein Fehler sondern "es summiert sich eben". Das habe auch ICH unterschätzt!!

    Ich werde mich nach Rückkehr die Zahlen noch einmal genauer ansehen und auch mal prüfen wie hoch denn inzwischen das Rücklagenkonto gewachsen ist. Das soll sich ja im Ramen halten.

    Manche Gemeinschaften übertreiben bei der Rücklage weil sie Angtst haben, dass bei einem Schaden nicht alle Eigentümer genug Geld haben um ihren Anteil zu zahlen

    Auf jeden FAll erst mal Entwarnung - auch wenn es für den Fragesteller erfreulicher gewesen wäre, wenn sich ein Rechenfehler bei den Verbrauchkosten ergeben hätte.

    Ich habe auf jeden Fall auch etwas gelernt und würde im Nachhinein nicht mehr ganz so selbstsicher bei der Überschlagsrechnungt sein.

    Als Trost bleibt, dass das Geld auf dem Rücklagenkonto nicht weg ist, sondern weiterhin den Eigentümern gehört.

    Viele Grüße McProfit

  • McProfit es sind aber 1300 Euro für ein halbes Jahr... Die Abrechnung hat ja zwei Teile. Einmal von 01.01 bis 31.05.06 (Voreigentümer) und einmal 01.06 bis 31.12. (Freundin des TE): Gesamt 2592 Euro

    Ist das so? Korrekt aus WEG ist, dass das gesamte Wirtschaftsjahr abgerechnet wird, Schuldner der Abrechnugsspitze ist der Eigentümer der bei Beschlussfasung im Grundbuch steht.

    Anteilige Aufteilungen sind Sache der Vertragspartner untereinander.

    Das Hausgeld schuldet quasi die Wohnung und nicht der jeweilige Eigentümer. Wenn Unterjährigen Abrechnungen erstellt werden ist das Service der Verwaltung aber eigentlich rechtlich nicht korrekt.

  • Muenchner das ändert aber nichts daran, dass die Kosten für das Jahr 2592 € waren. Man kann nicht einfach weil jemand nur 6 (bzw hier genaugenommen 7) Monate in der Wohnung war, die Kosten von einem halben Jahr (= ca 1300 € ) einfach auf 12 Monate verteilen und sagen das ist der Abschlag. Daher ist meine Aussage oben korrekt, dass McProfit hier mit einem Abschlag von 110 € pro Monat falsch liegt, denn darauf bezieht sich meine Antwort

    Wenn es für dich korrekt ist zu sagen "Ich habe in 7 Monaten 1300 Kosten fabriziert, also muss die monatliche Umlage für 12 Monate 110 Euro (1300/12) pro Monat sein", dann hoffe ich du hast einen Job bei dem Zahlen keinen Rolle spielen.

    Die unterjährige Abrechnung hat auch nicht der Verwalter sonder Techem erstellt und das ist relativ normal. Es würde helfen vor dem posten das ganze Thema zu lesen, vor allem weil ich ja sogar 2 Posts vor dem welchen du zitiert hast geschrieben habe wo man die Abrechnungen findet und es aus diesen klar ersichtlich ist, dass diese von Techem sind.

    Die Frage ob und wieviel die Freundin des TE vom Voreigentümer als Nachzahlung einfordern können lässt sich mit den vorliegenden Informationen (auch denen die gelöscht wurden) nicht eindeutig beantworten. Aber auch das wurde im Thema schon mehrfach angesprochen.

  • corsa ich hab mir zugegeben nicht mehr alles neu gepostete zu Gemüte geführt. Der Satz die Abrechnung hat ja zwei Teile ist mir halt einfach aufgefallen, weil eine Hausgeldabrechnung korrekterweise eben nicht zwei Teile hat. Die Heizkostenabrechnung INNERHALB der Hausgeldabrechnung kann natürlich vom Versorger als Service aufgeteilt worden sein. Diese sind dann jedoch addiert in die Gesamtabrechnung einzustellen.

  • Es sind beide Abrechnungen mit Zeitraum eingestellt. Das hast du sogar mitzitiert. Warum eine Abrechnung die an zwei verschiedene Personen gerichtet ist einer Abrechnung zusammengefasst sein sollte statt in zwei seperaten Abrechnungen mit zwei verschiedenen Empfängern erschließt sich mir nicht.

  • corsa ich finde die Dokumente hier im Thread nicht mehr. Welcher Beitrag soll das bitte sein?

    Ganz einfach, weil aus Sicht der WEG nur eine Abrechnung zu erstellen ist, ob das in Deinen Kopf reingeht oder nicht ist unerheblich. Die WEG interessiert theoretisch nicht wie viele Eigentümerwechsel es da gab, das Wohneigentum selbst schuldet das Hausgeld und das Wohneigentum selbst schuldet auch immer die Abrechnungsspitze. Sprich für die WEG ist ausschließlich derjenige Adressat, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch steht und sonst niemand! Das laufende Hausgeld schuldet theoretisch auch nur immer derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht.

    Das ist die Theorie, dass es Hausverwaltungen gibt, die in der Praxis zwei Abrechnungen erstellen kann schon sein, aber richtig ist es nicht. Mit solchen Hausverwaltungen würde ich auch nicht zusammenarbeiten wollen, wer weiß was da sonst noch so alles schief läuft.