Kinderzuschlag Vermögensgrenze

  • Hallo zusammen,


    wir erhalten seit Kurzem Kinderzuschlag und möchten prüfen, ob wir diesen auch weiterhin bekommen können.

    Ich arbeite Vollzeit, meine Frau ist aktuell zu Hause, und wir haben vier Kinder.

    Wir haben in den letzten Jahren bewusst gespart und unter anderem in ETFs investiert. Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen kleinen ETF-Sparplan als langfristige Rücklage. Der Kinderzuschlag ist für uns vor allem hilfreich, weil dadurch keine Kita-Gebühren anfallen.

    Da wir durch die Rücklagen nun nah an der Vermögensgrenze liegen, stellt sich für uns die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Ersparnisse so anzulegen, dass sie als Altersvorsorge gelten und nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Ich denke dabei an Modelle wie eine private Rentenversicherung oder andere langfristig gebundene Vorsorgeformen.

    Mir geht es ausschließlich um eine sachliche Klärung, welche legalen Optionen es gibt, um vorhandenes Vermögen langfristig für die Altersvorsorge zu sichern, ohne den Anspruch auf den Kinderzuschlag unnötig zu verlieren.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Kater.Ka 12. August 2025 um 18:36

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Da kommen meines Wissens nach nur Altersvorsorgeverträge infrage. habt ihr schon eine Riester-Rente? Die lohnt sich für kinderreiche Familien durch die Zuschläge schon.
    Eine weitere Möglichkeit wäre Rentenpunkte zu kaufen.

  • Hallo.

    Bei der Vermögensfrage geht es ja um das Vermögen der Eltern, nicht das der Kinder.

    Insofern wäre doch eine Einzahlung (oder eher 4 Stück) in die Depots der Kinder auch ein Weg, oder nicht?

    Es geht hier sehr wohl um das Vermögen der Kinder . Freibetrag liegt bei 15.000 € pro Kind. 40.000 für die Antragsteller:in und 15.000 für jedes weitere Familienmitglied.

  • Meine Antwort ist keine Rechtsberatung, ich versuche aber zu helfen.

    Nach § 6a BKGG gilt für den Bezug von Kinderzuschlag die Vermögensregelung aus dem Bürgergeld (§ 12 SGB II). Der Freibetrag ist erstmal 40.000 € für den Antragsteller und 15.000 € für jede weitere Person, bei deiner Familie also 55.000 € für die Eltern und 60.000 € für die 4 Kinder (je 15.000 €), insgesamt also 115.000 €.

    Altersovorsorgeverträge sind nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II nicht als Vemögen zu berücksichtigen, daher könntest Du theoretisch eine private Rentenversicherung abschließen, welche erst zum Renteneintritt auszahlt (die Einschränkung galt früher, zu kurze Laufzeiten sind kritisch, da u.U. dann keine Altersvorsorge, früher galt mal das 60. Lebensjahr als ausreichend). Ganz deutlich würde ich aber eine ETF-Netto-Police hierfür empfehlen, aufgrund der Kostenstruktur (such einfach mal im Forum, gibt es genug Threads zu).

    Einen Verwertungsausschluss bei der Versicherung (§ 168 Abs. 3 VVG) brauchst Du meiner Meinung nach nicht erklären, das wird beim Bürgergeld (SGB II) nicht mehr verlangt - somit dürfte das auch beim Kinderzuschlag nicht mehr benötigt werden. Du könntest also theoretisch diese Versicherung kündigen und so an das Geld rankommen, wenn Du keinen Kinderzuschlag mehr benötigst.

  • Hallo.

    Bei der Vermögensfrage geht es ja um das Vermögen der Eltern, nicht das der Kinder.

    Insofern wäre doch eine Einzahlung (oder eher 4 Stück) in die Depots der Kinder auch ein Weg, oder nicht?

    Das Vermögen der Eltern zählt, aber eben auch das der jeweiligen Kinder.

    Die Einzahlung auf Kinderdepot wäre also auch eine Lösung (sofern Gesamtvermögen des Kindes unter 15.000 €), Vorteil wäre evtl. dass durch Nichtveranlagungsbescheinigung das Depot steuerfrei gestaltet werde.

    Nachteil wäre halt, dass es dann nicht mehr das Geld der Eltern wäre (holt sich der Fragesteller das Geld vor dem 18. Geburtstag wieder zurück, ist es etwas kritisch mit der Legalität :saint:)

  • Da wir durch die Rücklagen nun nah an der Vermögensgrenze liegen, stellt sich für uns die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Ersparnisse so anzulegen, dass sie als Altersvorsorge gelten und nicht auf den Verlust Kinderzuschlag angerechnet werden. Ich denke dabei an Modelle wie eine private Rentenversicherung oder andere langfristig gebundene Vorsorgeformen

    Ich würde mich wegen des Kinderzuschlages nicht in eine „vermögensbindende“ Geldanlage begeben.

    Habt ihr eure Vermögensseite wirklich genau durchleuchtet?

  • Das Vermögen der Eltern zählt, aber eben auch das der jeweiligen Kinder.

    Die Einzahlung auf Kinderdepot wäre also auch eine Lösung (sofern Gesamtvermögen des Kindes unter 15.000 €), Vorteil wäre evtl. dass durch Nichtveranlagungsbescheinigung das Depot steuerfrei gestaltet werde.

    Nachteil wäre halt, dass es dann nicht mehr das Geld der Eltern wäre (holt sich der Fragesteller das Geld vor dem 18. Geburtstag wieder zurück, ist es etwas kritisch mit der Legalität :saint:)

    Hatten wir dem Gedanken in der Klammer nicht endgültig den Pflock ins Herz getrieben?

  • Hatten wir dem Gedanken in der Klammer nicht endgültig den Pflock ins Herz getrieben?

    Ich glaub ich verstehe Dich da nicht richtig :/:S ... Aber manchmal muss man das selbstverständlich nochmals ansprechen ... vielleicht hätte ich es endeutiger formulieren sollen ohne Ironie und Sarkasmus. Wird das Geld an die Kinder gegeben, ist es endgültig weg.


    Aber nochmals auf das Thema zurück, der paty44 sollte wirklich mal schauen, ob der Vermögensfreibetrag ausgereizt ist. Denn ich vergas zu erwähnen ... § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II: Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1 (15.000 €), sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen. Das bedeutet nach meinem Verständnis, Vermögen kann auch nur auf die Eltern laufen ... aber zur Sicherheit einfach bei der Familienkasse nachfragen - nicht das irgendwo eine Verordnung rumschwirrt, die das etwas abweichend regelt.

  • Ich glaub ich verstehe Dich da nicht richtig :/:S ... Aber manchmal muss man das selbstverständlich nochmals ansprechen ... vielleicht hätte ich es endeutiger formulieren sollen ohne Ironie und Sarkasmus. Wird das Geld an die Kinder gegeben, ist es endgültig weg.

    Ich hatte die Hoffnung formuliert, dass hier nicht ständig wieder jemand aufpoppt, der meint das System gedribbelt zu haben und hinterher beleidigt ist, dass die Community seine Rechtsauffassung nicht teilen mag.

    Dein Unterstrichenes würde ich auch unterstreichen. :thumbup:

  • Wird eigentlich auch Wohngeld bezogen ? Man muss sich einfach klarmachen, was der Sozialstaat statistisch hier will.

    Der Zuschlag zum Kindergeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die formal bedürftig werden nur weil sie Kinder haben und diese versorgen müssen.

    Somit wandert diese Familie nicht als Bedarfsgemeinschaft als Aufstockerfall ins „böse“ Bürgergeld.

  • Wir beziehen weder Bürgergeld noch Wohngeld. Ich arbeite Vollzeit, meine Frau ist derzeit nicht berufstätig.

    Die Hürden für den Kinderzuschlag sind bekanntlich hoch. Wir sparen schon seit Längerem – unter anderem inspiriert durch Finanztip – in ETFs. Zusätzlich haben Großeltern und andere Angehörige über die Jahre immer wieder Beträge beigesteuert, sodass sich die Summe allmählich vergrößert hat.

    Meine Frau war vor der Geburt unserer Kinder ebenfalls Vollzeit berufstätig. Das Ersparte ist also das Ergebnis langfristiger Planung und nicht einfach „übrig gebliebenes“ Geld. Die ETFs waren von Anfang an als langfristige Altersvorsorge für uns gedacht.

    schwierig!

  • Wir beziehen weder Bürgergeld..,,

    Logisch. Denn sonst würdet ihr keinen Zuschlag zum Kindergeld bekommen.

    Das ist eben ein sehr schwieriger Grenzfall. Bitte auch bedenken, dass die Freibeträge nicht in Stein gemeißelt sind. So fordern diverse Politiker:innen der Union die deutliche Absenkung des Schonvermögens im Bürgergeld.

  • Logisch. Denn sonst würdet ihr keinen Zuschlag zum Kindergeld bekommen.

    Ohhhhh ... Hilferuf aus der Praxis, es gibt sogar Bürgergeldfälle die zusätzlich Kinderzuschlag bekommen (wird dann natürlich angerechnet), teilweise sogar Bürgergeldfälle in welchen ein (ausgeschlossener) Teil der Haushaltsgemeinschaft Wohngeld bezieht.

    Bürgergeld / vormals Arbeitslosengeld II, war schon Anfangs nicht wirklich durchdacht, aber nach ein paar Gesetzesänderungen wurde das verschlimmbessert.

    Es gibt in Deutschland zuviele / zu unterschiedliche Sozialleistungen (Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld, Grundsicherumg im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld BAföG, AFBG, Eingliederungshilfe für Behinderte, Elterngeld, ...), da könnte man mal entbürokratisieren und Zugänge bürgerfreundlicher machen und Leistungen zusammenlegen - ich bin überzeugt ohne großartigen Verschlechterungen.

    Die ETFs waren von Anfang an als langfristige Altersvorsorge für uns gedacht.

    Doofe Frage von der Seitenlinie, warst Du oder Deine Frau längere Zeit selbständig tätig? Dann könnte man theoretisch auch ein ETF-Depot als Altersvorsorge "deklarieren" (§ 12 Abs. 1 Satz 2  Nr. 4 SGB II - der gilt ja laut § 6a BKGG auch für den Kinderzuschlag).

  • Dann könnte man theoretisch auch ein ETF-Depot als Altersvorsorge "deklarieren"

    Gibt es da allgemein eine Möglichkeit, wenn Erspartes ausschließlich zum Lebensunterhalt in der Rentenzeit benutzt werden soll? Dass der Staat da nicht ständig noch dran knabbert? Vermutlich nur in Rentenversicherungen?

    Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, muss der Staat einspringen, die Probleme (jetzt zu nehmen - später zu geben) werden nur vertagt🥺

  • Ne selbstständig waren wir nicht.
    Ich denke ohne das Geld in eine private Rentenversicherung zu stecken gibt es keine Möglichkeit, aber ob das in Frage kommt…
    „ lasse niemand zwischen dir und dein Geld“

    Danke schon mal für die super Kommentare

  • Gibt es da allgemein eine Möglichkeit, wenn Erspartes ausschließlich zum Lebensunterhalt in der Rentenzeit benutzt werden soll? Dass der Staat da nicht ständig noch dran knabbert? Vermutlich nur in Rentenversicherungen?

    Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, muss der Staat einspringen, die Probleme (jetzt zu nehmen - später zu geben) werden nur vertagt🥺

    Es ist halt eine politische Gradwanderung, wer soll Sozialleistungen bekommen obwohl er noch Vermögen hat (welches für die Altersvorsorge gedacht ist). Leider geht es tendenziell in den Gesetzen dahin, dass oftmals Versicherungsprodukte "privilegiert" werden, die 40.000 € allgemeiner Vermögensfreibetrag (im ersten Jahr des Bürgergeldes, danach sind das eigentlich auch nur noch 15.000 €) waren da ein guter Ansatz, wir aber unter Fritze Merz vermutlich wieder rückgängig gemacht.

    Man kann sich da derzeit auf nichts dauerhaftes verlassen. Ich hatte da ehrlicherweise auf das Altersvorsorgedepot gehofft (owohl ich kein Fan der FDP bin/war/werde), aber der Ansatz eines "401k-Äquivalent" lies uns glaub alle hoffen. In Deutschland ist nur zu befürchten, dass die Versicherungslobby da plötzlich wieder auf der Matte steht und einen Riester 2.0 kreirt.

    Das sicherste, das Geld vor dem Staat zu verstecken, um es in der Rente zu haben ... *Ironie an* wäre es wohl dem Staat das Geld in den Rachen zu werfen und damit Rentenpunkte zu kaufen :) ... ist aber eben nicht jederzeit möglich und die Rendite darf hinterfragt werden.

  • Ne selbstständig waren wir nicht.
    Ich denke ohne das Geld in eine private Rentenversicherung zu stecken gibt es keine Möglichkeit, aber ob das in Frage kommt…
    „ lasse niemand zwischen dir und dein Geld“

    Danke schon mal für die super Kommentare

    wie gesagt, wenn dann würde ich eine ETF-Nettopolice machen.

    Schwierige Frage, es hängt halt davon ab, wie lange deine Familie auf Kinderzuschlag angewiesen wäre - es hört sich nicht an, als ob das bei euch nur kurzfristig wäre. Für nur ein Jahr würde ich das Geld nicht in eine Police hauen, aber wer weiß schon, was in 5 Jahren ist.

    Das soll jetzt keine Aufforderung sein, aber manchem Bürgergeldi der knapp über der Vermögensgrenze herumgeschwirbelt ist, gab ich den allgemeinen Rat, noch Anschaffungen zu tätigen (gebrauchtes Auto, Waschmaschine, Möbel & Co.) und das übersteigende Vermögen hierfür einzusetzen - um das Vermögen entsprechend zu reduzieren. Manche machten auch eine fette Weltreise und standen hinterher mit 0 € da :D, so sollte das auch nicht passieren.

  • Das sicherste, das Geld vor dem Staat zu verstecken, um es in der Rente zu haben ... *Ironie an* wäre es wohl dem Staat das Geld in den Rachen zu werfen und damit Rentenpunkte zu kaufen :) ... ist aber eben nicht jederzeit möglich und die Rendite darf hinterfragt werden.

    Macht aber nur Sinn, wenn man ordentlich Steuern bezahlt und das dann absetzen kann. Ich habe einmal in 2 Tranchen einbezahlt, da ich viel für eine vermietete Wohnung ausgeben musste in den beiden Jahren. Aber nun wieder normal niedriges Gehalt, also nicht lukrativ.