Mit 55 noch in die PKV ?

  • Ich bin seit vielen Jahren privat versichert und hadere damit nicht. Als ich in die PKV gegangen bin, war sie viel billiger als die GKV. Über die Jahre ist mein Beitrag stets stärker angestiegen als der der GKV, ich zahle aktuell aber immer noch weniger, als ich mit der GKV zahlen müßte. Das wird sich im Ruhestand umkehren, denn mein Beitrag dürfte weiter steigen, wohingegen der GKV-Beitrag der niedrigeren Ruhestandsbezüge erstmal einen Sprung nach unten machen würde (von wo er dann weiter steigen wird).

    Privat versichert zu sein, hat Vorteile, aber auch Nachteile. Du hast primär die Beitragshöhe im Blick. Ich halte das für zu kurz gedacht. Ich würde an Deiner Stelle das Projekt kippen.

    Was wäre denn aus deiner Sicht eine gesunde Aufstellung beim Eintritt ins Rentenalter? Also wie hoch sollten GRV-Rente und bAV in Relation zum dann gültigen PKV-Beitrag sein? Und wie hoch sollten die Rücklagen sein, die man nebenbei haben sollte, für die Finanzierung der Beitragssteigerungen im höheren Alter? Die PKV-Beiträge werden prozentual stärker ansteigen als die GRV-Rente, von daher von Jahr zu Jahr auch mehr von den Rentenbezügen "auffressen".

    Dass der TE mit 55 das Projekt kippen sollte, sehe ich genauso. Denn seine Rentenbezüge (GRV und bAV) alleine werden nicht ausreichen, um die PKV-Beiträge im Rentenalter gestemmt zu bekommen. Ich würde mal vermuten, dass er mit 63 (was er als sein Renteneintrittsalter angegeben hat) schon 1300-1500 EUR an PKV-Beitrag zahlen wird. Und Rücklagen aufgrund Beitragsersparnis wird er bis dahin wohl eher nicht erzielen können.

  • Selbst wenn man die länger zurückliegende Vergangenheit ignoriert, sind wir uns vermutlich einig Felice , dass:

    1. der GKV Höchstbeitrag im Durchschnitt der letzten Jahre stärker stieg als durchschnittliche PKV Beiträge im gleichen Zeitraum und
    2. die GKV aufgrund Demographie künftig vor größeren Herausforderungen steht als die PKV, die für jeden Versicherten Rücklagen im Wert von aktuell 351 Milliarden Euro bildet, siehe https://www.zukunftsuhr.de/.

    Insofern liegt es m.E. auf der Hand, dass man sich in der GKV größere Sorgen über den Beitragsverlauf während des Erwerbslebens machen sollte, als in der PKV.

    Als Rentner kann die GKV günstiger werden, sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt. Das muss bei der Beratung zum Abschluss so gut es geht einkalkuliert werden, indem man mögliche Ersparnisse während des Erwerbslebens mit möglichen Mehrkosten in der Rente saldiert.

    Letztlich gilt das schöne, Mark Twain zugeschriebene Zitat: "Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen“. Da sind wir uns vermutlich völlig einig? :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Der Witz der PKV sind günstigere Beiträge in jungen Jahren und ggfs noch die Beitragsrückstellungen zur späteren Kostendämpfung.

    Aber mit 55 *anzufangen* macht keinen Sinn, da hat man beides ja nicht.

    Einige PKV bieten Zusatzversicherungen, die die Unterschiede zur GKV ausgleichen. Das ist in Summe dann günstiger.

    Und wer das alles nur will um bevorzugt behandelt zu werden, soll halt dafür extra zahlen.

    Geht ja auch ohne dafür versichert zu sein, bezahlst halt hinterher die Privatrechnung.

  • Entschädigungsbaum

    "Entschädigungsbaum" - also wenn man aufgrund von falschem Finanztip-Rat wirtschaftlich falsche Entscheidungen trifft? ;)

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  • Immer dran denken: ab 55 gibt es so gut wie kein Zurück mehr in die GKV aus der PKV.

    Die Frage stellt sich ja nur wenn die Entscheidung falsch war. :)

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  • Als Rentner kann die GKV günstiger werden, sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt. Das muss bei der Beratung zum Abschluss so gut es geht einkalkuliert werden, indem man mögliche Ersparnisse während des Erwerbslebens mit möglichen Mehrkosten in der Rente saldiert.

    "... sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt." Ich störe mich sehr an der Formulierung "schmaler Rente", denn ich habe den Eindruck, dass Sie nicht wissen, wie hoch Renten ausfallen. Die höchstmögliche Anzahl an Rentenpunkten, die man durchschnittlich pro Jahr in der GRV erreichen kann, liegt bei knapp unter 2. Gehen wir einfach mal von genau 2 Rentenpunkten pro Jahr und einem Erwerbsleben von 47 Jahren aus, was die wenigsten Personen schaffen. Dann kommt man auf 94 Rentenpunkte. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 40,79 EUR pro Rentenpunkt. D. h. die maximal mögliche gesetzliche Rente liegt aktuell bei 47 x 2 x 40,79 = ca. 3.830 EUR. Höchstbeitrag in der GKV zahlt man aktuell bei einem beitragspflichtigem Einkommen von 5.512 EUR. D. h. zu einer monatlichen Rente von 3.830 EUR würde man noch eine monatliche Betriebsrente von ca. 1.700 EUR beziehen müssen, um auf den Höchstbeitrag in der GKV zu kommen. Und eine Betriebsrente von 1.700 EUR ist schon überdurchschnittlich hoch.

    Wie viele Menschen kennen Sie, die solch eine extrem hohe Gesamt-Rente (oder wie Sie es nennen "schmale Rente") beziehen?

    Auch bei Versorgungswerk-Rentnern ist es nicht üblich, dass diese Personen aktuell Renten beziehen, die über 5.512 EUR liegen.

    Oder sind Sie anderer Ansicht? ;)

  • Wie viele Menschen kennen Sie, die solch eine extrem hohe Gesamt-Rente (oder wie Sie es nennen "schmale Rente") beziehen?

    Danke für den Hinweis Felice . Den Schuh ziehe ich mir an, dass die flapsige Formulierung "schmale Rente" hier einen falschen Eindruck erzeugt. Gemeint ist "Summe von Rente, etwaigen Versorgungswerksbezügen und betrieblicher Altersvorsorge kleiner monatliche BBG für GKV Höchstbeitrag".

    Mitglieder eines Versorgungswerks liegen auch als Rentner meistens über der BBG und zahlen somit den GKV Höchstbeitrag, da sie ihre Beiträge ohne gesetzliche Rentenansprüche nicht nur auf die Rente vom Versorgungswerk (häufig um die 4.000 EUR) sondern auch auf weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie auf Kapitalerträge zahlen. Aber das wissen Sie ja. :)

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  • Mitglieder eines Versorgungswerks liegen auch als Rentner meistens über der BBG und zahlen somit den GKV Höchstbeitrag, da sie ihre Beiträge ohne gesetzliche Rentenansprüche nicht nur auf die Rente vom Versorgungswerk (häufig um die 4.000 EUR) sondern auch auf weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie auf Kapitalerträge zahlen. Aber das wissen Sie ja. :)

    Selbstverständlich weiß ich das.

    Aber Mitglieder eines Versorgungswerks haben die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die GRV einzuzahlen. Hier reicht schon der Mindestbeitrag über 60 Monate aus. Und jedes Kind wird angerechnet mit 36 Monaten. Dann kommt ein Versorgungswerk-Rentner auch in die KVdR.

    Sie bezeichnen dies als "Schlupfloch", das der Gesetzgeber vielleicht mal schließen möchte. Mir ist aber bisher kein Politiker bekannt, der diesen Umstand bisher als "Schlupfloch" bezeichnet hat. Mir ist aber auch bewusst, dass die Politiker in Zeiten der angespannten Finanzsituation der GKV jede kleine Möglichkeit suchen werden um die Finanzsituation zu verbessern, bevor man sich an eine große Reform wagt.

  • "Einige" bzw. "wenige" dürfte es ganz gut treffen, sicherlich nicht "viele". Von unseren Kunden, bei denen wir sehr auf eine lebenslange Finanzierbarkeit der PKV achten, macht das so gut wie niemand. Es wäre ziemlich unsinnig, in jungen, gesunden Jahren besser abgesichert zu sein als kränker im Alter. Notfällen kann man mit BU und ausreichendem Beitragsentlastungstarif i.d.R. gut vorbeugen. Insofern wir das wahrscheinlich (um eine ähnlich mutmaßende Formulierung zu verwenden) nicht groß ins Gewicht fallen.

    Hier ging es ja um das Heruntersetzen des Leistungsumfangs im Rentenalter. Leider gibt es hierzu quasi keine Angaben von den Versicherern. Bei meiner Recherche bin ich aber vor einiger Zeit mal auf eine Studie gestoßen, die die Debeka in Auftrag gegeben hatte. In der Studie werden die Angaben zu Versicherten analysiert, die durchgehend von 2003-2023 bei der Debeka versichert waren. Die Studie kann man hier herunterladen: https://www.debeka.de/content/dam/de…%20PKV_2023.pdf

    Die folgende Abbildung 10 findet man auf Seite 33. Tarife ohne Wahlleistungen im Krankenhaus fallen unter "weniger umfangreicher Versicherungsschutz". Zu "umfangreicher Versicherungsschutz" zählt der Toptarif, aber mit einem absoluten Selbstbehalt. In dieser Grafik sieht man, dass ca. 20% der Nicht-Beihilfeberechtigten der Debeka in diesen 20 Jahren die Krankenhaus-Wahlleistungen aus ihrem Versicherungsschutz herausgenommen haben. Und unter den jüngeren Versicherten dieser Beobachtungseinheit sind bestimmt auch noch welche, die nach 2023 die Krankenhaus-Wahlleistungen aus ihrem Vertrag herausnehmen werden. Daher würde ich mal behaupten, dass bei der Debeka weit über 20% der Nicht-Beihilfeberechtigten ihren Versicherungsschutz im Laufe der Vertragslaufzeit reduzieren werden. Oder aus finanziellen Gründen "müssen".

  • In dieser Grafik sieht man, dass ca. 20% der Nicht-Beihilfeberechtigten der Debeka in diesen 20 Jahren die Krankenhaus-Wahlleistungen aus ihrem Versicherungsschutz herausgenommen haben.

    Das ist m.E. eine nicht zwangsläufig richtige Schlussfolgerung. Die Veränderung betrifft das gesamte Kollektiv, einschließlich der Neuzugänge. Es können also genau so gut neue Versicherte sein, die sich von Anfang an "weniger umfangreich" versichert haben. Oder?

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  • Das ist m.E. eine nicht zwangsläufig richtige Schlussfolgerung. Die Veränderung betrifft das gesamte Kollektiv, einschließlich der Neuzugänge. Es können also genau so gut neue Versicherte sein, die sich von Anfang an "weniger umfangreich" versichert haben. Oder?

    Nein, das ist nicht korrekt. In der Studie werden nur Vollversicherte mit ununterbrochener Versicherungszugehörigkeit über einen Zeitraum von 20 Jahren beobachtet. D. h. diese waren dann auch schon 2003 dort versichert.

    Dies sind ca. 103.000 Nicht-Beihilfeberechtigte, die in der Studie betrachtet werden. Die Debeka hat in Summe fast 400.000 Nicht-Beihilfeberechtigte versichert.

    Vielleicht wäre es interessant für Sie, sich in die Studie mal reinzulesen ;)

  • Bitte vollständig zitieren!

    "Beachte dabei, dass die Beiträge über die Jahre stark schwanken können: Zwischen 2004 und 2025 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Das ist allerdings nur ein Mittelwert. ...


    Die relevante Zahl lautet also "durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr"!
    ...

    Ich habe nochmal recherchiert: Die Angabe "durchschnittliche 3,1 Prozent pro Jahr" bezieht sich auf alle PKV-Vollversicherte, d. h. einschließlich den Beamten, die PKV-versichert sind. Da die Beitragssteigerungen bei den Beamten im Durchschnitt über die Jahre per se niedriger sind als bei den Nicht-Beihilfeberechtigten, halte ich den Vergleich des WIP mit der durchschnittlichen GKV-Beitragsentwicklung für fragwürdig. Hier wäre es schön, wenn das WIP zukünftig differenzieren würde und die durchschnittliche Beitragssteigerung für Nicht-Beihilfeberechtigte separat ausweisen würde. Denn dann wird der Wert für die PKV näher an dem der GKV liegen. Welcher höher ausfallen wird, wissen wir nicht, solange das WIP dies nicht macht.

    Es ist jedenfalls nicht korrekt, wenn man in einer Beratung einem PKV-interessierten Angestellten oder Selbständigen sagt, dass für Nicht-Beamte laut WIP die Beiträge zwischen 2004 und 2025 im Durchschnitt um 3,1% pro Jahr gestiegen sind.

  • Selbst wenn man die länger zurückliegende Vergangenheit ignoriert, sind wir uns vermutlich einig Felice, dass:

    1. der GKV-Höchstbeitrag im Durchschnitt der letzten Jahre stärker stieg als durchschnittliche PKV-Beiträge im gleichen Zeitraum und
    2. die GKV aufgrund Demographie künftig vor größeren Herausforderungen steht als die PKV, die für jeden Versicherten Rücklagen im Wert von aktuell 351 Milliarden Euro bildet, siehe https://www.zukunftsuhr.de/.

    Sie nennen das immer wieder. Allein, ich glaube es nicht, zumal meine höchst persönliche Anschauung der eigenen Person dagegensteht.

    Als Rentner kann die GKV günstiger werden, sofern man dann aufgrund schmaler Rente nicht den Höchstbeitrag zahlt.

    Das dürfte die Regel sein. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 5512,50 €, das muß man als Rente erstmal haben. Als GRV-Rente ist das technisch nicht möglich, und die 2000 €, die dann selbst im besten Fall noch fehlen, werden die wenigsten als Betriebsrente haben.

    Aber auch als Versorgungswerksrente dürften 5500 € selten sein (wenn überhaupt möglich). Der Durchschnitt, wie sie suggerieren, ist das garantiert nicht.

    Mitglieder eines Versorgungswerks liegen auch als Rentner meistens über der BBG und zahlen somit den GKV-Höchstbeitrag, da sie ihre Beiträge ohne gesetzliche Rentenansprüche nicht nur auf die Rente vom Versorgungswerk (häufig um die 4.000 EUR) sondern auch auf weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie auf Kapitalerträge zahlen. Aber das wissen Sie ja. :)

    Wer als Mitglied eines Versorgungswerks langjährig in der GKV ist, wußte rechtzeitig, daß er unbedingt eine gesetzliche Rente braucht, damit im Ruhestand nur die Renten beitragspflichtig sind und nicht auch noch die Kapitalerträge. Also hat er rechtzeitig durch freiwillige Beiträge eine gesetzliche Rente begründet.

    Das gilt in besonderem Maße für Frauen mit nur 1 Kind, die nämlich als Versorgungswerksversicherte keine Mütterrente bekommen, wenn sie nicht freiwillig aufzahlen.

  • Sie nennen das immer wieder. Allein, ich glaube es nicht, zumal meine höchst persönliche Anschauung der eigenen Person dagegensteht.

    Meinen Sie die Steigerung des GKV-Höchstbeitrags oder die Demographie. Bei letzterer wüsste ich mit der Anschauung Ihrer eigenen Person nicht so viel anzufangen. :)

    Oder sehen Sie beim Anschauen Ihrer Person im Spiegel schon demographische Effekte? ;)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Meinen Sie die Steigerung des GKV-Höchstbeitrags oder die Demographie. Bei letzterer wüsste ich mit der Anschauung Ihrer eigenen Person nicht so viel anzufangen. :)

    Oder sehen Sie beim Anschauen Ihrer Person im Spiegel schon demographische Effekte? ;)

    Dr. Schlemann : Falls ich Achim Weiss richtig verstehe, bezog er sich auf Ihre Aussage "... der GKV-Höchstbeitrag im Durchschnitt der letzten Jahre stärker stieg als durchschnittliche PKV-Beiträge im gleichen Zeitraum". Denn wenn ich mich richtig erinnere, hat er in einem anderen Thread erwähnt, dass er seit ca. 25 Jahren in der PKV ist und eine durchschnittliche Beitragssteigerung pro Jahr von über 6% hat. Ich habe im Post #37 (weiter oben) bereits geschrieben, dass der von Ihnen gerne genannte Wert von 3,1% für die durchschnittliche jährliche Steigerung der PKV seit 2004 nicht für Angestellte und Selbständige verwendet werden sollte, denn er bezieht sich auf alle PKV-Vollversicherte, d. h. inkl. Beamte.

    Wahrscheinlich verwenden Sie den Wert auch auf Ihre Website. Ich würde Ihnen dann empfehlen, dass Sie dort die Information anpassen sollten, damit dort nicht falsche Hoffnungen bei Interessenten geweckt werden, die keine Beamte sind.

    Achim Weiss: Habe ich recht mit meiner Annahme?