Grüß Gott,
ich hatte vergessen in der Edeka App für das mobile Bezahlen meine neue Bankverbindung zu hinterlegen.
Nachdem letzten Einkauf erhielt ich von Edeka eine E-Mail mit der Lastschriftankündigung. Da ist mir aufgefallen, dass noch die alte (nicht mehr existierende Bankverbindung) hinterlegt ist. Ich habe dann gleich die Hotline von Edeka angerufen, den Fall geschildert und nach einer Lösung gefragt.
Der Mitarbeiter von Edeka sagte, er wird das intern weiterleiten und ich erhalte eine Rückmeldung per E-Mail.
Die bekam ich dann auch und war äußerst überrascht.
Nachfolgend die Nachricht von Edeka:
ZitatWenn der zu zahlende Betrag nicht von Ihrem, beziehungsweise dem zur Zahlung verwendeten, Konto abgebucht werden konnte, oder eine Rücklastschrift verursacht wurde, werden wir den Betrag im Folgemonat, in der Regel am 06. des Monats, erneut versuchen einzuziehen. Zusätzlich ziehen wir dabei die Gebühr für die Rücklastschrift ein. Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingezogen wird. Sie werden über die Abbuchung rechtzeitig per E-Mail informiert. Sollte auch dies nicht möglich sein, übergeben wir die Forderung im nächsten Schritt an unseren Inkassodienstleister EOS.
Dieser beschriebene Vorgang läuft ebenso ab, wenn das in der App hinterlegte und zur Zahlung verwendete Zahlungsmittel beziehungsweise Bankkonto nicht mehr existiert. In diesem Fall wird es leider unweigerlich zu zwei fehlgeschlagenen Einzugsversuchen und einer anschließenden Weitergabe der Forderung an unseren Inkassodienstleister EOS kommen. Dies ist ein automatisierter Prozess und lässt sich dementsprechend leider nicht verhindern. Ebenso kann das Zahlungsmittel für eine bereits getätigte Zahlung auch durch den Zahlungsdienstleister im Nachhinein nicht mehr verändert werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Sehen Sie bitte in jedem Fall von eigenständigen Überweisungen ab. Diese sind in unserem Prozess nicht vorgesehen und müssen unter großem Mehraufwand unserer Buchhaltungs- sowie Entwicklerabteilung einzeln verarbeitet werden. Sollten Sie eine Überweisung selbstständig tätigen, werden wir Ihnen diese zurücküberweisen. Hierbei kann es aufgrund des Mehraufwands zu mehreren Wochen Verzögerung kommen. Der ursprüngliche Prozess der erneuten Abbuchung wird weiterhin eingehalten.
Meine Frage:
Ist das rechtlich zulässig, dass Edeka diesen Vorgang an ein Inkasso Unternehmen weiterleitet, nur da deren Prozesse so einen Fall nicht darstellen können?