Edeka App mobiles Bezahlen - Inkasso

  • Grüß Gott,

    ich hatte vergessen in der Edeka App für das mobile Bezahlen meine neue Bankverbindung zu hinterlegen.

    Nachdem letzten Einkauf erhielt ich von Edeka eine E-Mail mit der Lastschriftankündigung. Da ist mir aufgefallen, dass noch die alte (nicht mehr existierende Bankverbindung) hinterlegt ist. Ich habe dann gleich die Hotline von Edeka angerufen, den Fall geschildert und nach einer Lösung gefragt.

    Der Mitarbeiter von Edeka sagte, er wird das intern weiterleiten und ich erhalte eine Rückmeldung per E-Mail.

    Die bekam ich dann auch und war äußerst überrascht.

    Nachfolgend die Nachricht von Edeka:

    Zitat

    Wenn der zu zahlende Betrag nicht von Ihrem, beziehungsweise dem zur Zahlung verwendeten, Konto abgebucht werden konnte, oder eine Rücklastschrift verursacht wurde, werden wir den Betrag im Folgemonat, in der Regel am 06. des Monats, erneut versuchen einzuziehen. Zusätzlich ziehen wir dabei die Gebühr für die Rücklastschrift ein. Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingezogen wird. Sie werden über die Abbuchung rechtzeitig per E-Mail informiert. Sollte auch dies nicht möglich sein, übergeben wir die Forderung im nächsten Schritt an unseren Inkassodienstleister EOS.

    Dieser beschriebene Vorgang läuft ebenso ab, wenn das in der App hinterlegte und zur Zahlung verwendete Zahlungsmittel beziehungsweise Bankkonto nicht mehr existiert. In diesem Fall wird es leider unweigerlich zu zwei fehlgeschlagenen Einzugsversuchen und einer anschließenden Weitergabe der Forderung an unseren Inkassodienstleister EOS kommen. Dies ist ein automatisierter Prozess und lässt sich dementsprechend leider nicht verhindern. Ebenso kann das Zahlungsmittel für eine bereits getätigte Zahlung auch durch den Zahlungsdienstleister im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

    Wir danken für Ihr Verständnis.

    Sehen Sie bitte in jedem Fall von eigenständigen Überweisungen ab. Diese sind in unserem Prozess nicht vorgesehen und müssen unter großem Mehraufwand unserer Buchhaltungs- sowie Entwicklerabteilung einzeln verarbeitet werden. Sollten Sie eine Überweisung selbstständig tätigen, werden wir Ihnen diese zurücküberweisen. Hierbei kann es aufgrund des Mehraufwands zu mehreren Wochen Verzögerung kommen. Der ursprüngliche Prozess der erneuten Abbuchung wird weiterhin eingehalten.

    Meine Frage:

    Ist das rechtlich zulässig, dass Edeka diesen Vorgang an ein Inkasso Unternehmen weiterleitet, nur da deren Prozesse so einen Fall nicht darstellen können?

    • Hilfreichste Antwort

    Dass Edeka schreibt „dies ist ein automatisierter Prozess und lässt sich nicht verhindern“, ist aus rechtlicher Sicht kein Argument. Unternehmen sind dafür verantwortlich, wie ihre Prozesse gestaltet sind. Eine Kund:in kann nicht schlechter gestellt werden, nur weil die Software starr programmiert ist.


    Es ist rechtlich zulässig, dass Edeka die Forderung an ein Inkassobüro übergibt, wenn Zahlungen scheitern. Die Kund:in muss vorher eine faire Chance zur Begleichung haben.

    Ich würde jetzt Edeka sofort anschreiben und offensiv die Zahlung des Betrages anbieten. Gleichzeitig Beschwerde bei der Verbraucherzentrale, die derzeit gegen eine ähnliche Praxis von Parkplatzbetreibern vorgeht.

    Hinweis: in diesem Fall unbedingt die gedeckte Höhe für eventuelle Inkassogebühren beachten.

  • DerBoss 29. August 2025 um 09:27

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ich kenne das von anderen Stellen dass wenn eine lastschrift nicht geht man angeschrieben wird mit einer kurzen Frist dass man es manuell überweisen kann, oder eine andere zahlmethode nutzen kann


    Dass Edeka sowas nicht anbietet ist ziemlich unterirdisch

  • Naja, nach 2 Fehlschlägen und einer gewissen Frist (am 6. des Folgemonats ...) wird automatisch ein Inkasso beauftragt.

    Das sieht nun nicht nach himmelschreiendem Unrecht aus.

    Immerhin wurde im Ergebnis zunächst mal eingekauft, ohne zu bezahlen.

  • Naja, nach 2 Fehlschlägen und einer gewissen Frist (am 6. des Folgemonats ...) wird automatisch ein Inkasso beauftragt.

    Das sieht nun nicht nach himmelschreiendem Unrecht aus.

    Immerhin wurde im Ergebnis zunächst mal eingekauft, ohne zu bezahlen.

    Der Punkt für mich ist, dass Edeka die erneuten Abbuchungen auch wieder vom alten (nicht mehr existenten) Bankkonto abbucht und nicht vom jetzt in der App aktualisierten Bankkonto.

  • Naja, wenn der erste Zahlungsvorgang fehlschlägt, weil das hinterlegte Konto nicht aktuell ist, dann per Lastschrift auf dasselbe Konto zu gehen, ist praktisch die direkte Weitergabe ans Inkasso, wenn nicht nach dem ersten Fehlschlag eine Info an den Kunden geht, dass das Konto falsch hinterlegt ist.

  • Der Punkt für mich ist, dass Edeka die erneuten Abbuchungen auch wieder vom alten (nicht mehr existenten) Bankkonto abbucht und nicht vom jetzt in der App aktualisierten Bankkonto.

    Ja, verstehe. Das ruft in der Tat nach Prozessoptimierung!

    Ob aber quasi ein Recht auf plausible Prozessabläufe im vorliegenden Fall existiert, wage ich zu bezweifeln.

  • Ich hatte vergessen in der Edeka App für das mobile Bezahlen meine neue Bankverbindung zu hinterlegen.

    Das wird Dich nun quasi ein kleines Bußgeld kosten; fürs nächste Mal weißt Du, daß es praktisch ist, beim Kontowechsel das alte Konto noch ein Weilchen stehen zu lassen.

    Nachdem letzten Einkauf erhielt ich von Edeka eine E-Mail mit der Lastschriftankündigung. Da ist mir aufgefallen, dass noch die alte (nicht mehr existierende Bankverbindung) hinterlegt ist. Ich habe dann gleich die Hotline von Edeka angerufen, den Fall geschildert und nach einer Lösung gefragt.

    Der Hotliner hat natürlich keine Kompetenz, daran etwas zu machen, hat immerhin (und das ist positiv zu bewerten) Dein Begehr weitergeleitet. Du hast auch eine Antwort bekommen:

    Wenn der zu zahlende Betrag nicht von Ihrem, beziehungsweise dem zur Zahlung verwendeten, Konto abgebucht werden konnte, oder eine Rücklastschrift verursacht wurde, werden wir den Betrag im Folgemonat, in der Regel am 06. des Monats, erneut versuchen einzuziehen. Zusätzlich ziehen wir dabei die Gebühr für die Rücklastschrift ein. Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingezogen wird. Sie werden über die Abbuchung rechtzeitig per E-Mail informiert. Sollte auch dies nicht möglich sein, übergeben wir die Forderung im nächsten Schritt an unseren Inkassodienstleister EOS.

    Dieser beschriebene Vorgang läuft ebenso ab, wenn das in der App hinterlegte und zur Zahlung verwendete Zahlungsmittel beziehungsweise Bankkonto nicht mehr existiert. In diesem Fall wird es leider unweigerlich zu zwei fehlgeschlagenen Einzugsversuchen und einer anschließenden Weitergabe der Forderung an unseren Inkassodienstleister EOS kommen. Dies ist ein automatisierter Prozess und lässt sich dementsprechend leider nicht verhindern. Ebenso kann das Zahlungsmittel für eine bereits getätigte Zahlung auch durch den Zahlungsdienstleister im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

    Wir danken für Ihr Verständnis.

    Sehen Sie bitte in jedem Fall von eigenständigen Überweisungen ab. Diese sind in unserem Prozess nicht vorgesehen und müssen unter großem Mehraufwand unserer Buchhaltungs- sowie Entwicklerabteilung einzeln verarbeitet werden. Sollten Sie eine Überweisung selbstständig tätigen, werden wir Ihnen diese zurücküberweisen. Hierbei kann es aufgrund des Mehraufwands zu mehreren Wochen Verzögerung kommen. Der ursprüngliche Prozess der erneuten Abbuchung wird weiterhin eingehalten.

    Ich hätte dafür kein Verständnis.

    Du hast natürlich gepennt, aber mir geht es jetzt nicht darum, Dich an den Pranger zu stellen. Ich gehe daher im folgenden davon aus, daß mir selbst das passiert wäre, der ich Rechtslaie bin und nur schreibe, was ich machen würde und nicht, was Du machen sollst (!).

    Rein rechtlich dürfte dieser "Prozeß" nicht haltbar sein.

    Würde ich das Konto kennen, von dem üblicherweise eingezogen wird, dann würde ich den offenen Betrag dorthin überweisen (dabei auch, weil ich ein netter Mensch bin, dem Gläubiger die Zuordnung leicht machen, indem ich etwa meine Kundennummer und die Rechnungsdaten der fehlgeschlagenen Buchung übermittelte, zumindest aber das Datum und die Filiale).

    Wenn mein Geld in den Einflußbereich des Gläubigers gelangt ist, ist rechtlich die Schuld getilgt. Ich würde das sofort machen, damit bliebe nur die erste Rücklastschriftgebühr an mir hängen. Im Netz steht, daß aktuell zwischen 3 € und 8 € dafür verlangt werden, also würde ich 8 € drauflegen, (was die Zuordnung seitens Edeka erschwert, weil damit dann der Betrag verändert ist!) Möglicherweise kann man die Kalkulation noch im Betreff der Überweisung kenntlich machen. Eine andere Möglichkeit wäre eine separate Überweisung mit ansonsten den gleichen Daten.

    Weitere Spesen, schon die Rücklastschriftgebühr in vier Wochen, zahlt dann letztlich der Gläubiger. Es ist sein Problem, wenn er seine internen Prozesse nicht im Griff hat.

    Da kann doch ich nichts dafür, daß bei dem ja durchaus vorkommenden Ereignis eines Kontowechsels kein Ausstieg vor dem Inkasso vorgesehen ist! Das ist doch Sache des Gläubigers.

    Es kann natürlich sein, daß der Gläubiger (also Edeka) mir in Zukunft nichts mehr per Lastschrift verkauft. Das steht ihm rechtlich frei.

    Irgendwelche Prognosen und Vermutungen helfen aber nicht weiter. Es ist jetzt, wie es ist.

    Ist das rechtlich zulässig, dass Edeka diesen Vorgang an ein Inkasso Unternehmen weiterleitet, nur da deren Prozesse so einen Fall nicht darstellen können?

    Wenn ich die Schuld bis dahin bezahlt hätte, ist das nicht zulässig. Kann natürlich sein, daß der Öltanker Edeka so träge ist, daß sie diesen Ablauf tatsächlich nicht aufhalten können. Rechtlich ist das aber deren Sache. Wenn die Schuld bezahlt ist, dürfen sie keine Inkassokosten weitergeben (die sind ja typischerweise geradezu prohibitiv hoch).

    Die Zuordnung einer Zahlung außerhalb des Systems könnte tatsächlich schwierig sein - das heißt in erster Linie: personalintensiv, somit teuer. Eine gut controllte Firma wird versuchen, den Kunden von einer solchen Zahlung abzuhalten und somit der Firma Personalkosten zu sparen. Eben drum würde ich als vergeßlicher Kunde es der Firma möglichst leicht machen, meine Zahlung zuzuordnen.

    Wie auch immer: Wenn ich Edeka die Rechnung bezahlt hätte, ist die Schuld getilgt. Selbst wenn Edeka (besser gesagt: der dahinterstehende Zahlungsdienstleister. "Edeka" ist ja nur eine Marke, jeder Edeka-Laden ist eine rechtlich unabhängige Firma.) mir nach einigen Wochen die Überweisung zurückschicken würde, änderte das an der rechtlichen Situation nichts. Ob sie es tatsächlich machen? Keine Ahnung. Ich halte es durchaus für möglich, daß der letzte Abschnitt (Sehen Sie bitte in jedem Fall von eigenständigen Überweisungen ab.) eine haltlose Drohung ist.


    Inkasso ist ein Geschäftsmodell. Es gibt Firmen, die legen es darauf an, echte oder vermeintliche Forderungen ins Inkasso zu treiben (wenngleich ich das bei Edeka jetzt nicht erwartet hätte). Inkassofirmen schreiben regelmäßig drastisch, weil sie ihre Gegenüber nämlich einschüchtern wollen. Das klappt auch! So mancher Gegenüber läßt sich einschüchtern und zahlt auch eine unberechtigte Forderung.

    Da stellt sich natürlich die Frage, wie stabil das Nervenkostüm des (vermeintlichen) Schuldners ist.

    Wenn man weiß, daß man eine Forderung bezahlt hat (oder sie sicher unberechtigt ist), man auch willens bist, es in letzter Konsequenz auf eine Klage ankommen zu lassen (die einen Geld kosten kann!), dann kann man fest bleiben. Wenn nicht, ist es am billigsten, gleich klein beizugeben.

    Mich hat mal ein unseriöser Stromanbieter jenseits der Verjährungsfrist auf Zahlung einer unberechtigten Forderung verklagt (quasi als ultima ratio, nachdem ich den unberechtigen Rechnungen, dem unberechtigten Inkasso, dem unberechtigten Mahnbescheid widersprochen hatte). Er hat diese Klage vorhersehbar verloren - aber sicherlich viele andere Kunden haben in gleicher Lage die Nerven verloren und gezahlt, damit sie endlich Ruhe haben.

    Das ist das dahinterliegende Geschäftsmodell: Auf jeder der genannten Stufen verlieren einige Kunden die Nerven und zahlen (obwohl die Forderung unberechtigt ist), damit die Sache endlich ein Ende hat. Unter dem Strich lohnt sich die Geschichte für den vermeintlichen Gläubiger.